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Zollbeauftragter – Ausbildung & Seminare

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15. Zoll- & Exportstammtisch (Online)

Am 06.03.2026 von 11:00 - 12:00 Uhr laden wir Sie herzlich zu unserem 15. Zoll- & Exportstammtisch ein. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei.

 

Unsere beiden Experten bringen brandaktuelle Themen mit, die wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren möchten:

 

  • ESG im Kontext von Zollabteilung und Supply Chain

  • ESG-Update - Aktuelle Entwicklung bei CBAM, LkSG, EUDR, EU-Zwangsarbeitsverordnung & Co.

 

Ziel unserer regelmäßig stattfindenden Stammtische ist der fachliche Austausch: Wir besprechen aktuelle Aufgaben, Herausforderungen und Entwicklungen, teilen Praxiserfahrungen und geben wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit.

 

Die Zahl der Teilnehmenden ist limitiert, wir bitten um rechtzeitige Anmeldung.

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Abwicklung von Exportgeschäften 2026

ATLAS, Unionszollkodex (UZK), Ausfuhrkontrolle, EUR.1, Ursprungserklärung (UE), Lieferantenerklärung (LE & LLE), Ursprungszeugnis (UZ), Vorschriften Importländer

Die Abwicklung von Exportgeschäften ist permanenten Änderungen unterworfen. Einsteiger haben zunächst die herausfordernde Aufgabe, die zoll- & exportkontrollrechtlichen Zusammenhänge zu erlernen – erfahrene Praktiker müssen sich über Änderungen informieren und diese innerbetrieblich umsetzen. Unwissenheit und die einfache Übernahme der Daten aus „alten Exportvorgängen“ kann zu unangenehmen Rückfragen bis hin zu erheblichen Schwierigkeiten mit der Zollverwaltung führen.

 

Unser Online-Seminar Abwicklung von Exportgeschäften 2025 vermittelt praxisorientiert die wichtigsten Themen für die rechtlich-korrekte Abwicklung von Exportgeschäften. Dabei werden gezielt die für die Ausfuhr relevanten Bestimmungen aus dem Unionszollkodex (UZK) vorgestellt. Außerdem erhalten Sie Kenntnis über die wichtigsten Anforderungen & Neuerungen, die bei der Abgabe der ATLAS-Ausfuhranmeldung (AES 3.0) unbedingt zu beachten sind.

 

Neben den inhaltlichen Anforderungen an die Exportformulare werden auch Vereinfachungsmöglichkeiten aufgezeigt. Unser Seminar eignet sich sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Exportsachbearbeiter/innen, die ihr Wissen aktualisieren, überprüfen und auffrischen möchten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Abwicklung von Exportgeschäften 2026

ATLAS, Unionszollkodex (UZK), Ausfuhrkontrolle, EUR.1, Ursprungserklärung (UE), Lieferantenerklärung (LE & LLE), Ursprungszeugnis (UZ), Vorschriften Importländer

Die Abwicklung von Exportgeschäften ist permanenten Änderungen unterworfen. Einsteiger haben zunächst die herausfordernde Aufgabe, die zoll- & exportkontrollrechtlichen Zusammenhänge zu erlernen – erfahrene Praktiker müssen sich über Änderungen informieren und diese innerbetrieblich umsetzen. Unwissenheit und die einfache Übernahme der Daten aus „alten Exportvorgängen“ kann zu unangenehmen Rückfragen bis hin zu erheblichen Schwierigkeiten mit der Zollverwaltung führen.

 

Unser Online-Seminar Abwicklung von Exportgeschäften 2025 vermittelt praxisorientiert die wichtigsten Themen für die rechtlich-korrekte Abwicklung von Exportgeschäften. Dabei werden gezielt die für die Ausfuhr relevanten Bestimmungen aus dem Unionszollkodex (UZK) vorgestellt. Außerdem erhalten Sie Kenntnis über die wichtigsten Anforderungen & Neuerungen, die bei der Abgabe der ATLAS-Ausfuhranmeldung (AES 3.0) unbedingt zu beachten sind.

 

Neben den inhaltlichen Anforderungen an die Exportformulare werden auch Vereinfachungsmöglichkeiten aufgezeigt. Unser Seminar eignet sich sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Exportsachbearbeiter/innen, die ihr Wissen aktualisieren, überprüfen und auffrischen möchten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Abwicklung von Importgeschäften kompakt & aktuell 2026

Der Importprozess beginnt nicht erst im Wareneingang, sondern bereits im Einkauf bzw. in jeder anderen Abteilung, die im Ausland Waren, Muster oder Sonstiges bestellt. Selbst bei Übertragung der Import-Zollabwicklung an Dienstleister liegt die Haftung bei Zollverstößen nicht allein beim Dienstleister, sondern auch beim Importunternehmen.

 

In unserem praktischen Online-Seminar werden Schritt für Schritt die Grundlagen einer sicheren Importabwicklung erklärt.

 

Von der Notwendigkeit der richtigen Einreihung der Waren in den Zolltarif über die Zollwertermittlung bis hin zur Überführung der Waren in den freien Verkehr werden alle importrelevanten Themen, unter Berücksichtigung des Unionszollkodexes (UZK), erläutert.

 

Die Teilnehmer*innen lernen, welche Risiken für ein Importunternehmen bei der Abwicklung eines Importgeschäftes entstehen können und wie die Organisation des Imports rechtssicher gestaltet werden kann.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Abwicklung von Importgeschäften kompakt & aktuell 2026

Der Importprozess beginnt nicht erst im Wareneingang, sondern bereits im Einkauf bzw. in jeder anderen Abteilung, die im Ausland Waren, Muster oder Sonstiges bestellt. Selbst bei Übertragung der Import-Zollabwicklung an Dienstleister liegt die Haftung bei Zollverstößen nicht allein beim Dienstleister, sondern auch beim Importunternehmen.

 

In unserem praktischen Online-Seminar werden Schritt für Schritt die Grundlagen einer sicheren Importabwicklung erklärt.

 

Von der Notwendigkeit der richtigen Einreihung der Waren in den Zolltarif über die Zollwertermittlung bis hin zur Überführung der Waren in den freien Verkehr werden alle importrelevanten Themen, unter Berücksichtigung des Unionszollkodexes (UZK), erläutert.

 

Die Teilnehmer*innen lernen, welche Risiken für ein Importunternehmen bei der Abwicklung eines Importgeschäftes entstehen können und wie die Organisation des Imports rechtssicher gestaltet werden kann.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Access2Markets in der Praxis

Erfolgreiche Nutzung der bedeutenden EU-Datenbank & Außenhandelstools

Unser 90-minütiges Online-Seminar gibt einen kompakten Einblick und Überblick über die beliebte Access2Markets Datenbank der Europäischen Kommission. Access2Markets enthält alles, was Sie über Zölle, Zusatzzölle, Steuern, Ursprungsregeln und Anforderungen in Bezug auf alle EU-Länder und über 120 andere Märkte weltweit wissen müssen.

 

Im Vordergrund steht zunächst die Einführung in die aktuelle, umfangreiche Datenbank. In einer Live-Vorführung erhalten Sie einen Einblick in die Funktionalitäten und Hintergründe zu den unterschiedlichen Schaltflächen.

 

Anschließend erläutert der Webinarleiter im Rahmen konkreter Beispiele die Funktionsweise der Datenbank „My Trade Assistant“. Dabei wird insbesondere der Mehrwert der Datenbank für die tägliche zollrechtliche Arbeit in den Mittelpunkt gestellt. Ob Fragen zu Zollsätzen und/oder Zusatzzöllen in Drittländern, Präferenzen, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Importanforderungen, Verbote & Beschränkungen: My Trade Assistant hält diese verlässlichen Antworten & Informationen bereit.

 

Im weiteren Verlauf des Live-Webinars wird auf die Funktion „ROSA“ eingegangen – das neue Tool zur Selbstbewertung von Ursprungsregeln in Access2Markets. Mit „ROSA“ sind die Anforderungen an die Präferenzgewährung leicht verständlich und nachvollziehbar. Das Tool unterstützt dabei, Fehler im Präferenzrecht zu vermeiden.

 

Abschließend erläutert der Fachreferent weitere Funktionalitäten sowie nützliche Hilfen der (Wissens-)Datenbank und steht für Praxisfragen zur Verfügung.

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Access2Markets in der Praxis

Erfolgreiche Nutzung der bedeutenden EU-Datenbank & Außenhandelstools

Unser 90-minütiges Online-Seminar gibt einen kompakten Einblick und Überblick über die beliebte Access2Markets Datenbank der Europäischen Kommission. Access2Markets enthält alles, was Sie über Zölle, Zusatzzölle, Steuern, Ursprungsregeln und Anforderungen in Bezug auf alle EU-Länder und über 120 andere Märkte weltweit wissen müssen.

 

Im Vordergrund steht zunächst die Einführung in die aktuelle, umfangreiche Datenbank. In einer Live-Vorführung erhalten Sie einen Einblick in die Funktionalitäten und Hintergründe zu den unterschiedlichen Schaltflächen.

 

Anschließend erläutert der Webinarleiter im Rahmen konkreter Beispiele die Funktionsweise der Datenbank „My Trade Assistant“. Dabei wird insbesondere der Mehrwert der Datenbank für die tägliche zollrechtliche Arbeit in den Mittelpunkt gestellt. Ob Fragen zu Zollsätzen und/oder Zusatzzöllen in Drittländern, Präferenzen, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Importanforderungen, Verbote & Beschränkungen: My Trade Assistant hält diese verlässlichen Antworten & Informationen bereit.

 

Im weiteren Verlauf des Live-Webinars wird auf die Funktion „ROSA“ eingegangen – das neue Tool zur Selbstbewertung von Ursprungsregeln in Access2Markets. Mit „ROSA“ sind die Anforderungen an die Präferenzgewährung leicht verständlich und nachvollziehbar. Das Tool unterstützt dabei, Fehler im Präferenzrecht zu vermeiden.

 

Abschließend erläutert der Fachreferent weitere Funktionalitäten sowie nützliche Hilfen der (Wissens-)Datenbank und steht für Praxisfragen zur Verfügung.

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Access2Markets in der Praxis

Erfolgreiche Nutzung der bedeutenden EU-Datenbank & Außenhandelstools

Unser 90-minütiges Online-Seminar gibt einen kompakten Einblick und Überblick über die beliebte Access2Markets Datenbank der Europäischen Kommission. Access2Markets enthält alles, was Sie über Zölle, Zusatzzölle, Steuern, Ursprungsregeln und Anforderungen in Bezug auf alle EU-Länder und über 120 andere Märkte weltweit wissen müssen.

 

Im Vordergrund steht zunächst die Einführung in die aktuelle, umfangreiche Datenbank. In einer Live-Vorführung erhalten Sie einen Einblick in die Funktionalitäten und Hintergründe zu den unterschiedlichen Schaltflächen.

 

Anschließend erläutert der Webinarleiter im Rahmen konkreter Beispiele die Funktionsweise der Datenbank „My Trade Assistant“. Dabei wird insbesondere der Mehrwert der Datenbank für die tägliche zollrechtliche Arbeit in den Mittelpunkt gestellt. Ob Fragen zu Zollsätzen und/oder Zusatzzöllen in Drittländern, Präferenzen, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Importanforderungen, Verbote & Beschränkungen: My Trade Assistant hält diese verlässlichen Antworten & Informationen bereit.

 

Im weiteren Verlauf des Live-Webinars wird auf die Funktion „ROSA“ eingegangen – das neue Tool zur Selbstbewertung von Ursprungsregeln in Access2Markets. Mit „ROSA“ sind die Anforderungen an die Präferenzgewährung leicht verständlich und nachvollziehbar. Das Tool unterstützt dabei, Fehler im Präferenzrecht zu vermeiden.

 

Abschließend erläutert der Fachreferent weitere Funktionalitäten sowie nützliche Hilfen der (Wissens-)Datenbank und steht für Praxisfragen zur Verfügung.

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AEO – Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

Grundlagen, Onlinebeantragung über das Zollportal, Monitoring

Die Bewilligung als AEO bzw. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter gewinnt seit der Einführung im Jahr 2008 kontinuierlich an Bedeutung für am Außenhandel beteiligte Unternehmen aller Größen. Die Bewilligung dient mehr denn je als Qualitätssiegel und steht für die Zuverlässigkeit des Unternehmens in der Lieferkette. Daneben bietet der AEO aber auch ganz praktische Vorteile in der Zollabwicklung und kann diese vereinfachen und beschleunigen.

 

Ein anspruchsvolles Antragsverfahren, die Berücksichtigung europäischer Vorgaben an die internen Prozesse und nicht zuletzt ein umfangreicher Fragebogen stellen Unternehmen jedoch oftmals vor große Herausforderungen bei der Beantragung des AEO.

 

In unserem Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen einen kompakten, praxisorientierten Überblick über die Antragstellung und die Erhaltung (Monitoring) der Bewilligung. Unter anderem werden folgende Inhalte behandelt:

 

  • Grundlagen der Bewilligung als AEO,

  • Vorteile des AEO für Unternehmen,

  • Bewilligungsvoraussetzungen und praktische Antragstellung über das Zollportal inkl. Besprechung des Fragebogens sowie beispielhafter Arbeits- & Organisationsanweisungen,

  • Erhaltung der Bewilligung (Monitoringverfahren).

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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AEO-Update 2026 – Aktuelles, Monitoring & Statuserhalt

Die Bewilligung als AEO bzw. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter dient vielen Unternehmen nicht nur als Qualitätssiegel. Vielmehr ist das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme zahlreicher zollrechtlicher Vereinfachungen und Erleichterungen unerlässlich.

 

Der Erhaltung der Bewilligung ist daher entsprechende Aufmerksamkeit im Unternehmen zu widmen, Rechtsänderungen sind zu verfolgen und Veränderungen im Unternehmen sind an die Zollverwaltung zu melden. Insbesondere die Anzeigepflicht nach Art. 23 Abs. 2 Unionszollkodex sowie ihre praktische Umsetzung, zum Beispiel im Rahmen eines Compliance Management Systems, bereitet Unternehmen jedoch oftmals Schwierigkeiten.

 

In unserer Online-Schulung erhalten die Teilnehmer/innen einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen und die möglichen Maßnahmen zur Erhaltung und zur vollständigen Ausnutzung der Bewilligung. Unter anderem werden folgende Inhalte behandelt:

 

  • Aktuelle Entwicklungen rund um die Bewilligung als AEO,

  • Geplante Einführung des sog. „Trust & Check Traders“ durch die EU-Zollreform

  • Monitoringmaßnahmen und Neubewertung der Bewilligung durch die Zollbehörde,

  • Praxisbeispiele zum Statuserhalt,

  • Konsequenzen der Aussetzung, Widerruf der Bewilligung.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Aktive Veredelung kompakt & aktuell 2026

Zollrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einfuhr von Gütern

Typische Auslagerungen gewisser vor- oder nachgelagerter Arbeiten an einem Produkt setzen grenzüberschreitende Warenbewegungen (Ein- & Ausfuhren) voraus. Häufig fallen bei der Einfuhr von Waren Zölle an. Doch das muss nicht sein!

 

Nicht immer verbleiben die importierten Waren im Wirtschaftskreislauf der EU. Das „Besondere Verfahren“ der Aktiven Veredelung ermöglicht den Importeuren, Zölle zu vermeiden und so gezielt Einsparungen bei der Einfuhr zu erzielen. Richtig angewandt reduziert die Aktive Veredelung die Zollkosten und damit die Produktionskosten nachhaltig.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erhalten Sie neben den aktuell notwendigen Rechtsgrundlagen einen praxisbezogenen Überblick sowohl über die zu beachtenden Vorschriften bei der Beantragung der Bewilligung zur Aktiven Veredelung als auch bei der späteren Anwendung und Durchführung dieses Zollverfahrens.

 

Neben der Überführung und Beendigung der Aktiven Veredelung mittels ATLAS lernen die Teilnehmer*innen die bedeutsamen Anschreibungen der Mengenbuchführung kennen, deren Kenntnis und korrekte Anwendung vor allem zur Vermeidung typischer Fehler führt, die bei einer möglichen Prüfung durch den Zoll festgestellt werden könnten.

 

Nach erfolgreicher Schulungsteilnahme können die Teilnehmer*innen die betriebsinternen Prozesse analysieren, neu bewerten und entsprechend optimieren.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Ergänzend empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Spezial-Webinars:

Passive Veredelung kompakt & aktuell 2025“.

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Aktive Veredelung kompakt & aktuell 2026

Zollrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einfuhr von Gütern

Typische Auslagerungen gewisser vor- oder nachgelagerter Arbeiten an einem Produkt setzen grenzüberschreitende Warenbewegungen (Ein- & Ausfuhren) voraus. Häufig fallen bei der Einfuhr von Waren Zölle an. Doch das muss nicht sein!

 

Nicht immer verbleiben die importierten Waren im Wirtschaftskreislauf der EU. Das „Besondere Verfahren“ der Aktiven Veredelung ermöglicht den Importeuren, Zölle zu vermeiden und so gezielt Einsparungen bei der Einfuhr zu erzielen. Richtig angewandt reduziert die Aktive Veredelung die Zollkosten und damit die Produktionskosten nachhaltig.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erhalten Sie neben den aktuell notwendigen Rechtsgrundlagen einen praxisbezogenen Überblick sowohl über die zu beachtenden Vorschriften bei der Beantragung der Bewilligung zur Aktiven Veredelung als auch bei der späteren Anwendung und Durchführung dieses Zollverfahrens.

 

Neben der Überführung und Beendigung der Aktiven Veredelung mittels ATLAS lernen die Teilnehmer*innen die bedeutsamen Anschreibungen der Mengenbuchführung kennen, deren Kenntnis und korrekte Anwendung vor allem zur Vermeidung typischer Fehler führt, die bei einer möglichen Prüfung durch den Zoll festgestellt werden könnten.

 

Nach erfolgreicher Schulungsteilnahme können die Teilnehmer*innen die betriebsinternen Prozesse analysieren, neu bewerten und entsprechend optimieren.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Ergänzend empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Spezial-Webinars:

Passive Veredelung kompakt & aktuell 2025“.

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Allgemeine Genehmigungen (AGG) des BAFA für Dual-Use-Güter aktuell 2026

Allgemeine Genehmigungen (AGG) bei der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern (inkl. kontrollierter Technologie und Software) sind bedeutend für schnelle und möglichst einfache Prozesse exportorientierter Unternehmen.

 

Fehler bei der Nutzung von AGG‘en können behördliche und mediale Sanktionen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bedingungen zur Anwendung von AGG’en nicht erfüllt werden und deshalb ungenehmigte Ausfuhren vorliegen. Das Vertrauensverhältnis des exportierenden Unternehmens gegenüber dem BAFA und der Zollverwaltung kann hierbei in Mitleidenschaft gezogen werden. Neben straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen kann der Entzug behördlicher Vereinfachungen im Außenwirtschaftsverkehr den Betriebsablauf erheblich stören. Aufgrund komplexer und zeitaufwendiger Prozesse verschlechtert sich dadurch unweigerlich die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

 

Unser Live-Webinar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit AGG‘en des BAFA bezüglich Dual-Use-Gütern notwendig sind.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen und stellt hierbei die wichtigsten AGG‘en vor. Anhand von Praxisbeispielen wird auf die richtige Anwendung von AGG‘en eingegangen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Allgemeine Genehmigungen (AGG) des BAFA für Dual-Use-Güter aktuell 2026

Allgemeine Genehmigungen (AGG) bei der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern (inkl. kontrollierter Technologie und Software) sind bedeutend für schnelle und möglichst einfache Prozesse exportorientierter Unternehmen.

 

Fehler bei der Nutzung von AGG‘en können behördliche und mediale Sanktionen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bedingungen zur Anwendung von AGG’en nicht erfüllt werden und deshalb ungenehmigte Ausfuhren vorliegen. Das Vertrauensverhältnis des exportierenden Unternehmens gegenüber dem BAFA und der Zollverwaltung kann hierbei in Mitleidenschaft gezogen werden. Neben straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen kann der Entzug behördlicher Vereinfachungen im Außenwirtschaftsverkehr den Betriebsablauf erheblich stören. Aufgrund komplexer und zeitaufwendiger Prozesse verschlechtert sich dadurch unweigerlich die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

 

Unser Live-Webinar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit AGG‘en des BAFA bezüglich Dual-Use-Gütern notwendig sind.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen und stellt hierbei die wichtigsten AGG‘en vor. Anhand von Praxisbeispielen wird auf die richtige Anwendung von AGG‘en eingegangen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Allgemeine Genehmigungen (AGG) für Rüstungsgüter aktuell 2026

Allgemeine Genehmigungen (AGG) für die Ausfuhr oder Verbringung von Rüstungsgütern (inkl. deren Ersatzteile, Software und Verwendungstechnologien) sind entscheidend für eine schnelle, rechtssichere und einfache Abwicklung derartiger Transaktion mit Drittländern und anderen EU-Staaten.

 

Die Nichtbeachtung von Genehmigungspflichten oder Fehler bei der Nutzung von AGG‘en können vor dem Hintergrund der militärischen Verwendung schwerwiegende Sanktionen gegenüber Unternehmen oder Forschungseinrichtungen und dessen Personal nach sich ziehen.

 

Unser Live-Webinar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit AGG‘en des BAFA für Rüstungsgüter notwendig sind.

 

Unser Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen und stellt hierbei besonders relevante AGG‘en vor. Auf Besonderheiten bestimmter Lieferkonstellationen, Konzernstrukturen, mögliche Fehlerquellen sowie Registrier- und Meldepflichten gegenüber dem BAFA wird explizit eingegangen. Übungsfälle zur Lernerfolgskontrolle runden das Live-Webinar ab.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Allgemeine Genehmigungen (AGG) für Rüstungsgüter aktuell 2026

Allgemeine Genehmigungen (AGG) für die Ausfuhr oder Verbringung von Rüstungsgütern (inkl. deren Ersatzteile, Software und Verwendungstechnologien) sind entscheidend für eine schnelle, rechtssichere und einfache Abwicklung derartiger Transaktion mit Drittländern und anderen EU-Staaten.

 

Die Nichtbeachtung von Genehmigungspflichten oder Fehler bei der Nutzung von AGG‘en können vor dem Hintergrund der militärischen Verwendung schwerwiegende Sanktionen gegenüber Unternehmen oder Forschungseinrichtungen und dessen Personal nach sich ziehen.

 

Unser Live-Webinar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit AGG‘en des BAFA für Rüstungsgüter notwendig sind.

 

Unser Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen und stellt hierbei besonders relevante AGG‘en vor. Auf Besonderheiten bestimmter Lieferkonstellationen, Konzernstrukturen, mögliche Fehlerquellen sowie Registrier- und Meldepflichten gegenüber dem BAFA wird explizit eingegangen. Übungsfälle zur Lernerfolgskontrolle runden das Live-Webinar ab.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Antidumpingzölle für Waren aus China aktuell 2026

Zum Schutz des europäischen Marktes gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus Drittstaaten, kann die Europäische Union (EU) Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, z. B. in Form von „Strafzöllen“, verhängen.

 

Gerade für eine Vielzahl an Waren aus China gibt es entsprechende Antidumpingzölle, die u. a. folgende Warengruppen betreffen oder in der Vergangenheit betrafen:

 

Stahl, Schrauben, Drähte, Edelstahl, Gusseisen, Aluminium, Rohre, E-Bikes, Fahrradteile, Pedelecs, Solarmodule, Solarglas, Kalziumsilizium, Keramik, Porzellan, Geschirr, LKW-Reifen, Räder aus Stahl, Glutamat, Zitronensäure uvm.

 

In unserem 180-minütigen Online-Seminar erhalten Sie einen kompakten und praxisorientierten Überblick zur Thematik der Antidumpingzölle für Waren aus China. Neben wichtigen rechtlichen Basics lernen Sie den korrekten Umgang mit Antidumpingmaßnahmen und deren besondere Fallstricke kennen. Anhand wertvoller Praxistipps erhalten Sie nicht nur Kenntnis über die aktuell zu beachtenden einzelnen Antidumpingbestimmungen, sondern erfahren, wie Sie Ihrer Verantwortung, z. B. als Zollbeauftragter, vollumfänglich gerecht werden können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Arbeits- & Organisationsanweisungen für die Zollabteilung erstellen

Dokumentation von Zollprozessen & Arbeitsabläufen im Unternehmen

Haben Sie beim Aufbau von Möbeln oder der Inbetriebnahme eines neuen Gerätes schon einmal wegen einer unzulänglichen Gebrauchsanweisung geflucht? „Ja?“ – dann sind wir bereits mitten im emotionalen Thema: Erstellung einer ordentlichen Dokumentation/Arbeitsanweisung für die Zoll- und Exportabteilung.

 

Mit dem Argument „Das haben wir schon immer so gemacht!“ kommen Unternehmen gegenüber den Zollbehörden schon lange nicht mehr durch. Eine aktuelle Dokumentation der Zollprozesse und Arbeitsabläufe wird für die (Neu-)Erteilung von Bewilligungen, im Rahmen von Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen, als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung bestimmter Zollverfahren und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen, unbedingt benötigt. Weiterhin unterliegen die zollrechtlichen Bewilligungen einem regelmäßigen Monitoring, zu diesem auch die Überprüfung der bestehenden und Erstellung neuer Arbeits- & Organisationsanweisungen gehört.

Bei deren Erstellung ist es vor allem wichtig, dass die Anweisungen klar und deutlich, die Reihenfolge unmissverständlich und die Ausführungen – sofern möglich – auch visuell dargestellt werden.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar werden die unterschiedlichen Arten von Dokumentationen besprochen, wann welche Dokumentation vorliegen muss und wie ein schlüssiger Aufbau derselben erfolgen kann. Denn es gilt: Einmal erstellt, müssen die Dokumentationen/Arbeitsanweisungen nur noch aktuell gehalten werden und können vielfach verwendet werden.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Arbeits- & Organisationsanweisungen für die Zollabteilung erstellen

Dokumentation von Zollprozessen & Arbeitsabläufen im Unternehmen

Haben Sie beim Aufbau von Möbeln oder der Inbetriebnahme eines neuen Gerätes schon einmal wegen einer unzulänglichen Gebrauchsanweisung geflucht? „Ja?“ – dann sind wir bereits mitten im emotionalen Thema: Erstellung einer ordentlichen Dokumentation/Arbeitsanweisung für die Zoll- und Exportabteilung.

 

Mit dem Argument „Das haben wir schon immer so gemacht!“ kommen Unternehmen gegenüber den Zollbehörden schon lange nicht mehr durch. Eine aktuelle Dokumentation der Zollprozesse und Arbeitsabläufe wird für die (Neu-)Erteilung von Bewilligungen, im Rahmen von Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen, als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung bestimmter Zollverfahren und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen, unbedingt benötigt. Weiterhin unterliegen die zollrechtlichen Bewilligungen einem regelmäßigen Monitoring, zu diesem auch die Überprüfung der bestehenden und Erstellung neuer Arbeits- & Organisationsanweisungen gehört.

Bei deren Erstellung ist es vor allem wichtig, dass die Anweisungen klar und deutlich, die Reihenfolge unmissverständlich und die Ausführungen – sofern möglich – auch visuell dargestellt werden.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar werden die unterschiedlichen Arten von Dokumentationen besprochen, wann welche Dokumentation vorliegen muss und wie ein schlüssiger Aufbau derselben erfolgen kann. Denn es gilt: Einmal erstellt, müssen die Dokumentationen/Arbeitsanweisungen nur noch aktuell gehalten werden und können vielfach verwendet werden.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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ATLAS-Ausfuhr Basics & kompakt 2026

Ausfuhranmeldungen mithilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr – Wichtige Grundlagen

Die elektronische Ausfuhranmeldung ist in Deutschland Pflicht und kann entweder mit ATLAS kompatibler Teilnehmersoftware oder der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) abgegeben werden. Da sich die Eingaben stets weiterentwickeln (Aktuelle ATLAS-Infos der Deutschen Zollverwaltung), ist es besonders wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar wird das ATLAS-Ausfuhrverfahren erläutert. Dabei werden die häufigsten Fragestellungen aus der Praxis beantwortet:

 

  • Wie melde ich meine Sendungen fehlerfrei mit ATLAS an?

  • Welche Verfahren stehen mir zur Verfügung?

  • Was muss ich bei der Unterlagencodierung unbedingt beachten?

  • Wann und wofür brauche ich eine Ausfuhrgenehmigung?

  • Was passiert, wenn der Ausgangsvermerk nicht übermittelt wird?

 

Das Ziel unseres Live-Webinars besteht darin, die Teilnehmer*innen zu befähigen, selbständig die rechtskonforme Umsetzung der Exportabwicklung über ATLAS zu realisieren. Für Teilnehmer*innen, die das System bereits anwenden, stellt unser Live-Webinar eine gute Möglichkeit dar, ihr Wissen aufzufrischen und sich technisch und zollrechtlich auf den aktuellen Stand zu bringen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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ATLAS-Ausfuhr Basics & kompakt 2026

Ausfuhranmeldungen mithilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr – Wichtige Grundlagen

Die elektronische Ausfuhranmeldung ist in Deutschland Pflicht und kann entweder mit ATLAS kompatibler Teilnehmersoftware oder der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) abgegeben werden. Da sich die Eingaben stets weiterentwickeln (Aktuelle ATLAS-Infos der Deutschen Zollverwaltung), ist es besonders wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar wird das ATLAS-Ausfuhrverfahren erläutert. Dabei werden die häufigsten Fragestellungen aus der Praxis beantwortet:

 

  • Wie melde ich meine Sendungen fehlerfrei mit ATLAS an?

  • Welche Verfahren stehen mir zur Verfügung?

  • Was muss ich bei der Unterlagencodierung unbedingt beachten?

  • Wann und wofür brauche ich eine Ausfuhrgenehmigung?

  • Was passiert, wenn der Ausgangsvermerk nicht übermittelt wird?

 

Das Ziel unseres Live-Webinars besteht darin, die Teilnehmer*innen zu befähigen, selbständig die rechtskonforme Umsetzung der Exportabwicklung über ATLAS zu realisieren. Für Teilnehmer*innen, die das System bereits anwenden, stellt unser Live-Webinar eine gute Möglichkeit dar, ihr Wissen aufzufrischen und sich technisch und zollrechtlich auf den aktuellen Stand zu bringen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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ATLAS-Ausfuhr Basics & kompakt 2026

Ausfuhranmeldungen mithilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr – Wichtige Grundlagen

Die elektronische Ausfuhranmeldung ist in Deutschland Pflicht und kann entweder mit ATLAS kompatibler Teilnehmersoftware oder der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) abgegeben werden. Da sich die Eingaben stets weiterentwickeln (Aktuelle ATLAS-Infos der Deutschen Zollverwaltung), ist es besonders wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar wird das ATLAS-Ausfuhrverfahren erläutert. Dabei werden die häufigsten Fragestellungen aus der Praxis beantwortet:

 

  • Wie melde ich meine Sendungen fehlerfrei mit ATLAS an?

  • Welche Verfahren stehen mir zur Verfügung?

  • Was muss ich bei der Unterlagencodierung unbedingt beachten?

  • Wann und wofür brauche ich eine Ausfuhrgenehmigung?

  • Was passiert, wenn der Ausgangsvermerk nicht übermittelt wird?

 

Das Ziel unseres Live-Webinars besteht darin, die Teilnehmer*innen zu befähigen, selbständig die rechtskonforme Umsetzung der Exportabwicklung über ATLAS zu realisieren. Für Teilnehmer*innen, die das System bereits anwenden, stellt unser Live-Webinar eine gute Möglichkeit dar, ihr Wissen aufzufrischen und sich technisch und zollrechtlich auf den aktuellen Stand zu bringen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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ATLAS-Ausfuhr Update für Fortgeschrittene 2026

Außenwirtschaftsrechtliche Anforderungen & Neuerungen in der praktischen Umsetzung

Die elektronische Ausfuhranmeldung ist in Deutschland Pflicht und kann entweder mit ATLAS kompatibler Teilnehmersoftware oder der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) abgegeben werden. Da sich die Eingaben stets weiterentwickeln, ist es besonders wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter/innen aus der Auftragsabwicklung, der Export-, Zoll- & Versandabteilung, die sich über alle Änderungen & Neuerungen im Bereich ATLAS-Ausfuhr informieren möchten.

 

Außerdem werden folgende aktuelle Themen besprochen:

 

  • Aktuelle Entwicklungen seit Inbetriebnahme AES 3.0

  • Ermittlung der Unterlagencodierungen (mit Hilfe des EZT-Online)

  • Centralized Clearance Export – Neue Standardisierungsmöglichkeiten für international agierende Unternehmen

  • Statistische Korrekturpflichten (nachträgliche Anmeldungen in ATLAS)

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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ATLAS-Ausfuhrabwicklung mit der Internetausfuhranmeldung IAA+

Zoll- & außenwirtschaftsrechtliche Anforderungen in der praktischen Umsetzung

Die elektronische Ausfuhranmeldung ist in Deutschland Pflicht und kann entweder mit ATLAS kompatibler Teilnehmersoftware oder der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA+) abgegeben werden.

 

In unserem 120-minütigen Live-Webinar wird anhand eines praktischen Beispiels eine Ausfuhranmeldung von Anfang bis Ende in der IAA+, unter Verwendung der einschlägigen Hilfsmittel, erfasst. Dabei werden die einschlägigen Felder der Zollanmeldung besprochen und entsprechend erklärt.

 

Außerdem werden folgende aktuelle Themen besprochen:

 

  • Wichtige Grundlagen zum Ausfuhrverfahren

  • Wichtige Grundlagen zur Internetausfuhranmeldung (IAA+)

  • Praktischer Beispielfall: Wie erstelle ich mit der IAA+ eine Ausfuhranmeldung und welche Hilfsmittel können für die Erfassung genutzt werden.

  • Neue Datenanforderungen aufgrund AES 3.0 und evtl. notwendige Prozessanpassungen

  • Änderungen im Nachforschungsverfahren (Follow Up)

 

Das Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter/innen aus der Auftragsabwicklung, der Export-, Zoll- & Versandabteilung, die mit der Internetausfuhranmeldung (IAA+) arbeiten, oder mit dieser in Zukunft arbeiten wollen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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ATLAS-Einfuhr Basics & kompakt 2026

Importabwicklung mithilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Einfuhr – Wichtige Grundlagen

Die elektronische Einfuhranmeldung kann entweder mit ATLAS kompatibler Teilnehmersoftware oder der Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA) abgegeben werden. Ständig gibt es neue Datenanforderungen, welche zu beachten sind. Mit der Abgabe von Einfuhranmeldungen ergeben sich Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten. Es ist daher unerlässlich, die vorhandenen Informationsquellen zu kennen und richtig zu nutzen.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar wird das ATLAS-Einfuhrverfahren anhand der Internet Zollanmeldung (IZA) Schritt für Schritt erläutert. Dabei werden die häufigsten Fragestellungen aus der Praxis beantwortet:

 

  • Wie melde ich meine Waren fehlerfrei mit ATLAS?

  • Welche Verfahren stehen mir bei der Einfuhr zur Verfügung?

  • Was muss ich bei der Unterlagencodierung unbedingt beachten?

  • Wo erhalte ich wichtige Informationen zu meinem Import?

 

Das Ziel unseres Live-Webinars besteht darin, die Teilnehmer/innen zu befähigen, selbständig die rechtskonforme Umsetzung der Importabwicklung über ATLAS zu realisieren. Für Teilnehmer, die das System bereits anwenden, stellt unser Live-Webinar eine gute Möglichkeit dar, ihr Wissen aufzufrischen und sich technisch und zollrechtlich auf den aktuellen Stand zu bringen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Aufbewahrungsfristen/-pflichten für (digitale) Zollunterlagen

Vorschriften und Fristen für ATLAS-Steuerbescheid, Lieferantenerklärung, Ausfuhrgenehmigung & Co.

Die rechtmäßige Führung sowie die ordnungsgemäße Pflege und Aufbewahrung zoll- und exportrelevanter Unterlagen haben für außenhandelsorientierte Unternehmen einen hohen Stellenwert. In der Praxis werden Dokumente wie ATLAS-Steuerbescheide, Lieferantenerklärungen, Mengenaufzeichnungen oder Ausfuhrgenehmigungen jedoch häufig nicht gesetzeskonform oder deutlich länger als erforderlich aufbewahrt.

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar vermitteln wir die entscheidenden Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang mit Aufbewahrungsfristen in der Zollabteilung. Anhand der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben und praxisnaher Beispiele zeigen wir, welche Fristen bei Ein- und Ausfuhren gelten und wie europäisches Zollrecht und nationale Vorschriften korrekt zusammenwirken.

 

Zudem beleuchten wir die zunehmenden Dokumentationspflichten im Zollrecht sowie deren Wechselwirkungen mit angrenzenden Rechtsgebieten und geben Orientierung für eine prüfungssichere Archivierung, insbesondere auch im digitalen Umfeld.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Außenwirtschaftsprüfung Praxiswissen 2026

Optimale Vorbereitung, Ablauf & Abschluss einer Außenwirtschaftsprüfung des HZA

Exportierende Unternehmen tragen die Verantwortung für die rechtskonforme Abwicklung ihrer Ausfuhrsendungen. Die Zollverwaltung behält sich das Recht vor, getätigte Handlungen im Außenhandel nachträglich zu prüfen und zu bewerten. Dies findet im Rahmen von Außenwirtschaftsprüfungen statt.

 

Prüfungen sind in der Regel ungewohnt und daher unangenehm. In unserem 180-minütigen Online-Seminar lernen Sie die Hintergründe und den Ablauf von Außenwirtschaftsprüfungen kennen. Das Webinar wird von zwei sehr erfahrenen Praktikern im Außenwirtschaftsrecht durchgeführt. Sie erhalten aus erster Hand Tipps und Hinweise zur optimalen Durchführung und Begleitung von Außenwirtschaftsprüfungen.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unseren Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Ausfuhranmeldungen kompakt & aktuell 2026

Eine wichtige Voraussetzung für die Abwicklung einer Exportsendung ist die Ausfuhranmeldung. Die richtige Erstellung dieser Anmeldung ist jedoch selbst für den Export-Praktiker oft nicht einfach.

 

In unserem ganztägigen Online-Seminar werden die Teilnehmer/innen befähigt, Ausfuhranmeldungen eigenständig und korrekt auszufüllen bzw. selbständig zu prüfen. Dazu werden alle wichtigen Voraussetzungen und relevanten Schritte für das korrekte Erstellen von Ausfuhranmeldungen vermittelt.

 

In unserem Online-Seminar werden u. a. folgende Fragen behandelt:

 

  • Wann muss eine Ausfuhranmeldung erstellt werden? Wer erstellt die Ausfuhranmeldung bei EXW-Sendungen?

  • Welche Ausfuhrverfahren gibt es und wann ist welches Verfahren anzuwenden?

  • Wer ist Ausführer und wer ist Anmelder? Beteiligtenkonstellation in der Zollanmeldung!

  • Wie wird eine Ausfuhranmeldung richtig erstellt?

  • Was bedeuten die einzelnen Felder und wie muss der korrekte Eintrag in das jeweilige Feld lauten?

  • Welche Codierungen werden benötigt?

  • Können falsche Ausfuhranmeldungen korrigiert werden?

  • Kann eine Ausfuhranmeldung nachträglich erstellt werden?

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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AWV-Meldungen kompakt & aktuell 2026

Inkl. der aktuellen Änderungen & Neuerungen gültig ab 01.01.2025

Im Auslandszahlungsverkehr sind bestimmte Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsgesetz bzw. Außenwirtschaftsverordnung von Unternehmen, öffentlichen Stellen aber auch Privatpersonen gleichermaßen zu erfüllen. Hierbei sind neben ein- und ausgehenden Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (ausgenommen Zahlungen, die 50.000 € nicht übersteigen) auch bestimmte Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie das Vermögen von Inländern im Ausland bzw. Ausländern im Inland (Beteiligungen) meldepflichtig.

 

In unserem Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr. Anhand von Übungsaufgaben wird die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beispielhaft nachvollzogen. Außerdem verdeutlicht die Fachreferentin, wie Sie Ihren Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen können, um auf mögliche Prüfungen durch die Bundesbank bzw. die zuständigen Hauptzollämter entsprechend gut vorbereitet zu sein.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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BAFA-Antragsverfahren in ELAN-K2 aktuell 2026

Die richtige Antragstellung für Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen und die Einhaltung der damit einhergehenden Verpflichtungen sind für eine reibungslose Abwicklung des Außenhandels mit genehmigungsbedürftigen Dual-Use-Gütern und Rüstungsgütern unabdingbar.

 

Ein mangelhafter Antrag oder die falsche Antragsart kann zu Verzögerungen im Genehmigungsprozess oder der zeitlich nachgelagerten Zollabfertigung führen. Dies wirkt sich negativ auf Ihre Außenhandelsgeschäfte und die Profitabilität Ihres Unternehmens aus. Unrichtige oder unvollständige Angaben im Antragsverfahren und daraus resultierende ungenehmigte Geschäfte können medial, bußgeldrechtlich oder strafrechtlich sanktioniert werden. Den Verwaltungsaufwand für die Beantragung von Einzelgenehmigungen können Sie durch Gestaltungsmöglichkeiten reduzieren oder auf ein formelles Antragsverfahren unter bestimmten Umständen sogar verzichten.

 

Unser halbtägiges Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, welche für die Antragstellung von Einzelgenehmigungen, für die Registrierung von allgemeinen Genehmigungen und für die Abgabe von Meldungen in ELAN-K2 in diesem Zusammenhang notwendig sind. Gestaltungsmöglichkeiten werden hierbei selbstverständlich aufgezeigt. Die seit dem 1. September 2025 neu geschaffenen Pflichtdatenfelder in ELAN-K2 werden an einem Beispiel dargestellt.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen für die korrekte Antragstellung, geht auf wiederkehrende Meldepflichten und die Erfüllung von Bewilligungsauflagen ein. Beispielhaft werden genehmigungsbedürftige Geschäfte und die damit verbundenen Anträge, Meldungen & Zollabfertigungen dargestellt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung aktuell 2026

Eine Betriebsprüfung durch den Zoll erfolgt für jedes Unternehmen, das am Außenwirtschaftsverkehr teilnimmt, regelmäßig. Die Häufigkeit hängt vom Umfang der Außenhandelstätigkeit ab. In der Regel sollte eine Betriebsprüfung etwa alle 5 - 10 Jahre (!) stattfinden, weil die Verjährungsfrist für gezahlte Zölle drei Jahre beträgt.

 

Unser ganztägiges Online-Seminar verschafft den Teilnehmern einen kompakten & praxisorientierten Überblick über die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen bei den Betriebsprüfungen durch die Bundeszollverwaltung 🛃.

 

Anhand praktischer Beispiele werden typische Fehler im zollrechtlichen Alltag der Unternehmen aufgezeigt und der Ablauf einer Zollprüfung von A bis Z“ durchgespielt. Besonderes Gewicht wird dabei auch auf die digitalen Aspekte im Rahmen der Zollprüfung gelegt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung aktuell 2026

Eine Betriebsprüfung durch den Zoll erfolgt für jedes Unternehmen, das am Außenwirtschaftsverkehr teilnimmt, regelmäßig. Die Häufigkeit hängt vom Umfang der Außenhandelstätigkeit ab. In der Regel sollte eine Betriebsprüfung etwa alle 5 - 10 Jahre (!) stattfinden, weil die Verjährungsfrist für gezahlte Zölle drei Jahre beträgt.

 

Unser ganztägiges Online-Seminar verschafft den Teilnehmern einen kompakten & praxisorientierten Überblick über die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen bei den Betriebsprüfungen durch die Bundeszollverwaltung 🛃.

 

Anhand praktischer Beispiele werden typische Fehler im zollrechtlichen Alltag der Unternehmen aufgezeigt und der Ablauf einer Zollprüfung von A bis Z“ durchgespielt. Besonderes Gewicht wird dabei auch auf die digitalen Aspekte im Rahmen der Zollprüfung gelegt.

 

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Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung aktuell 2026

Eine Betriebsprüfung durch den Zoll erfolgt für jedes Unternehmen, das am Außenwirtschaftsverkehr teilnimmt, regelmäßig. Die Häufigkeit hängt vom Umfang der Außenhandelstätigkeit ab. In der Regel sollte eine Betriebsprüfung etwa alle 5 - 10 Jahre (!) stattfinden, weil die Verjährungsfrist für gezahlte Zölle drei Jahre beträgt.

 

Unser ganztägiges Online-Seminar verschafft den Teilnehmern einen kompakten & praxisorientierten Überblick über die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen bei den Betriebsprüfungen durch die Bundeszollverwaltung 🛃.

 

Anhand praktischer Beispiele werden typische Fehler im zollrechtlichen Alltag der Unternehmen aufgezeigt und der Ablauf einer Zollprüfung von A bis Z“ durchgespielt. Besonderes Gewicht wird dabei auch auf die digitalen Aspekte im Rahmen der Zollprüfung gelegt.

 

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Betriebsprüfungen bei den Verbrauchsteuern aktuell 2026

Vorbereitung & Nachbereitung steuerlicher Außenprüfungen durch die Zollverwaltung

Eine nachgelagerte Betriebsprüfung der Strom- & Energiesteuer, aber auch der übrigen Verbrauchsteuerarten, wie der Alkohol- oder Biersteuer durch die Hauptzollämter führt bei vielen Unternehmen zu Unsicherheiten. Unklar sind oftmals nicht nur die rechtlichen Grundlagen sowie die grundsätzlichen Auswirkungen einer Außenprüfung. Auch die praktische Vorbereitung und der Umgang mit dem Prüfungsdienst stellt Unternehmen vor Herausforderungen.

 

Dabei bietet eine verbrauchsteuerliche Betriebsprüfung auch für die Unternehmen Optimierungspotenzial und Möglichkeiten zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der Abwicklung der Stromsteuer und Energiesteuer sowie der übrigen Verbrauchsteuern.

 

In unserem Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen einen kompakten & praxisorientierten Überblick über die Grundsätze einer Betriebsprüfung. Von der Prüfungsanordnung bis zur Umsetzung von Prüfungsfeststellungen im Prüfungsbericht besprechen wir den Ablauf und die praktischen Herausforderungen einer Betriebsprüfung im Bereich der Verbrauchsteuern.

 

Unter anderem werden folgende Inhalte behandelt:

 

  • Grundsätze und rechtliche Grundlagen der Betriebsprüfung

  • Mitwirkungspflichten und Zwangsmaßnahmen

  • Optimale Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung (Excise Audit Readiness)

  • Praktische Begleitung der Betriebsprüfung

  • Nachbereitung der Prüfung, Auswertung des Prüfungsberichts und Möglichkeiten der Rechtsmittel

  • Umsetzung in einem Tax Compliance Management System

 

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Carnet A.T.A. und das eCarnet (e-ATA)

In der Praxis ergibt sich häufig die Notwendigkeit, Waren vorübergehend aus- und in anderen Ländern einzuführen, bspw. als Warenmuster, als Messe- oder Ausstellungsgut, als Berufsausrüstung für Reparatur- und Wartungsarbeiten, oder auch zu wissenschaftlichem oder kulturellem Zwecke.

 

Das Carnet ATA (und Carnet CPD für Taiwan) ist ein Zollpassierscheinheft, das die zollrechtliche Abwicklung entsprechender o. g. Verwendungszwecke in solchen Drittländern, die dem Carnet-Verfahren angeschlossen sind (über 80 Länder), erleichtert.

 

Carnets ATA/CPD werden in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt. Inzwischen erfolgt die Beantragung durch die Unternehmen vorwiegend digital über das eCarnet (auch e-ATA-System genannt).

 

Unser 180-minütiges Online-Seminar vermittelt die wichtigsten Kenntnisse, die für eine rechtssichere Beantragung und Abwicklung von Carnets ATA/CPD notwendig sind. Außerdem erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die webbasierte Anwendung „eCarnet“ sowie die sich hieraus ergebenden Vorteile und Erleichterungen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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CBAM – Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU

Meldepflichtige Importe, Vereinfachungen und praktische Auswirkungen für Unternehmen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Instrument des EU-Fit-for-55-Pakets auf dem Weg zur Klimaneutralität. Für Unternehmen im internationalen Warenverkehr ergeben sich daraus neue Melde-, Dokumentations- und Zollanforderungen.

 

Betroffen sind aktuell unter anderem Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Strom sowie bestimmte Vorprodukte. Eine Ausweitung auf weitere Waren ist bereits absehbar.

 

Trotz der im Juni 2025 beschlossenen Vereinfachungen (50-Tonnen-Schwelle) bleibt CBAM eine operative Herausforderung. Insbesondere die Zulassung als Zugelassener CBAM-Anmelder sowie die Übergangsregelungen für 2026 machen den Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen deutlich.

 

In unserem Online-Seminar zu CBAM erhalten die Teilnehmenden einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen, die Anwendung des CBAM Transitional Registry (Declarant Portal) sowie über die strukturierte Vorbereitung auf das Regelverfahren – inklusive eines möglichen Projektplans zur Sicherstellung der CBAM-Compliance.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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CBAM – Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU

Meldepflichtige Importe, Vereinfachungen und praktische Auswirkungen für Unternehmen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Instrument des EU-Fit-for-55-Pakets auf dem Weg zur Klimaneutralität. Für Unternehmen im internationalen Warenverkehr ergeben sich daraus neue Melde-, Dokumentations- und Zollanforderungen.

 

Betroffen sind aktuell unter anderem Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Strom sowie bestimmte Vorprodukte. Eine Ausweitung auf weitere Waren ist bereits absehbar.

 

Trotz der im Juni 2025 beschlossenen Vereinfachungen (50-Tonnen-Schwelle) bleibt CBAM eine operative Herausforderung. Insbesondere die Zulassung als Zugelassener CBAM-Anmelder sowie die Übergangsregelungen für 2026 machen den Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen deutlich.

 

In unserem Online-Seminar zu CBAM erhalten die Teilnehmenden einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen, die Anwendung des CBAM Transitional Registry (Declarant Portal) sowie über die strukturierte Vorbereitung auf das Regelverfahren – inklusive eines möglichen Projektplans zur Sicherstellung der CBAM-Compliance.

 

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CBAM-Update 2026

Regelphase, 50-Tonnen-Grenze und neue Pflichten für Importeure

Ab dem 1. Januar 2026 startet der CBAM in die Regelphase mit konkreten finanziellen und organisatorischen Auswirkungen für importierende Unternehmen.
Neben den neuen Melde- und Dokumentationspflichten wird der Status als zugelassener CBAM-Anmelder zur zentralen Voraussetzung für die Einfuhr betroffener Waren.

 

Zwar hat die EU mit der Omnibus-Initiative spürbare Erleichterungen beschlossen, unter anderem die 50-Tonnen-Schwelle, dennoch bleibt CBAM eine operative Herausforderung entlang der gesamten Lieferkette.

In diesem 120-minütigen Live-Webinar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick, was ab 2026 wirklich relevant ist und wo jetzt konkreter Handlungsbedarf besteht.

 

Themenschwerpunkte:

Rechtsstand CBAM inklusive Vereinfachungen ab dem 01.01.2026
• Betroffener Warenkreis und De-minimis-Grenze
• Regelphase ab 2026 mit Pflichten, Fristen und finanziellen Auswirkungen
• Zulassung als CBAM-Anmelder mit Voraussetzungen und Vorgehen
• Praxisblick auf Umsetzung, Übergangsphase und typische Fallstricke

 

Ziel unseres Online-Seminars:
Klarheit schaffen, Risiken minimieren und die CBAM-Compliance rechtssicher vorbereiten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Chinas Exportkontrollgesetz 2026

Aktuelle Rechtsänderungen & neue Kontrollgüter – Auswirkungen für EU-Unternehmen

Das chinesische Exportkontrollrecht stellt ein erhebliches Risiko für internationale Beschaffungsketten dar: Für bestimmte Güter gelten sowohl Ausfuhrverbote aus China als auch Re-Exportverbote bei Lieferungen außerhalb Chinas.

 

Das chinesische Handelsministerium nutzt das Exportkontrollrecht gezielt als handelspolitisches Instrument, um den strengen US- & EU-Regelwerken ein Gegengewicht zu setzen. In den vergangenen Jahren wurde das Regelwerk mehrfach verschärft und modernisiert.

 

  • NEU! In Reaktion auf die neuen Einfuhrzölle der US-Administration hat China Mitte Februar 2025 Exportkontrollen in Bezug auf mehrere wichtige Materialien eingeführt und seit Oktober 2025 drastisch verschärft, darunter Wolfram, Tellur, Molybdän, Neodym, Praseodym und Samarium. Insgesamt hat das chinesische Handelsministerium 12 von 17 Metalle der Seltenen Erden unter Exportkontrollvorbehalt gestellt. In Deutschland kommen etwa zwei Drittel der importierten Seltenen Erden direkt aus China. Das MOFCOM hat zusätzlich Exportkontrollen eingeführt für superharte Materialien, Anlagen und Rohstoffe zur Verarbeitung Seltener Erden, Materialien für Lithium-Batterien und künstliche Graphit-Anoden.

 

  • NEU! Erstmals sind nun auch Produkte außerhalb Chinas erfasst, die – auch nur geringfügig - Seltene Erden aus China enthalten oder mit chinesischen Verfahren hergestellt wurden. Unternehmen, die solche Waren in andere Länder exportieren, müssen dafür dann eine Genehmigung der chinesischen Behörden beantragen. Auch für Technologien und Fachwissen zur Gewinnung und Verarbeitung Seltener Erden braucht es künftig eine Genehmigung.

 

Von diesen Regelungen sind vor allem Unternehmen betroffen, die „kontrollierte Güter“ aus China importieren Es betrifft aber auch all jene Außenhandelsunternehmen der EU, die bestimmte Waren mit chinesischem Ursprung in ein anderes Land re-exportieren möchten.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmer einen kompakten Überblick über die aktuellen Regelungen und praktischen Auswirkungen des Chinesischen Exportkontrollgesetzes. Mit dem notwendigen Wissen vermeiden Sie etwaige Verstöße und deren negative Konsequenzen.

 

Unser Live-Webinar klärt u. a.:

 

  • Was sind die aktuellen Beschränkungen?

  • Welche Güter zählen als „kontrollierte Güter“ und warum?

  • Was ist der genaue Anwendungsbereich des chinesischen Exportkontrollgesetzes, der Exportkontrollverordnung und der Nebengesetze?

  • Welche Regelungen enthält die neue Exportkontrollverordnung vom 19. Oktober 2024?

  • Wer muss in welchen Fällen, aus welchem Grund, mit welchem Inhalt, wo einen Antrag stellen?

  • Was passiert, wenn man das Chinesische Exportkontrollgesetz ignoriert?

  • Welche Anforderungen hat das chinesische MOFCOM an einen Internen Compliance-Prozess (ICP) zur Exportkontrolle definiert?

  • Wie sollte das Chinesische Exportkontrollgesetz im eigenen Internen Compliance-Prozess (ICP) berücksichtigt werden und wie können chinesische Lieferanten „gemanagt“ werden (Best Practice)?

 

Dazu werden Fallbeispiele besprochen, auch unter Beachtung der Exportkontrolle der USA, der EU und der BRD.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Compliance im Zoll & Außenhandel 2026

Entwicklung und Umsetzung eines Trade-Compliance-Management-Systems

Stellt sich der Außenhandel für Sie komplex dar (?), dann liegt das unter anderem an der zunehmenden Globalisierung des Welthandels und an immer komplexer & dynamisch werdender internationaler Geschäftsbeziehungen bei gleichzeitiger Zunahme der gesetzlichen Auflagen und Beschränkungen (u. a. Embargos, …).

 

Als Mitarbeiter im- oder exportierender Unternehmen oder als Dienstleister (wie Spediteure, Lagerhalter oder Zolldeklaranten) müssen Sie eine Vielzahl nationaler, europäischer & internationaler Rechtsvorschriften im Bereich Zoll, Außenwirtschaft, Präferenzen und Steuern kennen und beachten. Die strenger werdende Gesetzgebung und die intensiven Kontrollmaßnahmen der Zollbehörden (wie Risikomanagement, Betriebsprüfungen und Überwachung von Genehmigungen) führen dazu, dass Unregelmäßigkeiten und Verstöße konsequent aufgedeckt und entsprechend geahndet werden (z. B. durch Nachforderung von Abgaben, Entzug von Genehmigungen oder Einleitung von Strafverfahren). Unternehmen, Dienstleister, Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Zollbeauftragte stehen vor der Herausforderung, die Rechtsvorschriften systematisch einzuhalten und bei Verstößen Reputationsschäden und Haftungsansprüche zu vermeiden.

 

Gleichzeitig bieten sich im internationalen Handel auch zahlreiche Möglichkeiten zur Gestaltung und Kosteneinsparung (z. B. bei Steuern und Abgaben entlang der gesamten Liefer- und Vertriebskette), die im globalen Wettbewerb von entscheidender Bedeutung sind. Dieses Webinar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge, um ein effektives, nachhaltiges und angemessenes Compliance-Management-System für Ihre Organisation zu entwickeln und umzusetzen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Compliance im Zoll & Außenhandel 2026

Entwicklung und Umsetzung eines Trade-Compliance-Management-Systems

Stellt sich der Außenhandel für Sie komplex dar (?), dann liegt das unter anderem an der zunehmenden Globalisierung des Welthandels und an immer komplexer & dynamisch werdender internationaler Geschäftsbeziehungen bei gleichzeitiger Zunahme der gesetzlichen Auflagen und Beschränkungen (u. a. Embargos, …).

 

Als Mitarbeiter im- oder exportierender Unternehmen oder als Dienstleister (wie Spediteure, Lagerhalter oder Zolldeklaranten) müssen Sie eine Vielzahl nationaler, europäischer & internationaler Rechtsvorschriften im Bereich Zoll, Außenwirtschaft, Präferenzen und Steuern kennen und beachten. Die strenger werdende Gesetzgebung und die intensiven Kontrollmaßnahmen der Zollbehörden (wie Risikomanagement, Betriebsprüfungen und Überwachung von Genehmigungen) führen dazu, dass Unregelmäßigkeiten und Verstöße konsequent aufgedeckt und entsprechend geahndet werden (z. B. durch Nachforderung von Abgaben, Entzug von Genehmigungen oder Einleitung von Strafverfahren). Unternehmen, Dienstleister, Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Zollbeauftragte stehen vor der Herausforderung, die Rechtsvorschriften systematisch einzuhalten und bei Verstößen Reputationsschäden und Haftungsansprüche zu vermeiden.

 

Gleichzeitig bieten sich im internationalen Handel auch zahlreiche Möglichkeiten zur Gestaltung und Kosteneinsparung (z. B. bei Steuern und Abgaben entlang der gesamten Liefer- und Vertriebskette), die im globalen Wettbewerb von entscheidender Bedeutung sind. Dieses Webinar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge, um ein effektives, nachhaltiges und angemessenes Compliance-Management-System für Ihre Organisation zu entwickeln und umzusetzen.

 

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Customs English für Einsteiger

Englisch im Zoll- & Außenhandel kann zur Herausforderung werden – besonders im Kontakt mit Partnern aus den USA, Großbritannien oder anderen englischsprachigen Ländern. Missverständnisse führen oft zu Verzögerungen, Kosten und rechtlichen Risiken.

 

Diese praxisnahe Online-Schulung vermittelt die sprachlichen Grundlagen für eine sichere Kommunikation im internationalen Zollumfeld – von der Zollabwicklung über Versandprozesse bis zum Kontakt mit Behörden und Lieferanten.

 

Der Einsteigerkurs richtet sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER- A1+A2) und stärkt gezielt Hör-, Lese-, Sprech- & Schreibkompetenzen mit Fokus auf zollrelevanten Vokabeln, typischen Situationen und Dokumenten.

 

Im Anschluss empfiehlt sich der Aufbaukurs „Customs English für Fortgeschrittene“ (B1–B2) für weiterführende Sprach- & Fachkenntnisse.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten auch auf Deutsch besprochen und geklärt werden.

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Customs English für Fortgeschrittene

Der Sprachkurs „Customs English für Fortgeschrittene“ richtet sich an Teilnehmer/-innen, die bereits fortgeschrittene Englischkenntnisse im Zoll- & Außenhandelsumfeld besitzen und ihre Zollsprache auf das Niveau B1/B2 bringen möchten. Der Kurs vermittelt das Selbstvertrauen, die komplexeren Herausforderungen im internationalen Geschäft, die im täglichen Zollalltag auftreten, sicher zu meistern.

 

Dazu gehören unter anderem:

 

  • Verständigung in Alltagssituationen des Zollprozesses

  • Einfache Verhandlungen führen und Formulare korrekt ausfüllen

  • Teilnahme an detaillierten Gesprächen und Verfassen komplexer E-Mails

  • Sicherer Umgang mit Fachtexten und komplexen Fachbegriffen

  • Verhandlungen und Telefonate mit Partnern aus Großbritannien, den USA und weiteren Ländern

  • Detaillierte Dokumentenprüfung und schriftliche Korrespondenz

 

In unserem praxisorientierten Live-Webinar werden gezielt Hörverständnis, Sprech- und Schreibkompetenz sowie Leseverständnis gestärkt – immer mit Fokus auf zollrelevante Situationen und Dokumente. Die Gestaltung des Webinars orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für die Niveaustufen B1 und B2.

 

Im Anschluss empfiehlt sich der Aufbaukurs „Customs English für Profis“ (C1).

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten auch auf Deutsch besprochen und geklärt werden.

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Customs English für Profis

Der Expertenkurs „Customs English“ richtet sich an Teilnehmer/-innen mit bereits fundierten Englischkenntnissen im Zoll- & Außenhandelsumfeld, die ihre sprachliche Kompetenz auf ein Profiniveau heben möchten. Der Kurs bereitet gezielt darauf vor, auch komplexe und anspruchsvolle Situationen des internationalen Zollgeschäfts sicher und souverän zu meistern.

 

Inhalte des Kurses umfassen unter anderem:

 

  • Präzise Verständigung in komplexen Alltagssituationen des Zollprozesses

  • Führung anspruchsvoller Verhandlungen und korrekte Ausfüllung komplexer Formulare

  • Aktive Teilnahme an detaillierten Fachgesprächen und das Verfassen differenzierter, professioneller E-Mails

  • Sicherer Umgang mit umfangreichen Fachtexten sowie komplexer, formeller Sprache

  • Verhandlungen und Telefonate mit internationalen Partnern aus Großbritannien, den USA und weiteren Ländern

  • Sorgfältige Prüfung von Dokumenten und Erstellung präziser schriftlicher Korrespondenz

 

Unser praxisorientiertes Live-Webinar stärkt gezielt Hörverstehen, Sprech- und Schreibkompetenz sowie Leseverständnis – stets mit klarem Fokus auf zollrelevante Inhalte und Dokumente. Die Kursgestaltung orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und setzt auf das Niveau C1.

 

Nach erfolgreichem Abschluss empfehlen wir ein One-to-One English Coaching, das individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten ist und die persönliche Weiterentwicklung im Fachenglisch fördert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten auch auf Deutsch besprochen und geklärt werden.

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Das Lieferkettengesetz (LkSG) in der Praxis 2026

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unter Berücksichtigung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards in ihren Lieferketten zu sichern.

 

Das Gesetz gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und verlangt weiterhin wirksame Präventions-, Abhilfe- und Beschwerdemechanismen, auch wenn die Politik an einer Verschlankung arbeitet und das BAFA, eingereichte Berichte wohl nur eingeschränkt prüft. Sanktionen sollen sich künftig auf vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten bei Menschenrechten konzentrieren.

 

Parallel wirkt aber die EU-Richtlinie CSDDD, die seit Juli 2024 teilweise gilt und zusätzlich zivilrechtliche Haftung und Transparenzpflichten vorsieht.

 

Das EU-Parlament hat nun im November 2025 eine Reduktion der Berichts- und Sorgfaltspflichten in Rahmen des CSDDD-Gesetzes befürwortet.

 

Die möglichen Änderungen im Überblick:

 

  • Nachhaltigkeitsberichte sollen für Unternehmen ab 1.750 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten.

  • Sorgfaltspflichten sollen auf Konzerne ab 5.000 Sorgfaltspflichten sollen auf Konzerne ab 5.000 Beschäftigten und 1.5 Milliarden Euro Umsatz begrenzt werden.

  • Kleine Zulieferer sollen vor zusätzlichen Abfragen geschützt werden, tragen jedoch Verantwortung, sobald größere Unternehmen ihre Pflichten entlang der Lieferkette weitergeben.

  • Verstöße sollen auf nationaler Ebene geahndet werden.

 

Ziel ist ein Abschluss der EU- Gesetzesverhandlungen bis Ende 2025.

 

Sie sehen also: Trotz aller Reformvorhaben bleibt die Rechtslage für Unternehmen unübersichtlich und komplex. „Deutschland sagt so, Europa anders, wie soll man sich da zurechtfinden“ wie es ein Unternehmer kürzlich passend zusammenfasste.

 

In unserem 360-minütigen Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick zu den rechtlichen Anforderungen des LkSG und der CSDDD, einschließlich der aktuellen Vereinfachungsentwürfe von Bundesregierung und EU. Der Fachreferent erklärt, wie Sie Dokumentations- und Berichtspflichten erfüllen, präventive Maßnahmen umsetzen, Verstöße vermeiden und sich gezielt auf mögliche BAFA-Prüfungen vorbereiten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden!

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Die Gelangensbestätigung – kompakt 2026

Anforderungen an die Nachweisführung, Änderungen durch die Quick Fixes

Insbesondere mit Einführung der Gelangensbestätigung haben sich erhebliche Auswirkungen auf den Warenverkehr innerhalb der EU ergeben. Denn für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung müssen Unternehmen zwingend den Nachweis der Warenbewegung in ein anderes Mitgliedsland erbringen. Werden hier die formalen Anforderungen an die Nachweisführung nicht eingehalten, kann es zu erheblichen Steuernachforderungen kommen. In jüngster Vergangenheit haben die Finanzgerichte hier die Anforderungen verschärft.

 

Das Grundproblem wurde besonders durch die ab 1.1.2020 geltenden Quick Fixes noch einmal verschärft. Das Live-Webinar geht auf die für die Gelangensbestätigung relevanten Quick Fixes ein. In diesem Zusammenhang macht der Referent Sie mit den Nachweismöglichkeiten nach der MwSt-DVO (einheitlicher Belegnachweis) und den dadurch erfolgten Änderungen der UStDV vertraut. Hier werden auch die Chancen und Risiken des einheitlichen Belegnachweises besprochen.

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Dokumenten-Akkreditive in der Außenhandelspraxis

Internationale Geschäfte mit Hilfe von Dokumenten-Akkreditiven wirksam absichern

Das Akkreditiv ist eines der wichtigsten Instrumente zur Minimierung von Zahlungs- & Ausfallrisiken im internationalen Handel. Bei korrekter Anwendung sichern Akkreditive dem Verkäufer eine prompte Zahlung und dem Käufer mehr Sicherheit für den rechtzeitigen Erhalt der jeweiligen Ware zu.

 

In der Praxis ergeben sich für Exporteure & Importeure immer wieder Probleme bei der Abwicklung von Akkreditiven und der korrekten Erstellung akkreditivkonformer Dokumente, in denen die Akkreditivbedingungen klar und deutlich geregelt sind.

 

In unserem Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick zu den verschiedenen Akkreditivarten, der Akkreditivauswahl und der sachgerechten Erstellung und Prüfung von Akkreditiv-Dokumenten. Außerdem erfahren Sie anhand von Fallbeispielen, wie typischen Problemfällen begegnet werden kann, wie das Ausfallrisiko minimiert und Akkreditivkosten gespart werden können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Einreihung von Chemikalien, pharmazeutischen Produkten & Kosmetika, Kapitel 28 bis 30 und 33

Für die korrekte Einreihung von Chemikalien, pharmazeutischen Produkten und Kosmetika wird neben einem chemischen Basiswissen auch ein umfassendes Einreihungs-Know-how benötigt.

 

In der täglichen Praxis ist es nicht immer einfach zu unterscheiden, was den einzelnen Kapiteln 28, 29, 30 und 33 zuzuordnen ist. Erschwerend hinzu kommt zum Beispiel, dass vermeintlich pharmazeutische Produkte tatsächlich als Nahrungsergänzungsmittel angesehen werden und als Lebensmittelzubereitung in das Kapitel 21 eingereiht werden müssen.

 

Unser ganztägiges Online-Webinar richtet sich an alle Mitarbeiter/innen aus den Branchen Chemie, Pharma, Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel, die einen Überblick über den Inhalt, aber auch die Abgrenzung dieser Kapitel zueinander erhalten möchten. Im Webinar lernen Sie, welche grundsätzlichen Einreihungsschritte vorgenommen werden müssen, um zur korrekten Warentarifnummer zu gelangen.

 

Grundlegende Tarifierungskenntnisse werden bei den Teilnehmenden vorausgesetzt.

 

TANGENS-Plus: Die Teilnehmenden können bis 14 Tage vor Schulungsbeginn Einreihungsfragen aus ihrem Unternehmen einreichen (info@tangens-akademie.de). Diese werden als Beispiele bei den praktischen Übungen beachtet.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Einreihung von Sondermaschinen in den Zolltarif

Spezielle Baugruppen, Multifunktions- & Sondermaschinen, kombinierte Maschinen & funktionelle Einheiten mit Hilfe des EZT-Online korrekt einreihen

Obwohl der Begriff „Sondermaschine“ keinen zolltarifrechtlichen Charakter hat, wird er oft verwendet, jedoch ohne klare Definition. Ebenfalls wird in vielen Unternehmen der Begriff „Baugruppe“ verwendet, ohne jedoch klar die Bestandteile der sog. Baugruppe zu benennen. Wie soll man diese Waren also korrekt in den Zolltarif einreihen?

 

Wie in fast allen Fällen hat der Zolltarif auch hierauf eine klare Antwort. Die Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI sowie die Anmerkung 3 zu Kapitel 90 (Kombinierte Maschinen, Multifunktionsmaschinen und funktionelle Einheiten) erklären die Lösungsfindung zu den undefinierten Begrifflichkeiten.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar zeigt Ihnen der Fachreferent anhand zahlreicher Praxisbeispiele,

 

  • wie Sondermaschinen, Multifunktionsmaschinen, funktionelle Einheiten, spezielle Baugruppen & kombinierte Maschinen korrekt in den Zolltarif eingereiht werden,

  • dass Sondermaschinen nicht nur ein Thema der Kapiteln 84, 85 oder 90 sind, sondern auch im Bereich der Beförderungsmittel (Abschnitt XVII) eine Rolle spielen können,

  • welche Konkurrenzfälle auftreten können und wo Maschinen eine Vielseitigkeit im Sinne deren Einsatzbereichs darstellen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Einreihung von Spinnstoffwaren & Textilien in den Zolltarif

Spinnstoffwaren & Textilien (Abschnitt XI, Kapitel 50 - 63 der KN) mit Hilfe des EZT-Online korrekt einreihen

Die korrekte zolltarifrechtliche Einreihung von Textilien, Waren aus Textilmaterialien und Spinnstoffwaren ist für die betroffenen Mitarbeiter/innen oft eine große Herausforderung. Begriffe wie „Gewebe, Gewirk, Gestrick und Geflecht“ tauchen hier z. B. regelmäßig auf. Kennen Sie die konkreten Unterschiede?

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erläutert Ihnen der Fachreferent anhand zahlreicher Praxisbeispiele die Einreihungsgrundlagen für die korrekte zolltarifliche Zuordnung von Spinnstoffwaren des Abschnitts XI sowie zahlreiche Fallbeispiele der Kapitel 50 bis 63 der Kombinierten Nomenklatur. Als Hilfsinstrument werden im Seminar die Zolltarifdatenbanken „EZT-Online“ und „vZTA-Datenbank“ sowie das „Warenverzeichnis für die Außenstatistik“ eingesetzt.

 

Das Online-Seminar betrachtet nicht nur die Einreihung von Mischgewebe und Bekleidungen als Schwerpunkt, sondern konzentriert sich auch auf Rohstoffe und Spinnstoffwaren des technischen Bedarfs.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Einreihung von Waren in den Zolltarif 2026

Die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif ist die Grundlage aller Import- & Exportaktivitäten international tätiger Unternehmen und erweist sich als wichtigstes Element des Zoll- & Außenwirtschaftsrechts.

 

Einreihungsfehler ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Zollaktivitäten und können schwerwiegende und kostspielige Folgen haben. Die richtige Tarifierung ist nicht nur die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrabgaben, es lässt sich außerdem daraus ableiten, ob

 

  • Verbote & Beschränkungen zu beachten sind,

  • die Ein- bzw. Ausfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf und meldepflichtig ist,

  • gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt werden,

  • die importierten Waren dem CBAM unterliegen,

  • die Ware Antidumpingregelungen (Schutzzöllen) unterliegt,

  • die Inanspruchnahme eines Kontingents oder einer Zollaussetzung möglich ist.

 

Auch die Präferenzkalkulation baut auf der akkuraten zolltariflichen Einreihung der Waren auf.

 

Zum 01.01.2026 sind wieder eine Vielzahl von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft getreten. Diese gilt es ebenfalls zu beachten.

 

In unserem Online-Seminar vermittelt der Fachreferent auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse (Allg. Aufbau & Systematik, Umgang mit dem Harmonisierten System (HS), mit der Kombinierten Nomenklatur (KN), mit EZT-Online und mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik), die für eine sichere und vor allem rechtlich korrekte Ermittlung von Zolltarifnummern notwendig sind. Anhand zahlreicher Einreihungsübungen wird der sichere Umgang mit EZT-Online trainiert.

 

Die Teilnehmer/innen können bis 14 Tage vor Webinarbeginn Einreihungsfragen aus ihrem Unternehmen einreichen (info@tangens-akademie.de). Diese werden als Beispiele bei den praktischen Übungen beachtet.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Einreihung von Waren in den Zolltarif mit Hilfe der KI von traide AI

Praktische Nutzung von KI-Technologie zur Bestimmung des Zolltarifs und der Ermittlung korrekter Zolltarifnummern, inkl. 14-tägigem Testzugang

Entdecken Sie die revolutionären Vorteile des Einsatzes von KI in der Zollabteilung, speziell für den Bereich der Einreihung von Waren in den Zolltarif.

 

In unserem 180-minütigen Live-Webinar zeigen die beiden Experten (Leonie Althaus – Gründerin traide AI & Einreihungsprofi Endre Faulhaber), wie eine technisch komplexe Ware mit Hilfe künstlicher Intelligenz (traide AI), auch für technisch ungeübte Personen, korrekt in den Zolltarif eingereiht werden kann. Ergänzend wird die mögliche zolltarifrechtliche Begründung angezeigt, welche die Belastbarkeit der jeweiligen Einreihungs-Entscheidung untermauert.

 

Anhand einer Vielzahl aktueller Praxisbeispiele der unterschiedlichsten Kapitel der Kombinierten Nomenklatur (KN), von Chemie bis Technik, erfahren Sie von den beiden Profis, wie Sie Ihre Prozesse in diesem Bereich zukunftsweisend aufstellen und dabei bis zu 75 Prozent an Zeit (!) im Vergleich zur herkömmlichen Tarifierung einsparen können.

 

Alle Teilnehmenden erhalten einen kostenfreien 14-tägigen

Testzugang zu den KI-Anwendungen von traide AI.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Einreihung von Waren in die Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifs

Die deutschen Maschinenbau-Unternehmen exportierten im Jahr 2024 Waren im Wert von insgesamt ca. 200 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum wurden elektrotechnische und elektronische Waren im Wert von ca. 246 Milliarden Euro von deutschen Unternehmen ausgeführt.

 

Um eine reibungslose Abwicklung gewährleisten und hohe Nachzahlungen vermeiden zu können, ist es wichtig, dass die Waren dieser Branchen korrekt in den Zolltarif eingereiht werden. Im Kapitel 90 gibt es z. B. bei den Mess- und Prüfinstrumenten, aber auch den medizinischen Produkten, viele Fallstricke, die bei der Einreihung beachtet werden müssen.

 

Unser 180-minütiges Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen, die mit dem Regelwerk der Tarifierung bereits vertraut sind und ihre Kenntnisse in der Einreihung von Waren in die Kapitel 84, 85, 90 vertiefen möchten. Die richtige Anwendung der Einreihungsvorschriften dieser Kapitel setzt detaillierte Produktkenntnisse und häufig ein hohes technisches Verständnis voraus. Grundlegende Tarifierungskenntnisse werden bei den Teilnehmenden vorausgesetzt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Einreihung von Warenzusammenstellungen, Teilen und Zubehör in den Zolltarif

Ersatzteil-Kits, Beauty-Sets, Probier-Boxen, Test-Materialien … täglich begegnen uns diverse Warenzusammenstellungen, die aus Zollsicht eventuell gar nicht als solche eingereiht werden können. Unser praxisbezogenes Live-Webinar erläutert, wann ein Set eine zollrechtliche Warenzusammenstellung ist, ein Teil als „Teile von …“ und Zubehör tatsächlich als „Zubehör zu …“ eingereiht werden darf. Häufig führt das Kennen des Verwendungszweckes, dem die Ware zugeführt werden soll, zu einer falschen Herangehensweise bei der Einreihung von diesen Waren.

 

Das 180-minütige Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter/innen, die mit dem Regelwerk der Tarifierung bereits vertraut sind und ihre Kenntnisse in der Einreihung von fertigungsrelevanten Vormaterialien, Zubehör, Ersatzteilen und Warenzusammenstellungen auffrischen oder vertiefen möchten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Einstieg in die Abwicklung von Exportgeschäften 2026

Die Abwicklung von Exportgeschäften erfordert Kenntnisse über eine Vielzahl komplexer außenwirtschaftlicher Vorschriften.

 

Gerade für Neueinsteiger ist es oft nicht einfach, alle Bestimmungen und Regelungen sofort zu überschauen.

 

Exporteinsteiger*innen erhalten in unserem 90-minütigen Online-Seminar praxisbezogenes Basiswissen zum korrekten Ablauf und zur Absicherung eines Exportgeschäftes.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Einstieg in die Abwicklung von Exportgeschäften 2026

Die Abwicklung von Exportgeschäften erfordert Kenntnisse über eine Vielzahl komplexer außenwirtschaftlicher Vorschriften.

 

Gerade für Neueinsteiger ist es oft nicht einfach, alle Bestimmungen und Regelungen sofort zu überschauen.

 

Exporteinsteiger*innen erhalten in unserem 90-minütigen Online-Seminar praxisbezogenes Basiswissen zum korrekten Ablauf und zur Absicherung eines Exportgeschäftes.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Embargoregelungen 2026 im Überblick

Im Außenwirtschaftsverkehr sind neben den zahlreichen länderbezogenen Embargos (z. B. Russland, Weißrussland, Venezuela, Iran & China) auch andere restriktive Maßnahmen, die sich direkt gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen richten, zu beachten.

 

Verstöße können im schlimmsten Fall in einem Straf- oder Bußgeldverfahren oder in der Aussetzung bzw. einem Widerruf der Bewilligung enden.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar werden die wichtigsten Embargobestimmungen anhand zahlreicher praxisbezogener Beispiele dargestellt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Embargoregelungen 2026 im Überblick

Im Außenwirtschaftsverkehr sind neben den zahlreichen länderbezogenen Embargos (z. B. Russland, Weißrussland, Venezuela, Iran & China) auch andere restriktive Maßnahmen, die sich direkt gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen richten, zu beachten.

 

Verstöße können im schlimmsten Fall in einem Straf- oder Bußgeldverfahren oder in der Aussetzung bzw. einem Widerruf der Bewilligung enden.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar werden die wichtigsten Embargobestimmungen anhand zahlreicher praxisbezogener Beispiele dargestellt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Entwaldungsfreie Lieferketten 2026

Anforderungen der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ab 30.12.2026 rechtssicher umsetzen

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU-Verordnung EU 2023/1115) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Laut den neuesten Vorschlägen der Europäischen Kommission soll sie ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen gelten und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Dadurch wird ein weiterer Aufschub von 12 bez. 18 Monaten für Umsetzung im Unternehmen eingeräumt.

 

Durch die neue Verordnung werden betroffene Unternehmen verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten rund um die “Rohstoffe”: Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl/Ölpalme, Kautschuk, Soja und Rinder, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ab dem jeweiligen Geltungszeitpunkt einzuhalten.

 

Die genannten Rohstoffe und deren Derivate dürfen von allen Marktteilnehmern nur dann in den EU-Binnenmarkt eingeführt, aus diesem ausgeführt oder innerhalb der EU verkauft werden, wenn sie lückenlos nachweisen können, dass diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Zusammenhang stehen.

 

In unserem 180-minütigen Live-Webinar erfahren Sie, welche konkreten Auswirkungen die Verordnung auf Ihre Lieferketten hat, welche Vereinfachungen von den Europäischen Entscheidungsorganen getroffen worden sind und welche vorbereitenden Maßnahmen (u. a. Lieferketten-Monitoring, Risikoanalyse & Anpassung der eigenen Compliance-Organisation) jetzt ergriffen werden sollten, um die eigene Organisation möglichst rechtssicher auf die neuen Handlungs- & Berichtspflichten vorzubereiten. Außerdem informiert der Fachreferent über mögliche Konsequenzen, die bei Verstößen drohen und was getan werden kann, um diese zu vermeiden.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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EU-Dual-Use Verordnung im Rahmen der Exportkontrolle 2026

Korrekte Dual-Use-Prüfung auf Exportbeschränkungen, Genehmigungscodierungen & aktuelle Änderungen

Am 15. November 2025 trat die jährliche Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use Verordnung (VO (EU) Nr. 2021/821) in Kraft. Die Neufassung des Verordnungstextes selbst ist bereits im Jahr 2021 in Kraft getreten. Die genaue Kenntnis der Ausfuhrbeschränkungen nach der Dual-Use Verordnung bildet die Grundlage für eine wirksame Exportkontrolle.

 

Zahlreiche Embargoregelungen, unter anderem das Russland-Embargo, nehmen Bezug auf die Beschränkungen der Dual-Use Verordnung. Daher sollten Exporteure sich unbedingt mit den vielfältigen Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter vertraut machen, eigene Prozesse überprüfen und die interne Dokumentation (ICP) entsprechend überarbeiten.

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar gibt Ihnen einen kompakten Überblick darüber, welche Waren als „gelistete“ bzw. „nicht gelistete“ „Dual-Use-Güter“ unter die Beschränkungen der Verordnung fallen, welche Prozesse im Unternehmen überprüft & ggf. angepasst werden müssen und worauf bei der Abfertigung von Ausfuhren in diesem Zusammenhang unbedingt zu achten ist.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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EU-Dual-Use Verordnung im Rahmen der Exportkontrolle 2026

Korrekte Dual-Use-Prüfung auf Exportbeschränkungen, Genehmigungscodierungen & aktuelle Änderungen

Am 15. November 2025 trat die jährliche Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use Verordnung (VO (EU) Nr. 2021/821) in Kraft. Die Neufassung des Verordnungstextes selbst ist bereits im Jahr 2021 in Kraft getreten. Die genaue Kenntnis der Ausfuhrbeschränkungen nach der Dual-Use Verordnung bildet die Grundlage für eine wirksame Exportkontrolle.

 

Zahlreiche Embargoregelungen, unter anderem das Russland-Embargo, nehmen Bezug auf die Beschränkungen der Dual-Use Verordnung. Daher sollten Exporteure sich unbedingt mit den vielfältigen Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter vertraut machen, eigene Prozesse überprüfen und die interne Dokumentation (ICP) entsprechend überarbeiten.

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar gibt Ihnen einen kompakten Überblick darüber, welche Waren als „gelistete“ bzw. „nicht gelistete“ „Dual-Use-Güter“ unter die Beschränkungen der Verordnung fallen, welche Prozesse im Unternehmen überprüft & ggf. angepasst werden müssen und worauf bei der Abfertigung von Ausfuhren in diesem Zusammenhang unbedingt zu achten ist.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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EU-Zollreform im Überblick

Neue EU-Zollreform: Was kommt auf uns zu?

Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2023 Vorschläge für die ehrgeizigste und umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung im Jahr 1968 vorgelegt. Im März 2024 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur umfassenden Reform des EU-Zollkodex bekanntgegeben. Am 27. Juni 2025 verabschiedete dann der Rat sein Verhandlungsmandat zu den Kernelementen der Reform der EU-Zollunion. Im November 2025 wurde dann der Wegfall der 150 Euro Freigrenze für Paketsendungen beschlossen.

 

Steigende Handelsvolumen, zunehmende Digitalisierung und immer umfangreichere EU-Vorgaben machen eine Reform des Zollsystems unausweichlich. Die geplanten Änderungen sollen das Zollwesen fit für ein digitales und umweltfreundlicheres Zeitalter machen und gleichzeitig den Binnenmarkt sicherer und wettbewerbsfähiger gestalten. Für Unternehmen im Außenhandel bedeutet das vor allem tiefgreifende organisatorische und technische Anpassungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung.

 

Aber was bedeutet das konkret für Unternehmen und alle, die im Außenhandel tätig sind?

 

Dieser Frage gehen wir in unserem 60-minütigen Live-Webinar „EU-Zollreform im Überblick nach.

 

Der Fachreferent gibt einen kompakten Überblick über die geplanten Änderungen im EU-Zollrecht und zeigt auf, wie sich Unternehmen schon jetzt gezielt auf die kommende Reform vorbereiten können.

 

U. a. werden folgende Themen behandelt:

 

  • Neue EU-Zollbehörde

  • Neue EU-Zolldatenplattform

  • Der „Trust & Check-Händler“ im Kontext des AEO

  • Neue Ansätze für Zollkontrollen

  • Änderungen beim Online-Handel

  • Wegfall des 150 Euro-Schwellenwerts

  • Vorbereitung auf die Reform (insbesondere Digitalisierung)

  • Einschätzung und Ausblick

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EU-Zollreform im Überblick

Neue EU-Zollreform: Was kommt auf uns zu?

Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2023 Vorschläge für die ehrgeizigste und umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung im Jahr 1968 vorgelegt. Im März 2024 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur umfassenden Reform des EU-Zollkodex bekanntgegeben. Am 27. Juni 2025 verabschiedete dann der Rat sein Verhandlungsmandat zu den Kernelementen der Reform der EU-Zollunion. Im November 2025 wurde dann der Wegfall der 150 Euro Freigrenze für Paketsendungen beschlossen.

 

Steigende Handelsvolumen, zunehmende Digitalisierung und immer umfangreichere EU-Vorgaben machen eine Reform des Zollsystems unausweichlich. Die geplanten Änderungen sollen das Zollwesen fit für ein digitales und umweltfreundlicheres Zeitalter machen und gleichzeitig den Binnenmarkt sicherer und wettbewerbsfähiger gestalten. Für Unternehmen im Außenhandel bedeutet das vor allem tiefgreifende organisatorische und technische Anpassungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung.

 

Aber was bedeutet das konkret für Unternehmen und alle, die im Außenhandel tätig sind?

 

Dieser Frage gehen wir in unserem 60-minütigen Live-Webinar „EU-Zollreform im Überblick nach.

 

Der Fachreferent gibt einen kompakten Überblick über die geplanten Änderungen im EU-Zollrecht und zeigt auf, wie sich Unternehmen schon jetzt gezielt auf die kommende Reform vorbereiten können.

 

U. a. werden folgende Themen behandelt:

 

  • Neue EU-Zollbehörde

  • Neue EU-Zolldatenplattform

  • Der „Trust & Check-Händler“ im Kontext des AEO

  • Neue Ansätze für Zollkontrollen

  • Änderungen beim Online-Handel

  • Wegfall des 150 Euro-Schwellenwerts

  • Vorbereitung auf die Reform (insbesondere Digitalisierung)

  • Einschätzung und Ausblick

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Export & Zoll 4.0

Die neue EU-Zollreform, Praktischer Einsatz von KI-Tools im Zoll & Außenhandel, Neuerungen & Chancen im Rahmen der Digitalisierung beim Zoll und im Unternehmen

Wir machen Sie fit für die digitale Zukunft in der Export- & Zollabteilung!

 

Sie sind im internationalen Handel tätig und möchten Ihre Expertise im Bereich Export & Zoll auf das nächste Level heben? Dann haben wir genau das Richtige für Sie:

 

Unser aktuelles Seminar: “Export & Zoll 4.0” bietet Ihnen die einzigartige Gelegenheit, die neuesten Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung, sowohl behördenseitig (u. a. EU-Zollreform), als auch im täglichen Arbeitsalltag (u. a. Einsatz Künstlicher Intelligenz im Zoll & Außenhandel) ausführlich erläutert und vorgestellt zu bekommen.

 

Warum Sie teilnehmen sollten:

 

  • 🌍 Zollabfertigung 4.0: Erfahren Sie, wie moderne IT-Lösungen und Hilfsmittel die Zollabwicklung revolutionieren. Von automatisierten Prozessen bis hin zu digitalen Tools – hier erfahren Sie alles, was Sie zukünftig wissen müssen!

 

  • 🚀 Automatisierung & Digitalisierung: Lernen Sie, Zollprozesse noch effizienter zu gestalten. Wir zeigen konkrete praktische Beispiele & Best Practices.

 

  • 📊 KI-Einsatz, Zollsoftware & Datenbanken: Wie kann Künstliche-Intelligenz erfolgreich eingesetzt werden? Welche Softwarelösungen sind relevant? Wie nutzt man Datenbanken optimal im Außenhandel? Wir geben wertvolle Tipps.

 

  • [image] EU-Zollreform & Digitalisierung im Zoll: Sie erfahren, welche Auswirkungen die EU-Zollrechtsreform für Sie hat und welche Chancen damit verbunden sind.

 

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Export & Zoll 4.0

Die neue EU-Zollreform, Praktischer Einsatz von KI-Tools im Zoll & Außenhandel, Neuerungen & Chancen im Rahmen der Digitalisierung beim Zoll und im Unternehmen

Wir machen Sie fit für die digitale Zukunft in der Export- & Zollabteilung!

 

Sie sind im internationalen Handel tätig und möchten Ihre Expertise im Bereich Export & Zoll auf das nächste Level heben? Dann haben wir genau das Richtige für Sie:

 

Unser aktuelles Seminar: “Export & Zoll 4.0” bietet Ihnen die einzigartige Gelegenheit, die neuesten Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung, sowohl behördenseitig (u. a. EU-Zollreform), als auch im täglichen Arbeitsalltag (u. a. Einsatz Künstlicher Intelligenz im Zoll & Außenhandel) ausführlich erläutert und vorgestellt zu bekommen.

 

Warum Sie teilnehmen sollten:

 

  • 🌍 Zollabfertigung 4.0: Erfahren Sie, wie moderne IT-Lösungen und Hilfsmittel die Zollabwicklung revolutionieren. Von automatisierten Prozessen bis hin zu digitalen Tools – hier erfahren Sie alles, was Sie zukünftig wissen müssen!

 

  • 🚀 Automatisierung & Digitalisierung: Lernen Sie, Zollprozesse noch effizienter zu gestalten. Wir zeigen konkrete praktische Beispiele & Best Practices.

 

  • 📊 KI-Einsatz, Zollsoftware & Datenbanken: Wie kann Künstliche-Intelligenz erfolgreich eingesetzt werden? Welche Softwarelösungen sind relevant? Wie nutzt man Datenbanken optimal im Außenhandel? Wir geben wertvolle Tipps.

 

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Export 2026 für Fortgeschrittene

In unserem Online-Seminar Export 2026 für Fortgeschrittene erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle aktuellen Änderungen und Neuerungen im Bereich der Export- & Zollabwicklung.

 

Im Vordergrund stehen zunächst praxisbezogene Fragen zu innergemeinschaftlichen Warenverkehren (Gelangensbestätigung, Reihen- & Dreiecksgeschäfte) sowie Fragen der Exportkontrolle (Umgang mit Sanktionslisten, aktuelle Embargoländer (z. B. RU, BY & IR), Dual-Use-Güter, Genehmigungscodierungen (z. B. Y901) und „Red-Flags“ in der Exportkontrolle.

 

Anschließend erläutert der Fachreferent – im Rahmen von ATLAS-Ausfuhr – die rechtlichen Anforderungen, die bei der Abgabe von Ausfuhranmeldungen in ATLAS, unbedingt zu beachten sind. Außerdem erhalten die Teilnehmer/innen Kenntnis über alle Voraussetzungen für die Nutzung der „Vereinfachten Zollanmeldung“ und Möglichkeiten zur Erledigung unerledigter Ausfuhrverfahren (Ausgangsvermerk).

 

Einen weiteren Schwerpunkt stellt das aktuelle Präferenz- & Ursprungsrecht dar. Bei diesem Themenkomplex geht der Fachreferent insbesondere auf Fragen zu den Themen Ursprungsregeln, EUR.1, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen & Ursprungszeugnisse ein. Darüber hinaus werden ausgewählte Details zu Vereinfachungsverfahren (z. B. Ermächtigter Ausführer, Registrierter Ausführer) erläutert.

 

Im weiteren Verlauf der Schulung werden länderspezifische Besonderheiten dargestellt, z. B. Produktzertifizierungen oder Verpackungsvorschriften.

 

Abschließend werden die verschiedenen Zusammenhänge bei der Abwicklung des Exportgeschäftes, wie z. B. die Besonderheiten bei der Dokumentenerstellung im Außenhandel erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Export 2026 für Fortgeschrittene

In unserem Online-Seminar Export 2026 für Fortgeschrittene erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle aktuellen Änderungen und Neuerungen im Bereich der Export- & Zollabwicklung.

 

Im Vordergrund stehen zunächst praxisbezogene Fragen zu innergemeinschaftlichen Warenverkehren (Gelangensbestätigung, Reihen- & Dreiecksgeschäfte) sowie Fragen der Exportkontrolle (Umgang mit Sanktionslisten, aktuelle Embargoländer (z. B. RU, BY & IR), Dual-Use-Güter, Genehmigungscodierungen (z. B. Y901) und „Red-Flags“ in der Exportkontrolle.

 

Anschließend erläutert der Fachreferent – im Rahmen von ATLAS-Ausfuhr – die rechtlichen Anforderungen, die bei der Abgabe von Ausfuhranmeldungen in ATLAS, unbedingt zu beachten sind. Außerdem erhalten die Teilnehmer/innen Kenntnis über alle Voraussetzungen für die Nutzung der „Vereinfachten Zollanmeldung“ und Möglichkeiten zur Erledigung unerledigter Ausfuhrverfahren (Ausgangsvermerk).

 

Einen weiteren Schwerpunkt stellt das aktuelle Präferenz- & Ursprungsrecht dar. Bei diesem Themenkomplex geht der Fachreferent insbesondere auf Fragen zu den Themen Ursprungsregeln, EUR.1, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen & Ursprungszeugnisse ein. Darüber hinaus werden ausgewählte Details zu Vereinfachungsverfahren (z. B. Ermächtigter Ausführer, Registrierter Ausführer) erläutert.

 

Im weiteren Verlauf der Schulung werden länderspezifische Besonderheiten dargestellt, z. B. Produktzertifizierungen oder Verpackungsvorschriften.

 

Abschließend werden die verschiedenen Zusammenhänge bei der Abwicklung des Exportgeschäftes, wie z. B. die Besonderheiten bei der Dokumentenerstellung im Außenhandel erläutert.

 

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Export Japan 2026

Besonderheiten bei der Warenausfuhr nach Japan (JP)

Japan ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands in Asien. Umgekehrt ist Deutschland das wichtigste Partnerland des Inselstaates in Europa. Mit Japan verbindet die EU nicht nur eine starke G7-Partnerschaft, sondern auch gute wirtschaftliche Beziehungen und eine gewachsene Wertegemeinschaft.

 

Um einen reibungslosen Export nach Japan gewährleisten zu können, sind aus zoll- und exportkontrollrechtlicher Sicht eine Reihe spezieller Vorschriften zu berücksichtigen: Zum einen sind die Waren ordnungsgemäß in das Ausfuhrverfahren zu überführen und in diesem anzumelden; darüber hinaus sind auch beim Japan-Export wichtige Vorschriften aus dem Bereich der Exportkontrolle (EG-Dual-Use-Verordnung, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) zu beachten.

 

Am 1. Februar 2019 ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement – EPA) zwischen der EU und Japan in Kraft getreten. Die sich aus diesem Abkommen ergebenden Ursprungsregeln sind beim Export nach Japan zu beachten, um die Erhebung von Zöllen zu vermeiden.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erfahren die Teilnehmer/innen, welche zollspezifischen Besonderheiten zu beachten und welche unternehmensinternen Vorkehrungen zu treffen sind, um Rechtsverstöße von vornherein zu vermeiden und erfolgreich nach Japan exportieren zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Export Türkei 2026

Besonderheiten bei der Warenausfuhr in die Türkei (TR)

Die Türkei ist für deutsche Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Allein im Oktober 2024 exportierten EU-Unternehmen Waren im Wert von rund 9,9 Milliarden Euro in die Türkei, der Import belief sich auf einen Wert von rund 9,3 Milliarden Euro.

 

Um einen reibungslosen Export in die Türkei gewährleisten zu können, sind aus zoll- und exportkontrollrechtlicher Sicht eine Reihe spezieller Vorschriften zu berücksichtigen: Zum einen sind die Waren ordnungsgemäß in das Ausfuhrverfahren zu überführen und in diesem anzumelden; darüber hinaus sind auch beim Türkei-Export wichtige Vorschriften aus dem Bereich der Exportkontrolle (EG-Dual-Use-Verordnung, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) zu beachten.

 

Da die EU mit der Türkei bereits seit 1996 eine Zollunion bildet, sind beim Export in die Türkei besondere Regeln zu beachten und entsprechende Freiverkehrsnachweise zu erbringen, damit die exportierten Waren in der Türkei nicht mit Zöllen belastet werden.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar erfahren die Teilnehmer/innen, welche zollspezifischen Besonderheiten zu beachten und welche unternehmensinternen Vorkehrungen zu treffen sind, um Rechtsverstöße von vornherein zu vermeiden und erfolgreich in die Türkei exportieren zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Export Türkei 2026

Besonderheiten bei der Warenausfuhr in die Türkei (TR)

Die Türkei ist für deutsche Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Allein im Oktober 2024 exportierten EU-Unternehmen Waren im Wert von rund 9,9 Milliarden Euro in die Türkei, der Import belief sich auf einen Wert von rund 9,3 Milliarden Euro.

 

Um einen reibungslosen Export in die Türkei gewährleisten zu können, sind aus zoll- und exportkontrollrechtlicher Sicht eine Reihe spezieller Vorschriften zu berücksichtigen: Zum einen sind die Waren ordnungsgemäß in das Ausfuhrverfahren zu überführen und in diesem anzumelden; darüber hinaus sind auch beim Türkei-Export wichtige Vorschriften aus dem Bereich der Exportkontrolle (EG-Dual-Use-Verordnung, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) zu beachten.

 

Da die EU mit der Türkei bereits seit 1996 eine Zollunion bildet, sind beim Export in die Türkei besondere Regeln zu beachten und entsprechende Freiverkehrsnachweise zu erbringen, damit die exportierten Waren in der Türkei nicht mit Zöllen belastet werden.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar erfahren die Teilnehmer/innen, welche zollspezifischen Besonderheiten zu beachten und welche unternehmensinternen Vorkehrungen zu treffen sind, um Rechtsverstöße von vornherein zu vermeiden und erfolgreich in die Türkei exportieren zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Export USA/Kanada 2026

Besonderheiten der Warenausfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika (US) & Kanada (CA)

Die USA und Kanada sind für deutsche Exporteure besonders wichtige Absatzmärkte. Mit einem Exportvolumen von mehr als 156 Milliarden Euro (2022) ist die USA damit sogar die wichtigste Exportregion Deutschlands.

 

Um einen reibungslosen Export in die beiden Länder gewährleisten zu können, sind aus zoll- und exportkontrollrechtlicher Sicht eine Reihe spezieller Vorschriften zu berücksichtigen: Zum einen sind die Waren ordnungsgemäß in das Ausfuhrverfahren zu überführen und in diesem anzumelden; darüber hinaus sind auch beim USA- und Kanada-Export wichtige Vorschriften aus dem Bereich der Exportkontrolle (EG-Dual-Use-Verordnung, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) zu beachten.

 

Da die EU mit Kanada ein Freihandelsabkommen geschlossen hat, sind zudem beim Kanada Export die besonderen Ursprungsregeln des CETA-Freihandelsabkommens zu beachten.

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar erfahren die Teilnehmer*innen, welche zollspezifischen Besonderheiten zu beachten und welche unternehmensinternen Vorkehrungen zu treffen sind, um Rechtsverstöße von vornherein zu vermeiden und erfolgreich in die USA und nach Kanada exportieren zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Export USA/Kanada 2026

Besonderheiten der Warenausfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika (US) & Kanada (CA)

Die USA und Kanada sind für deutsche Exporteure besonders wichtige Absatzmärkte. Mit einem Exportvolumen von mehr als 156 Milliarden Euro (2022) ist die USA damit sogar die wichtigste Exportregion Deutschlands.

 

Um einen reibungslosen Export in die beiden Länder gewährleisten zu können, sind aus zoll- und exportkontrollrechtlicher Sicht eine Reihe spezieller Vorschriften zu berücksichtigen: Zum einen sind die Waren ordnungsgemäß in das Ausfuhrverfahren zu überführen und in diesem anzumelden; darüber hinaus sind auch beim USA- und Kanada-Export wichtige Vorschriften aus dem Bereich der Exportkontrolle (EG-Dual-Use-Verordnung, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) zu beachten.

 

Da die EU mit Kanada ein Freihandelsabkommen geschlossen hat, sind zudem beim Kanada Export die besonderen Ursprungsregeln des CETA-Freihandelsabkommens zu beachten.

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar erfahren die Teilnehmer*innen, welche zollspezifischen Besonderheiten zu beachten und welche unternehmensinternen Vorkehrungen zu treffen sind, um Rechtsverstöße von vornherein zu vermeiden und erfolgreich in die USA und nach Kanada exportieren zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Export-, Zoll- & Versandpapiere richtig erstellen 2026

Für die Abwicklung von Exportgeschäften wird ein besonders umfassendes Wissen benötigt. Oftmals steht man vor der Herausforderung, Versanddokumente erstellen zu müssen, die regelmäßig Fragen aufwerfen und Probleme bereiten. Wir möchten Ihnen aufzeigen, wie Sie die üblichen Exportversanddokumente selbst erstellen können und so den Export sicher in Eigenverantwortung durchführen können.

 

In unserem ganztägigen Online-Seminar lernen Sie das wichtigste Handwerkszeug kennen, um Export-, Zoll- & Versanddokumente sicher und korrekt erstellen zu können. Neben der Hilfe zum Ausfüllen und Erstellen der Dokumente, werden Ihnen die rechtlichen Hintergründe der einzelnen Dokumente erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Export-, Zoll- & Versandpapiere richtig erstellen 2026

Für die Abwicklung von Exportgeschäften wird ein besonders umfassendes Wissen benötigt. Oftmals steht man vor der Herausforderung, Versanddokumente erstellen zu müssen, die regelmäßig Fragen aufwerfen und Probleme bereiten. Wir möchten Ihnen aufzeigen, wie Sie die üblichen Exportversanddokumente selbst erstellen können und so den Export sicher in Eigenverantwortung durchführen können.

 

In unserem ganztägigen Online-Seminar lernen Sie das wichtigste Handwerkszeug kennen, um Export-, Zoll- & Versanddokumente sicher und korrekt erstellen zu können. Neben der Hilfe zum Ausfüllen und Erstellen der Dokumente, werden Ihnen die rechtlichen Hintergründe der einzelnen Dokumente erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Exportkontrollbeauftragte & Exportkontrollverantwortliche im Unternehmen

Funktion, Aufgaben, Haftung, Rechte & Pflichten

Die Umsetzung aller Vorschriften zur Exportkontrolle gestaltet sich vor dem Hintergrund geopolitischer Ereignisse und der sich hieraus sehr dynamisch entwickelnden Rechtslage immer schwieriger. Für die praktische Gestaltung exportkontrollrelevanter Prozesse und deren unternehmensinterne Einhaltung sind Exportkontrollbeauftragte (Exportkontrollverantwortliche) zuständig.

 

Neben dem Verantwortungsbereich des Ausfuhrverantwortlichen (Personen der Geschäftsleitung) hat auch der Exportkontrollbeauftragte eine wesentliche Stellung & Bedeutung im Unternehmen. Untermauert wird dies u.a. dadurch, dass das Einholen von Genehmigungen beim BAFA sowie die Betreuung von Außenwirtschaftsprüfungen der Hauptzollämter durch Exportkontrollbeauftragte wahrgenommen wird.

 

Unser halbtägiges Online-Seminar vermittelt die auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage erforderlichen Kenntnisse, um der praxisnahen Wahrnehmung der Funktion des/der Exportkontrollbeauftragten gerecht werden zu können.

 

Der Fachreferent erläutert wichtige Rechtsgrundlagen der Exportkontrolle und zeigt hierbei das Zusammenwirken der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden auf. Darüber hinaus wird detailliert auf die Funktion des Exportkontrollbeauftragten in Abgrenzung zum Ausfuhrverantwortlichen eingegangen. Hierbei werden die klassischen Aufgaben der Rolle von Exportkontrollbeauftragten dargestellt. Zudem werden Hilfestellungen zur Einführung prozessualer Notwendigkeiten vorgestellt. Abgerundet wird das Webinar durch eine Untersuchung grundlegender Fragen zur Haftung bei Verstößen und die Beantwortung von Teilnehmerfragen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Exportkontrolle & KI

Was Sie im Rahmen der Exportkontrolle über KI wissen müssen!

Kryptografie-Chips, Cloud-Speicher, KI-Modelle: Die digitale Transformation schafft Datenströme, die längst nicht mehr „rechtsfrei“ sind.

 

In unserem 90-minütigen Praxis-Webinar erfahren Sie,

 

  • welche KI-Hardware & -Software der Dual-Use-Verordnung unterliegen,

  • ob KI-generierte Daten exportkontrollpflichtig sind,

  • wie die EU-KI-Verordnung und deren Nebengesetze, die US AI-Diffusion-Rule & Co. neue Compliance-Anforderungen schaffen,

  • welche KI-Tools in der Trade-Compliance hilfreich sind,

  • wie die Hauptzollämter mit der neuen Technologie und damit verbundenen Haftungsrisiken umgehen.

 

Anhand konkreter Praxisfälle im Dreieck EU – USA – China zeigt der Fachreferent, RA Kay Höft, wie schnell ein Daten-Push zur Haftungsfalle wird – und wie Sie Ihr Unternehmen schützen.

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Exportkontrolle bei Rüstungsgütern aktuell 2026

Wichtige Rechtsgrundlagen, aktuelle Genehmigungstatbestände, Güterlisten & praktische Beispiele

Die Ausfuhr oder Verbringung von Rüstungsgütern (inkl. deren Ersatzteile, Software, Herstellungsausrüstung und Technologien) gewinnt im Wirtschaftsgeschehen europäischer Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Vor dem Hintergrund geopolitischer Entwicklungen werden zunehmend zivilgeprägte Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit dem Rüstungssektor zukünftig Kooperationen eingehen. Politisch werden stärkere Investitionen in Rüstungsgüter nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Staaten durch entsprechende Finanzpakete unterstützt. Vor diesem Hintergrund sollten sich Beschäftigte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Bezug zu Rüstungsprojekten über exportkontrollrechtliche Regularien zur Rüstungsexportkontrolle in Deutschland informieren. Eine rechtssichere Handhabe von Transaktionen mit Rüstungsgütern im Zusammenhang mit Drittländern und EU-Staaten setzt entsprechende Expertise zur Rüstungsexportkontrolle voraus.

 

Die Nichtbeachtung von Genehmigungspflichten oder Genehmigungsauflagen können vor dem Hintergrund der militärischen Spezifikation von Rüstungsgütern schwerwiegende Sanktionen gegenüber Unternehmen, Forschungseinrichtungen und dessen Personal nach sich ziehen. Das Vertrauensverhältnis gegenüber der Öffentlichkeit, den Bündnispartnern Deutschlands, dem BAFA, dem BMWK sowie der Zollverwaltung kann hierbei Schaden nehmen. Neben buß- und strafrechtlichen Konsequenzen kann der Entzug oder die Verweigerung behördlicher Bewilligungen den reibungslosen Betriebsablauf erheblich stören. Aufgrund von komplexeren und zeitaufwendigeren Prozessen verschlechtert sich dadurch unweigerlich die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens oder Ihre Reputation. Es droht unter Umständen auch die Einstellung von rüstungsbezogenen Geschäftsaktivitäten oder Forschungsvorhaben, wenn beispielsweise keine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen mehr für Rüstungsgüter genutzt werden dürfen.

 

Unser Live-Webinar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Grundkenntnisse, die für grenzüberschreitende Transaktionen mit Rüstungsgüter notwendig sind.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen zur Rüstungsexportkontrolle in Deutschland und stellt hierbei die anwendbaren Rechtsvorschriften vor. Genehmigungsbedürftige Transaktionen werden anhand von Beispielen erläutert. Der Umgang mit den einschlägigen Güterlisten wird anhand von Beispielen vorgestellt. Abgerundet wird das Webinar durch Vorstellung behördlich sanktionierter Verstöße im Zusammenhang mit der Rüstungsexportkontrolle.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Exportkontrolle für Ausfuhrverantwortliche

Unser 180-minütiges Online-Seminar richtet sich sowohl an „Neueinsteiger“ als auch an bereits erfahrene Ausfuhrverantwortliche, die sich im Rahmen ihrer Weiterbildungspflicht einen aktuellen Überblick zur Thematik verschaffen wollen.

 

Sie sind Geschäftsführender eines Unternehmens und zum Ausfuhrverantwortlichen benannt? Sie sind interessierter Jurist, Steuerberater, Leiter einer Exportkontroll- und Zollabteilung oder angehender Geschäftsführer, der die Rolle des Ausfuhrverantwortlichen übernehmen soll, dann werden Sie von unserem Live-Webinar begeistert sein!

 

Kurzweilig und verständlich werden Sie in die bedeutsame Thematik der Exportkontrolle eingeführt. Neben den rechtlichen Basics lernen Sie die elementaren Kontrollansätze Ihrer derzeitigen Position kennen. Abgerundet werden die Inhalte mit ergänzenden aktuellen Änderungen im Umfeld der Exportkontrolle. Anhand wertvoller Praxistipps erhalten Sie nicht nur Kenntnis über die Anforderungen und Pflichten des Ausfuhrverantwortlichen, sondern erfahren, wie Sie Ihrer Verantwortung als Ausfuhrverantwortlicher vollumfänglich gerecht werden können.

 

TANGENS-Plus: Praxisfälle und aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

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Exportkontrolle für Ausfuhrverantwortliche

Unser 180-minütiges Online-Seminar richtet sich sowohl an „Neueinsteiger“ als auch an bereits erfahrene Ausfuhrverantwortliche, die sich im Rahmen ihrer Weiterbildungspflicht einen aktuellen Überblick zur Thematik verschaffen wollen.

 

Sie sind Geschäftsführender eines Unternehmens und zum Ausfuhrverantwortlichen benannt? Sie sind interessierter Jurist, Steuerberater, Leiter einer Exportkontroll- und Zollabteilung oder angehender Geschäftsführer, der die Rolle des Ausfuhrverantwortlichen übernehmen soll, dann werden Sie von unserem Live-Webinar begeistert sein!

 

Kurzweilig und verständlich werden Sie in die bedeutsame Thematik der Exportkontrolle eingeführt. Neben den rechtlichen Basics lernen Sie die elementaren Kontrollansätze Ihrer derzeitigen Position kennen. Abgerundet werden die Inhalte mit ergänzenden aktuellen Änderungen im Umfeld der Exportkontrolle. Anhand wertvoller Praxistipps erhalten Sie nicht nur Kenntnis über die Anforderungen und Pflichten des Ausfuhrverantwortlichen, sondern erfahren, wie Sie Ihrer Verantwortung als Ausfuhrverantwortlicher vollumfänglich gerecht werden können.

 

TANGENS-Plus: Praxisfälle und aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

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Exportkontrolle für Fortgeschrittene aktuell 2026

Die Beachtung von Regelungen zur Exportkontrolle wie beispielsweise Waffenembargos oder die Dual-Use-Verordnung werden zunehmend wichtiger im Außenhandel.

 

Fehler bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Klassifizierung von Gütern können zu nicht genehmigten Ein- & Ausfuhren führen. Dies kann behördlich sanktioniert werden und neben hohen Kosten auch verlängerte Prozesslaufzeiten verursachen, was die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen verschlechtert. Die risikobasierte Anwendung von Exportkontrollbestimmungen ist deshalb entscheidend dafür, ob

 

  • Verbote, Genehmigungs- oder Meldepflichten unternehmensintern erkannt werden können,

  • Vereinfachungen bei der Zollabfertigung möglich sind,

  • Vereinfachungen bei der Genehmigungsbeantragung beim BAFA möglich sind,

  • Unterlagencodierungen auf Positionsebene in Zollanmeldungen erforderlich sind,

  • Bestimmte Personen aus Geschäftsaktivitäten ausgeschlossen werden müssen,

  • Sanktionen gegen am Außenhandel beteiligte Unternehmen, dessen Geschäftsleitung oder Mitarbeiter möglich sind.

 

Unser Live-Webinar vermittelt, basierend auf der aktuellen Gesetzeslage, alle erforderlichen Kenntnisse für den korrekten und sicheren Umgang mit Embargos, Dual-Use-Gütern und Rüstungsgütern.

 

Der Fachreferent vertieft bestehende Grundlagen der Exportkontrolle vor dem Hintergrund der „Zeitenwende“ anhand praxisnaher Beispiele. Dabei geht es u. a. um:

 

  • das Zusammenwirken und die Befugnisse deutscher Behörden,

  • die globalen Auswirkungen von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr,

  • die wichtigsten Genehmigungstatbestände anhand konkreter Beispiele,

  • die Vorgehensweise bei der Güterklassifizierung.

 

Übungsfälle zur Klassifizierung sowie zu genehmigungsbedürftigen oder verbotenen Transaktionen und Hinweise zur Organisation der betrieblichen Exportkontrolle runden das Online-Seminar ab.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Exportkontrolle für Zulieferer im Rüstungsbereich

Rechtliche Anforderungen, Genehmigungspflichten, Güterklassifizierung & aktuelle Entwicklungen im Verteidigungssektor

Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und der Vergabe milliardenschwerer Aufträge an die Rüstungsindustrie stehen Zulieferer und ihre Mitarbeiter/-innen zunehmend im Fokus der Exportkontrolle. Bereits die Entwicklung, Herstellung oder Lieferung einzelner Komponenten kann komplexen rechtlichen Vorgaben unterliegen.

 

In unserem ganztägigen Live-Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die zentralen exportkontrollrechtlichen Anforderungen für Zulieferer im Rüstungsbereich. Im Mittelpunkt stehen Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter und Kriegswaffen gemäß Verordnung (EU) 2021/821, Außenwirtschaftsverordnung und Kriegswaffenkontrollgesetz. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Güterklassifizierung, die maßgeblich darüber entscheidet, ob und welche Genehmigungspflichten greifen.

 

Behandelt werden u. a.:

 

  • Güterklassifizierung: Abgrenzung zw. Dual-Use-, Rüstungs- & zivilen Gütern

  • Genehmigungspflichten & Verbote für Dual-Use- und Rüstungsgüter

  • Allgemeine Genehmigungen (AGGn) und das Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Endverbleibserklärungen, interne Kontrollsysteme & Lieferkettenrisiken

  • Verantwortlichkeiten & Haftungsfragen für Zulieferer

  • Aktuelle Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen

 

Ideal für Unternehmen, die Komponenten oder Systeme für die Rüstungsindustrie, den Verteidigungs- & Sicherheitssektor liefern oder entwickeln.

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Exportkontrolle kompakt & aktuell 2026

Einer Ausfuhr in Drittländer stehen oft zahlreiche Exportbeschränkungen bzw. Verbote oder Genehmigungspflichten entgegen. Diese resultieren entweder aus Unionsrecht oder aus nationalem Recht.

 

Dabei sind neben den warenbezogenen Ausfuhrbeschränkungen (EG-Dual-Use-Verordnung, nationale Ausfuhrliste) auch der Warenempfänger, der Verwendungszweck der Ausfuhrware und das Bestimmungsland zu prüfen.

 

Zahlreiche, sich ständig ändernde Embargovorschriften, z. B. gegenüber Russland, Syrien, Weißrussland oder Venezuela, erschweren die exportkontrollrechtliche Zulässigkeitsprüfung.

 

Im exportierenden Unternehmen sind sowohl die Ausfuhrverantwortlichen des Unternehmens als auch die Exportkontrollbeauftragten, Zollbeauftragten und Mitarbeiter*innen im operativen Geschäft für die zuverlässige und sachkundige Einhaltung von Verboten und Beschränkungen beim Export verantwortlich.

 

In unserem Online-Seminar wird zunächst ein praxisorientierter, aktueller Überblick über die Systematik der Exportbeschränkungen gegenüber Drittländern gegeben.

 

Anschließend wird die Prüfung der Exportkontrolle ausführlich und praxisbezogen dargestellt.

 

Ein wichtiges Hilfsmittel zur Prüfung, ob eine Ware Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, ist der Elektronische Zolltarif (EZT). Anhand von Unterlagencodierungen muss der Ausführer in der Ausfuhranmeldung anmelden, ob die Produkte Exportkontrollbeschränkungen unterliegen oder nicht (X061, Y901, 3LNA/81). Diese Codierungen stellen rechtsverbindliche Erklärungen darüber dar, dass die Exportkontrollvorschriften sachkundig geprüft wurden. Im Falle von Zuwiderhandlungen können behördliche Sanktionen drohen. In diesem Webinar gibt der Fachreferent einen Überblick über mögliche Sanktionen im Falle von Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften.

 

An alle Inhaber von Bewilligungen „SDE-Ausfuhr/vereinfachte Zollanmeldung bei der Ausfuhr“ (ehemals Zugelassener Ausführer oder AEO/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) werden bzgl. der Beachtung von Exportkontrollvorschriften besondere Anforderungen gestellt. Hierüber wird in unserem Webinar ebenfalls informiert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Exportkontrolle – Wichtige Grundlagen 2026

Nach dem Außenwirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz des freien und unbeschränkten Außenhandels. Dieses Prinzip gilt für die Ein- und Ausfuhr von Waren. Dennoch ist in einigen Fällen der Export genehmigungsbedürftig oder sogar verboten.

 

Beschränkungen bestehen neben den warenbezogenen Ausfuhrbeschränkungen (z. B. Waffen, Rüstungsgüter und sog. „Dual-Use-Güter“) auch für bestimmte Warenempfänger, den Verwendungszweck der Ausfuhrware und das Bestimmungsland. Zahlreiche sich ändernde Embargovorschriften erschweren die exportkontrollrechtliche Zulässigkeitsprüfung außerdem.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar lernen die Teilnehmer*innen die Grundlagen der Ausfuhrkontrolle kennen. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie Anträge sachgerecht gestellt, Güterlisten richtig gelesen, eine Umschlüsselung zielsicher vorgenommen und Risiken ausgeschlossen werden können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Exportkontrolle – Wichtige Grundlagen 2026

Nach dem Außenwirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz des freien und unbeschränkten Außenhandels. Dieses Prinzip gilt für die Ein- und Ausfuhr von Waren. Dennoch ist in einigen Fällen der Export genehmigungsbedürftig oder sogar verboten.

 

Beschränkungen bestehen neben den warenbezogenen Ausfuhrbeschränkungen (z. B. Waffen, Rüstungsgüter und sog. „Dual-Use-Güter“) auch für bestimmte Warenempfänger, den Verwendungszweck der Ausfuhrware und das Bestimmungsland. Zahlreiche sich ändernde Embargovorschriften erschweren die exportkontrollrechtliche Zulässigkeitsprüfung außerdem.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar lernen die Teilnehmer*innen die Grundlagen der Ausfuhrkontrolle kennen. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie Anträge sachgerecht gestellt, Güterlisten richtig gelesen, eine Umschlüsselung zielsicher vorgenommen und Risiken ausgeschlossen werden können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Freihandelsabkommen modernen Typs mit Kanada, Vietnam, Singapur, Japan, Großbritannien & Neuseeland

Die EU hat mit den jüngsten Freihandelsabkommen neue Wege beschritten. Diese Abkommen modernen Typs unterscheiden sich im Hinblick auf die Ursprungsprüfung und -dokumentation von den traditionellen Freihandelsabkommen (z. B. zwischen der EU und Serbien). Der Handel mit Kanada, Singapur, Vietnam, Japan, Großbritannien und Neuseeland kann hierdurch für viele Waren zollfrei oder zumindest mit vergünstigten Zollsätzen erfolgen.

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar gibt Ihnen einen kompakten Überblick über das aktuelle Präferenzrecht dieser fünf Handelspartner und seinen Vor- und Nachteilen bei Inanspruchnahme. Das Live-Webinar geht auf die Besonderheiten der einzelnen Abkommen ein und stellt diese anschaulich gegenüber.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Güterklassifizierung in der Exportkontrolle 2026

Exportkontrollrechtlich sichere Klassifizierung nach EU-Güterliste und Ausfuhrliste

Die Güterklassifizierung ist der Schlüssel zu rechtssicheren Exporten, internationalen Projekten und reibungslosen Geschäftsabläufen. Der exportkontrollrechtliche Status von Waren, Software und Technologien entscheidet über Genehmigungsfreiheit, Genehmigungspflicht, Genehmigungsart oder Verbote – und damit unmittelbar über Zeit, Kosten und Compliance-Sicherheit. Gerade Dual-Use-, Rüstungs- und Embargogüter stehen im Fokus der Überwachungsbehörden; Fehler führen schnell zu Lieferstopps, Zollverzögerungen oder Reputationsschäden.

 

In unserem Live-Webinar lernen Sie die Systematik und Logik der EU-Güterliste, der deutschen Ausfuhrliste sowie von Embargos kompakt und verständlich kennen. Behandelt werden unter anderem die Bestandteileregelung, die Einstufung von Zubehör sowie die Interpretation technischer Beschreibungen und unbestimmter Rechtsbegriffe wie „besonders konstruiert“. Anhand konkreter Übungsfälle wenden Sie die vermittelte Vorgehensweise eigenständig an. Die Lösungen werden anschließend gemeinsam besprochen.

 

Der Fachreferent zeigt, wie Sie Güter praxisnah und rechtssicher klassifizieren, Risiken vermeiden und Entscheidungen fundiert treffen. Das Ergebnis: Mehr Handlungssicherheit, weniger Verzögerungen und eine nachhaltige Stärkung Ihrer Exportkontroll-Compliance.

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Güterklassifizierung in der Exportkontrolle 2026

Exportkontrollrechtlich sichere Klassifizierung nach EU-Güterliste und Ausfuhrliste

Die Güterklassifizierung ist der Schlüssel zu rechtssicheren Exporten, internationalen Projekten und reibungslosen Geschäftsabläufen. Der exportkontrollrechtliche Status von Waren, Software und Technologien entscheidet über Genehmigungsfreiheit, Genehmigungspflicht, Genehmigungsart oder Verbote – und damit unmittelbar über Zeit, Kosten und Compliance-Sicherheit. Gerade Dual-Use-, Rüstungs- und Embargogüter stehen im Fokus der Überwachungsbehörden; Fehler führen schnell zu Lieferstopps, Zollverzögerungen oder Reputationsschäden.

 

In unserem Live-Webinar lernen Sie die Systematik und Logik der EU-Güterliste, der deutschen Ausfuhrliste sowie von Embargos kompakt und verständlich kennen. Behandelt werden unter anderem die Bestandteileregelung, die Einstufung von Zubehör sowie die Interpretation technischer Beschreibungen und unbestimmter Rechtsbegriffe wie „besonders konstruiert“. Anhand konkreter Übungsfälle wenden Sie die vermittelte Vorgehensweise eigenständig an. Die Lösungen werden anschließend gemeinsam besprochen.

 

Der Fachreferent zeigt, wie Sie Güter praxisnah und rechtssicher klassifizieren, Risiken vermeiden und Entscheidungen fundiert treffen. Das Ergebnis: Mehr Handlungssicherheit, weniger Verzögerungen und eine nachhaltige Stärkung Ihrer Exportkontroll-Compliance.

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Güterklassifizierung in der Exportkontrolle – Dual-Use-, sonstige Rüstungsgüter und Kriegswaffen

Die korrekte Güterklassifizierung ist das Fundament einer rechtssicheren Exportkontrolle. Wer seine Waren, Software oder Technologie nicht eindeutig einordnen kann, riskiert nicht nur Genehmigungsverstöße, sondern auch empfindliche Sanktionen.

 

In unserem kompakten 120-minuten Live-Webinar erfahren Sie, wie Sie Ihre Güter entlang der Dual-Use-Güterliste (Anhang I zur Verordnung (EU) 2021/821), der deutschen Ausfuhrliste (AWV) sowie der Kriegswaffenliste zum Kriegswaffenkontrollgesetz rechtssicher klassifizieren. Unser Fachreferent vermittelt die Systematik und Auslegungsgrundsätze, erläutert Listenkriterien und zeigt an Praxisbeispielen, wie Sie Schritt für Schritt zur richtigen Klassifizierung gelangen.

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Handels- & Vermittlungsgeschäfte für Rüstungsgüter

Rechtliche Anforderungen und deren praktische Umsetzung

Handels- und Vermittlungsgeschäfte mit Rüstungsgütern sind ein besonders sensibler Bereich der Exportkontrolle. Sie unterliegen hohen regulatorischen Anforderungen und zählen zu den komplexesten Regelungsbereichen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die Handels- oder Vermittlungsgeschäfte mit Rüstungsgütern zwischen Drittländern durchführen oder unterstützen – etwa durch Vertrieb oder die Anbahnung entsprechender Geschäftsbeziehungen.

 

In unserem halbtägigen Live-Webinar erhalten Fach- & Führungskräfte aus der Rüstungsindustrie sowie deren Zulieferbetriebe einen kompakten Überblick über:

 

  • Rechtsrahmen & Genehmigungspflichten: nationale Vorschriften, EU-Regelungen & internationale Vorgaben

  • Abgrenzung & Definitionen: wann liegt ein Handels- oder Vermittlungsgeschäft vor?

  • Praxisbeispiele: typische Geschäftsmodelle, kritische Konstellationen und Graubereiche

  • Genehmigungs- & Meldeverfahren: Zuständigkeiten, Abläufe und Anforderungen an die Dokumentation

  • Compliance-Aspekte im Unternehmen: interne Kontrollsysteme, Verantwortlichkeiten und Risikominimierung

 

Ihr Nutzen: Unternehmen erhalten Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen, gewinnen Sicherheit im Umgang mit Handels- und Vermittlungsgeschäften und können Risiken gezielt vermeiden.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

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Harte Verhandlungen erfolgreich führen

Souverän & wirkungsvoll auftreten, schlagfertig & durchsetzungsstark argumentieren

Wenn Ziel- & Interessenkonflikte aufeinanderprallen, negative Emotionen entstehen und unfaire Stilmittel wie Provokationen, Drucktaktiken und Überforderungstechniken eingesetzt werden, kommt es zu besonders harten & schwierigen Verhandlungen.

 

In solchen Momenten brauchen Sie eine glasklare Strategie, ein breites Portfolio rasch abrufbarer Taktiken & Techniken, um die Situation möglichst schnell und souverän kontrollieren zu können.

 

In unserem eintägigen Online-Seminar erhalten Sie das nötige „Handwerkszeug“, um in Situationen, in denen einfache Schlagfertigkeitsstrategien & traditionelle Verhandlungstechniken versagen, souverän, klug & schlagfertig reagieren zu können. Außerdem erfahren die Teilnehmer*innen, wie sie zwischenmenschliche Beziehungen hierbei nicht unnötig gefährden – eine Gratwanderung, die es gilt zu meistern, egal ob Sie mit Kunden oder anderen Geschäftspartnern verhandeln.

 

TANGENS-Plus: Der Workshop findet interaktiv statt. Rollenspiele und Live-Übungen gehören zum festen Bestandteil unserer Online-Schulung. Für die erfolgreiche Teilnahme benötigen die Teilnehmenden eine Kamera und ein Mikrophon.

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Import für Fortgeschrittene & Selbstverzoller 2026

Zollverfahren, Vereinfachungen & Befreiungen für die rechtssichere Einfuhrpraxis

Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern können Einfuhrabgaben durch geeignete Zollverfahren oder Vereinfachungen wie Zollaussetzungen, Kontingente oder die Zollbefreiungsverordnung erheblich reduziert oder gar vermieden werden. Allerdings führen unternehmensinterne Fehler, wie nicht eingehaltene Fristen oder formale Mängel, schnell zu Zollschulden oder unerwarteten Nachzahlungen und mindern so die vermeintlichen Einsparpotenziale.

 

Unser praxisorientiertes Online-Seminar zeigt anschaulich die möglichen Vereinfachungen in der Einfuhrabwicklung sowie die damit verbundenen Risiken & Verantwortlichkeiten auf. Die Teilnehmer/innen lernen die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung im Detail kennen und erfahren, für welche Zwecke welche Verfahren sinnvoll sind. Außerdem wird erläutert, ob eine interne Abwicklung oder der Einsatz von Dienstleistern wirtschaftlich vorteilhafter ist und wann der Aufwand den Nutzen übersteigt.

 

Ein besonderer Fokus liegt auf dem zugelassenen Empfänger (ZE) im Versandverfahren. Unternehmen mit ZE-Status können Waren direkt im Betrieb empfangen und sparen Zeit und Kosten durch die Entladung ohne Gestellung bei der Zollstelle. Im Live-Webinar werden alle relevanten Abläufe behandelt – von der elektronischen Ankunftsanzeige über die Entladeerlaubnis bis zur Verwahrmitteilung – sowie die Vorteile, Pflichten und notwendigen Investitionen, etwa Prozessanpassungen und Mitarbeiterschulungen, praxisnah erläutert.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Import-Controlling aktuell 2026

Professionelle Importorganisation & Importcontrolling als Vorbereitung für eine sichere Zollprüfung

Sie beauftragen für die Importabfertigung Zolldienstleister (?), dann ist Ihnen sicher bewusst, dass etwaige Fehler bei der Importabwicklung bei der nächsten Zollprüfung zu Ihren Lasten gehen können/werden?

 

Oftmals wird die spezielle Verantwortung, die Einfuhr- bzw. Importprozesse mit sich bringen, unterschätzt. Ein solides Controlling im Importbereich dient nicht nur der Identifikation von beachtlichen Potentialen & Einsparungen, sondern viel mehr dem Zweck der Compliance sowie der rechtlichen Absicherung.

 

In unserem Online-Seminar beantwortet der Fachreferent, Herr Holger Schmidbauer, u. a. folgende Fragestellungen:

 

  • Wie organisiere ich ein geeignetes Controlling für meine Importprozesse?

  • Welche genauen rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem typischen Stellvertretungsverhältnis?

  • Warum sollte ich eine Importverzollungsanweisung erstellen und wie prüfe ich deren korrekte Einhaltung?

  • Wurde die richtige Zolltarifnummer bzw. der tatsächliche Zollwert angemeldet?

 

Natürlich geben wir Ihnen auch das Handwerkszeug für die Erstellung einer Verzollungsanweisung genauso mit auf den Weg, wie die notwendigen Prüfungsschritte für die sichere Vorbereitung der nächsten Zollprüfung.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Import-Update 2026

Aktuelle Änderungen im Zoll- & Außenwirtschaftsrecht für den Import (Einfuhr)

Immer zum Jahreswechsel stehen besonders viele Neuerungen und Veränderungen im gesamten Bereich des Zoll- & Außenwirtschaftsrechts an. Diese müssen erkannt, verstanden und vor allem zeitnah im Unternehmen umgesetzt werden.

 

Unser 180-minütiges Online-Seminar verschafft den Teilnehmern einen kompakten & praxisorientierten Überblick über die aktuellen Änderungen & Neuerungen im Bereich Import (Wareneinfuhr) zum Jahreswechsel 2025/2026 und gibt zahlreiche nützliche Hinweise & Tipps für deren praktische Umsetzung im Unternehmen. Dazu gehören z. B. auch aktuelle handelspolitische Maßnahmen. Neben den rechtlichen Änderungen sind ebenso aktualisierte/neue Merkblätter, Handbücher und Verfahrensanweisungen von Relevanz. Außerdem ist ein Blick auf die neuen Präferenzabkommen 2025/2026 interessant.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Importabwicklung – Prüfen & korrigieren von Import-Steuerbescheiden

Viele Unternehmen lassen sich bei der Importabwicklung von Dienstleistern oder Speditionen vertreten. Monatlich flattern jedoch diverse Steuerbescheide, mal mit Transportrechnung, mal zusammen mit Verzollungsgebühren, ins Haus. Diese Steuerbescheide müssen zeitnah geprüft und ggf. bei fehlerhaften Angaben korrigiert werden. Diese Aufgabe wird in Unternehmen häufig unterschätzt und von Abteilung zu Abteilung durchgereicht. Wer ist zuständig? Was ist zu prüfen? Was ist zu tun, wenn der Steuerbescheid nicht korrekt ist?

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen, die im Tagesgeschäft mit der Prüfung von Steuerbescheiden betraut sind und sich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die korrekte Prüfung eines Import-Steuerbescheides wünschen.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen & geklärt werden.

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Importabwicklung – Prüfen & korrigieren von Import-Steuerbescheiden

Viele Unternehmen lassen sich bei der Importabwicklung von Dienstleistern oder Speditionen vertreten. Monatlich flattern jedoch diverse Steuerbescheide, mal mit Transportrechnung, mal zusammen mit Verzollungsgebühren, ins Haus. Diese Steuerbescheide müssen zeitnah geprüft und ggf. bei fehlerhaften Angaben korrigiert werden. Diese Aufgabe wird in Unternehmen häufig unterschätzt und von Abteilung zu Abteilung durchgereicht. Wer ist zuständig? Was ist zu prüfen? Was ist zu tun, wenn der Steuerbescheid nicht korrekt ist?

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen, die im Tagesgeschäft mit der Prüfung von Steuerbescheiden betraut sind und sich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die korrekte Prüfung eines Import-Steuerbescheides wünschen.

 

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Incoterms® 2020 in der betrieblichen Praxis

Die neuen Incoterms® 2020 sind seit 01. Januar 2020 in Kraft. Mit der überarbeiteten Fassung der weltweit🌏 anerkannten Handelsklauseln hat die Internationale Handelskammer (ICC) auf aktuelle Entwicklungen und Anforderungen der globalen Handelspraxis reagiert.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar informiert der Fachreferent, anhand praktischer Beispiele über alle wichtigen Änderungen & Neuerungen der Incoterms® 2020 und deren konkrete Auswirkungen auf die innerbetriebliche Praxis.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Incoterms® 2020 in der betrieblichen Praxis

Die neuen Incoterms® 2020 sind seit 01. Januar 2020 in Kraft. Mit der überarbeiteten Fassung der weltweit🌏 anerkannten Handelsklauseln hat die Internationale Handelskammer (ICC) auf aktuelle Entwicklungen und Anforderungen der globalen Handelspraxis reagiert.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar informiert der Fachreferent, anhand praktischer Beispiele über alle wichtigen Änderungen & Neuerungen der Incoterms® 2020 und deren konkrete Auswirkungen auf die innerbetriebliche Praxis.

 

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Innerbetriebliches Exportkontrollsystem – ICP

Aufbau eines innerbetrieblichen Compliance-Programms (ICP)

Jedes Exportunternehmen sollte so organisiert sein, dass es die Gewähr bietet, in allen für das Unternehmen relevanten Bereichen des Außenwirtschafts- und Exportkontrollrechts rechtskonform zu handeln. Das Risiko von Fehlern und damit Rechtsverstößen sollte möglichst minimiert bzw. ausgeschlossen werden. Dieses Bestreben lässt sich unter dem Stichwort „Exportkontroll-Compliance“ zusammenfassen.

 

Mit den EU-Leitlinien für ein internes Compliance-Programm (ICP) der Europäischen Kommission und dem Merkblatt „Firmeninterne Exportkontrolle“ des BAFA existieren wichtige Empfehlungen und Orientierungshilfen für Exportunternehmen, die bereits über ein internes Kontrollprogramm verfügen oder demnächst aufbauen wollen.

 

Im Mittelpunkt dieser behördlichen ICP-Leitlinien stehen 9 wichtige Kernelemente, die von einem Exportunternehmen unbedingt beachtet werden sollten.

 

Unser 180-minütiges Online-Seminar vermittelt das notwendige Wissen für den Aufbau und die Implementierung eines firmeninternen Compliance-Programms (ICP). Die Teilnehmer*innen lernen unter Berücksichtigung der behördlichen ICP-Leitlinien, wie sie firmeninterne Abläufe und exportkontrollrelevante Aktivitäten sicherer gestalten, Risiken besser abschätzen und typische Fehler im Bereich der Exportkontrolle vermeiden können.

 

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Intrastat-Meldungen aktuell 2026

INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen

Grenzüberschreitende Warenverkehre innerhalb der Europäischen Union müssen über die sog. Intrastat-Meldung erfasst und übermittelt werden. Die monatliche Intrastat-Meldung ist sowohl für Wareneinfuhren als auch Ausfuhren verpflichtend.

 

Durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, Sonderregeln, Befreiungen und Vereinfachungen ist es nicht immer leicht zu wissen, welche Warentransaktion im Rahmen von Intrastat entsprechend zu melden ist.

 

Anhand von Praxisbeispielen werden in unserem 120-minütigen Online-Seminar die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung, sowie die jährlichen Änderungen des Intrastat-Leitfadens und die jüngsten Anpassungen der deutschen Rechtsvorschriften im Jahr 2025 vermittelt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Intrastat-Meldungen aktuell 2026

INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen

Grenzüberschreitende Warenverkehre innerhalb der Europäischen Union müssen über die sog. Intrastat-Meldung erfasst und übermittelt werden. Die monatliche Intrastat-Meldung ist sowohl für Wareneinfuhren als auch Ausfuhren verpflichtend.

 

Durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, Sonderregeln, Befreiungen und Vereinfachungen ist es nicht immer leicht zu wissen, welche Warentransaktion im Rahmen von Intrastat entsprechend zu melden ist.

 

Anhand von Praxisbeispielen werden in unserem 120-minütigen Online-Seminar die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung vermittelt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Intrastat-Meldungen aktuell 2026

INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen

Grenzüberschreitende Warenverkehre innerhalb der Europäischen Union müssen über die sog. Intrastat-Meldung erfasst und übermittelt werden. Die monatliche Intrastat-Meldung ist sowohl für Wareneinfuhren als auch Ausfuhren verpflichtend.

 

Durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, Sonderregeln, Befreiungen und Vereinfachungen ist es nicht immer leicht zu wissen, welche Warentransaktion im Rahmen von Intrastat entsprechend zu melden ist.

 

Anhand von Praxisbeispielen werden in unserem 120-minütigen Online-Seminar die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung vermittelt.

 

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Intrastat-Meldungen aktuell 2026

INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen

Grenzüberschreitende Warenverkehre innerhalb der Europäischen Union müssen über die sog. Intrastat-Meldung erfasst und übermittelt werden. Die monatliche Intrastat-Meldung ist sowohl für Wareneinfuhren als auch Ausfuhren verpflichtend.

 

Durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, Sonderregeln, Befreiungen und Vereinfachungen ist es nicht immer leicht zu wissen, welche Warentransaktion im Rahmen von Intrastat entsprechend zu melden ist.

 

Anhand von Praxisbeispielen werden in unserem 120-minütigen Online-Seminar die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung vermittelt.

 

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Iran-Embargoverordnung aktuell 2026

Ein Workshop mit 15 typischen Anwendungsfällen & Antworten zu den aktuellen Sanktionen der EU gegen den Iran (IR)

Mit Wirkung vom 30. September 2025 hat die EU ihre Sanktionen gegen den Iran wieder aktiviert. Die Sanktionen waren aufgrund des Nuklear-Abkommens (JCPOA) im Jahr 2015 abgeschafft worden. Da die Vertragsparteien des JCPOA Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich nicht mehr davon überzeugt waren, dass der Iran sich an das Nuklear-Abkommen hält, wurden die Sanktionen wieder in Kraft gesetzt. Damit besteht gegen Iran aktuell wieder ein umfassendes Sanktionsregime, welches neben Handelsverboten durch Neben-Sanktionen im Bereich Menschenrechte und kriegswichtiger Güter flankiert wird.

 

Während bisher vorwiegend Exporte in den Iran einer Genehmigung bedurften, gilt es nun auch verstärkt zu vermeiden, dass Güter an den Iran umgeleitet werden. Mittlerweile sind auch Transportrouten betroffen, wenn sie durch den Iran führen.

 

Für all jene Unternehmen, die mit dem Iran weiterhin oder zukünftig Geschäfte machen wollen, stellen die aktuellen Sanktionen der EU eine komplexe Herausforderung dar.

 

Besonders herausfordernd ist die Anwendung auf praktische Geschäftsvorfälle im Unternehmensalltag gerade dann, wenn schnelle Antworten erforderlich sind:

 

  • Die Geschäftsführung fragt z. B., ob Iran-Geschäfte noch möglich sind und welche Haftungsrisiken bestehen (?)

  • Der Sachbearbeitende hat im laufenden Tagesgeschäft kaum Zeit, diese Fragen ausreichend zu prüfen und möchte für die Richtigkeit auch nicht in der Verantwortung stehen (!)

  • Das BAFA antwortet auf Anfragen aufgrund der Antragsflut und dem Verbot, Rechtsberatung zu leisten, nur zögerlich (!?)

 

Genau hier setzt unser Workshop an, indem durch ein Frage-Antwort-Schema die Komplexität der gesamten Thematik reduziert wird. Der Fachreferent vermittelt Ihnen in unserem 120-minütigen Online-Seminar einen kompakten Überblick über das Iran-Embargo in seiner aktuellen Fassung. Auf Basis detaillierter Anwendungsfälle bewegen wir uns auf einem roten Faden durch die Iran-Embargo-Verordnung und finden verlässliche Antworten auf 15 typische Praxisfragen.

 

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ITAR – International Traffic in Arms Regulations 2026

Die korrekte Anwendung der ITAR im Rahmen des US-(Re-)Exportkontrollrechts

In der heutigen globalisierten Welt sind die meisten Unternehmen von den strengen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften betroffen. Besonders relevant sind die International Traffic in Arms Regulations (ITAR), die Rüstungsgüter und verwandte Technologien kontrollieren. Die Einhaltung der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) ist die Grundlage aller Exportaktivitäten von Unternehmen, die mit US-amerikanischen Rüstungsgütern und Technologien handeln. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu erheblichen Strafen führen, daher ist ein fundiertes Wissen über ITAR unerlässlich. Zusätzlich können Fehler bei der ITAR-Compliance schwerwiegende und kostspielige Folgen haben.

 

Die richtige Anwendung und Einhaltung der ITAR-Vorschriften ist nicht nur entscheidend für die Genehmigung von Exporten, sondern auch für die korrekte Einhaltung von:

 

  • Verboten & Beschränkungen,

  • Genehmigungs- & Lizenzanforderungen,

  • außenhandelsstatistischen Meldepflichten,

  • spezifischen Maßnahmen & Meldepflichten,

  • Antidumpingregelungen,

  • Kontingenten & Zollaussetzungen.

 

Unser eintägiges Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten & sicheren Umgang mit den ITAR-Vorschriften notwendig sind.

 

Ziel ist es, dass Sie in die Lage versetzt werden, die ITAR-Relevanz in Ihrem Arbeitsalltag selbstständig zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zukünftig korrekt ergreifen zu können.

 

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Export-Compliance zu stärken und Risiken zu minimieren. Das Seminar wird praxisnah und anhand vieler Beispiele vermittelt, sodass Sie das erworbene Wissen direkt anwenden können.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unseren Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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KI im Zoll mit Digicust (Live-Demo)

Entdecken Sie die revolutionären Möglichkeiten des Einsatzes von KI für (fast) alle Zollprozesse.

 

Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

In unserem 90-minütigen Live-Webinar zeigen die drei Experten (Borisav Parmakovic & Thomas Übellacker – beide Gründer von Digicust sowie Zollprofi Sebastian Wiegand), wie die neueste, auf verschiedenen KI-Modellen basierende Version von Digicust so gut wie bei fast allen Zollprozessen direkt helfen kann.

 

Anhand verschiedener praxisnaher Anwendungsfälle wird demonstriert, wie moderne Technologien die Zollabwicklung automatisieren und deutlich effizienter gestalten können.

 

Im Zentrum stehen konkrete Szenarien wie das KI-gestützte Ausfüllen von Zollanmeldungen, die automatisierte Zolltarifierung mittels KI sowie die Dokumentenkontrolle und die automatisierte Anforderung fehlender Unterlagen.

 

Diese Beispiele verdeutlichen, wie Unternehmen ihre Zollprozesse durch den gezielten Einsatz von Automatisierung optimieren, Fehlerquellen minimieren und die Bearbeitungszeit im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren deutlich reduzieren können.

 

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Die Zahl der Teilnehmenden ist limitiert, wir bitten um rechtzeitige Anmeldung.

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Kriegswaffenkontrollgesetz aktuell 2026

Der vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage rasant gestiegene Bedarf an Rüstungsgütern, zugehörigen Dienstleistungen und Innovationen spiegelt sich auch im Bereich der besonderen Rüstungsgüter wider, die den speziellen Regelungen der Kriegswaffenkontrolle unterliegen.

 

Das Kriegswaffenkontrollrecht stellt jedoch strenge Anforderungen an jeglichen Umgang mit Kriegswaffen. Die restriktiven Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) betreffen dabei nicht nur den Export von Kriegswaffen und besondere Auslandsgeschäfte. Bereits die Herstellung, der Besitzwechsel und jede Art der Beförderung von Kriegswaffen bedürfen einer vorherigen Genehmigung, so dass auch rein inländische Sachverhalte der Kriegswaffenkontrolle unterliegen. Betroffene Unternehmen sind zudem verpflichtet, ein detailliertes Kriegswaffenbuch zu führen und ihre Bestände und deren Veränderungen regelmäßig elektronisch zu melden.

 

Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollrecht können erhebliche, sogar existenzbedrohende Auswirkungen auf das betroffene Unternehmen haben. Entsprechende Straf- und Bußgeldnormen sehen empfindliche Sanktionen vor.

 

Die Geschäftsführung bzw. der gegebenenfalls benannte Ausfuhrverantwortliche sowie weitere Funktionsträger sind für die zuverlässige und gesetzeskonforme Einhaltung der Genehmigungs- und anderweitigen Pflichten im Umgang mit Kriegswaffen verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass durch geeignete und wirksame Prozesse und sachkundige Mitarbeiter/innen die Anforderungen des Kriegswaffenkontrollrechts unternehmensintern erfüllt werden.

 

Unser Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage die erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit Kriegswaffen und zur Einhaltung der Genehmigungs-, Melde- und sonstigen Pflichten notwendig sind.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) aktuell 2026

Kaum eine Produktion kommt ohne Vormaterialien aus anderen Ländern aus. Diese fließen in die eigene Wertschöpfung ein und nehmen Einfluss auf den Ursprung einer Ware. Genau diese Ursprungsfindung und deren Dokumentation sind für internationale Warenlieferungen von besonderer Bedeutung.

 

Lieferantenerklärungen (LE) und Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) sind dabei eines der am häufigsten ausgestellten Handelsdokumente und werden für die Erstellung präferenzieller und nichtpräferenzieller Ursprungsnachweise (z. B. Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, präferenzielle Ursprungserklärungen) sowie für die Präferenzkalkulation benötigt.

 

Eine formal falsch ausgestellte Lieferantenerklärung oder das gänzliche Fehlen notwendiger Nachweise kann nicht nur dazu führen, dass ein (verärgerter) Kunde verloren geht, sondern auch steuerrechtliche, zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

In unserem 180-minütigen Online-Seminar werden die Grundzüge der Ursprungsfindung (präferenziell und nichtpräferenziell) erläutert. Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, korrekte Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) auszustellen und zu prüfen. Außerdem werden die häufigsten Fehler im Umgang mit der Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) erläutert.

 

TANGENS-Plus: Praxisfälle und aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

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Lieferantenerklärungen (LE & LLE) kompakt & aktuell 2026

Lieferantenerklärungen (LE) & Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) unter Beachtung des Unionszollkodex (UZK)

Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union wird der präferenzielle Ursprung durch die Lieferantenerklärung nachgewiesen. Diese werden vom Lieferanten der Ware eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung der Zollbehörden ausgestellt.

 

Zur Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen in der Europäischen Union muss der Ausführer in der Lage sein, den präferenziellen Status der an ihn gelieferten Waren zu belegen. Lieferantenerklärungen dienen dabei in erster Linie

 

  • als Vorpapiere zur Dokumentation der Ursprungseigenschaft bei der Ausstellung von Präferenznachweisen (Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungserklärungen),

  • als Nachweis der Ursprungseigenschaft beim EU-internen Handel für die spätere Ausstellung von Folge-Lieferantenerklärungen durch Handelsunternehmen oder

  • als Ursprungsnachweise für Vormaterialien bei einer Präferenzkalkulation durch einen Hersteller von Folgeerzeugnissen.

 

Der Aussteller einer Lieferantenerklärung trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärung gegenüber seinem Kunden und ggf. den Zollbehörden. Eine zu Unrecht ausgefertigte Lieferantenerklärung kann auch zivilrechtliche, steuerrechtliche, straf- bzw. bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

In unserem Online-Seminar werden praxisnah alle wichtigen Regelungen für die Erstellung von Lieferantenerklärungen nach tagesaktuellem Rechtsstand erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Lieferantenerklärungen (LE) aktuell 2026 – Basics

Kaum eine Produktion kommt ohne das Verwenden von Waren aus anderen Ländern aus. Diese fließen in die eigene Wertschöpfung ein und nehmen Einfluss auf den Ursprung einer Ware. Genau diese Ursprungsfindung und deren Dokumentation sind für internationale Warenlieferungen von besonderer Bedeutung.

 

Lieferantenerklärungen (LE) werden als Vornachweise für die Erstellung präferenzieller und nichtpräferenzieller Ursprungsnachweise (z. B. Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, präferenzielle Ursprungserklärungen) sowie für die Präferenzkalkulation benötigt.

 

Eine formal falsch ausgestellte Lieferantenerklärung oder das Fehlen notwendiger Nachweise kann nicht nur dazu führen, dass ein (verärgerter) Kunde verloren geht, sondern auch steuerrechtliche, zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

In unserem 180-minütigen Online-Seminar werden die Grundzüge der Ursprungsfindung (präferenziell und nichtpräferenziell) erläutert. Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, korrekte Lieferantenerklärungen auszustellen. Außerdem werden die häufigsten Fehler im Umgang mit der Lieferantenerklärung erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Lieferantenerklärungen aktuell 2026

Korrekte Erstellung, Prüfung & Anforderung von Lieferantenerklärungen (LE) & Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) nach UZK

Innerhalb der Europäischen Union wird der vereinfachte Ursprungsnachweis durch die Lieferantenerklärung erbracht. Lieferantenerklärungen dienen EU-ansässigen Exporteuren als vorgeschriebene Nachweise für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Ausfertigung einer Ursprungserklärung bzw. einer Erklärung zum Ursprung.

 

Exporteure in der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Lieferantenerklärungen anzufordern. Vor Verwendung der Lieferantenerklärungen bzw. vor der Aufnahme der Lieferantenerklärungen in die betriebsinterne Dokumentation, sind unbedingt Echtheit und Richtigkeit der Dokumente zu prüfen. Lieferantenerklärungen sind für zollamtliche Prüfungszwecke zur Verfügung zu halten.

 

Zulieferfirmen für den Exportbereich müssen bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen die Präferenzursprungsregeln der Freihandelsabkommen beherrschen, wenn sie Schadensersatzansprüche – wegen falscher Erklärungen gegenüber den belieferten Exporteuren – vermeiden wollen.

 

In unserem Seminar werden die Regelungen für die korrekte Erstellung von Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft auf der Grundlage des aktualisierten Zollkodex der Union (UZK) ausführlich vermittelt.

 

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Lieferantenerklärungen aktuell 2026

Korrekte Erstellung, Prüfung & Anforderung von Lieferantenerklärungen (LE) & Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) nach UZK

Innerhalb der Europäischen Union wird der vereinfachte Ursprungsnachweis durch die Lieferantenerklärung erbracht. Lieferantenerklärungen dienen EU-ansässigen Exporteuren als vorgeschriebene Nachweise für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Ausfertigung einer Ursprungserklärung bzw. einer Erklärung zum Ursprung.

 

Exporteure in der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Lieferantenerklärungen anzufordern. Vor Verwendung der Lieferantenerklärungen bzw. vor der Aufnahme der Lieferantenerklärungen in die betriebsinterne Dokumentation, sind unbedingt Echtheit und Richtigkeit der Dokumente zu prüfen. Lieferantenerklärungen sind für zollamtliche Prüfungszwecke zur Verfügung zu halten.

 

Zulieferfirmen für den Exportbereich müssen bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen die Präferenzursprungsregeln der Freihandelsabkommen beherrschen, wenn sie Schadensersatzansprüche – wegen falscher Erklärungen gegenüber den belieferten Exporteuren – vermeiden wollen.

 

In unserem Seminar werden die Regelungen für die korrekte Erstellung von Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft auf der Grundlage des aktualisierten Zollkodex der Union (UZK) ausführlich vermittelt.

 

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Lieferantenerklärungen – Update für Fortgeschrittene 2026

Vereinfachungen rund um die Lieferantenerklärungen rechtssicher & optimal nutzen

Die Lieferantenerklärungen sind die vorgeschriebenen Vorpapiere für Lieferungen innerhalb der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wenn Erzeugnisse für den Export in Länder bestimmt sind, die mit der EU ein Freihandelsabkommen unterzeichnet haben. Diese Regelungen sind sehr umfangreich und ständigen Änderungen unterworfen.

 

In unserem ganztägigen Online-Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick und ein Update zu allen aktuellen Regelungen rund um die Lieferantenerklärungen (nach Unionszollkodex (UZK) & gültigen Freihandelsabkommen). Sie erfahren, wie, wann und in welcher Form Lieferantenerklärungen korrekt erstellt werden, damit bei Prüfungen durch die Zollbehörden eine rechtskonforme Dokumentation nachgewiesen werden kann.

 

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Lieferantenerklärungen – Update für Fortgeschrittene 2026

Vereinfachungen rund um die Lieferantenerklärungen rechtssicher & optimal nutzen

Die Lieferantenerklärungen sind die vorgeschriebenen Vorpapiere für Lieferungen innerhalb der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wenn Erzeugnisse für den Export in Länder bestimmt sind, die mit der EU ein Freihandelsabkommen unterzeichnet haben. Diese Regelungen sind sehr umfangreich und ständigen Änderungen unterworfen.

 

In unserem ganztägigen Online-Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick und ein Update zu allen aktuellen Regelungen rund um die Lieferantenerklärungen (nach Unionszollkodex (UZK) & gültigen Freihandelsabkommen). Sie erfahren, wie, wann und in welcher Form Lieferantenerklärungen korrekt erstellt werden, damit bei Prüfungen durch die Zollbehörden eine rechtskonforme Dokumentation nachgewiesen werden kann.

 

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Nachforschungsersuchen (Follow-Up) 3.0 in ATLAS

Erledigung offener Ausfuhrvorgänge, Fristen & Alternativnachweise

Unternehmen, die Ausfuhren in ATLAS anmelden, sind neben der Einhaltung der zollrechtlichen Ausfuhrvorschriften auch immer angehalten, den gesamten Ausfuhrprozess ordnungsgemäß zu beenden. Geschieht dies einmal nicht, bietet der Unionszollkodex (UZK-IA) im Artikel 335 den Aufhänger für das sog. Follow-Up-Verfahren an, welches in Deutschland durch die ATLAS-Verfahrensanweisung detailliert wird. Neben den zollrechtlichen Aspekten gilt es auch, die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen, inkl. der umsatzsteuerrechtlichen Alternativnachweise, zu kennen und entsprechend einzuhalten.

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter/innen der Export-, Zoll- & Versandabteilungen, die einen kompakten Überblick zur korrekten Erledigung offener Ausfuhrvorgänge und zu den Fristen und den möglichen Alternativnachweisen im Nachforschungsverfahren (Follow-Up) in ATLAS erhalten möchten. Außerdem erhalten Sie einen Überblick zu den verschiedenen Möglichkeiten des Ausfuhrverfahrens und des ATLAS Nachrichtenaustauschs.

 

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Neue Gefahrgutvorschriften 2027

Sind Ihnen die brandneuen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, Seeschiffs- und Luftverkehr bekannt?

 

Alle zwei Jahre und somit zum 01.01.2027, treten Änderungen in den Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung in Kraft. Um eine korrekte Abfertigung zu gewährleisten sowie Fehler und Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen zu vermeiden, sind diese neuen Regeln zwingend umzusetzen.

 

In unserem 180-minütigen Online-Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den Änderungen & Neuerungen im Bereich der Gefahrgutvorschriften. Die Update-Veranstaltung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die für die ordnungsgemäße Einhaltung der Gefahrgutvorschriften verantwortlich sind.

 

Diese Schulung wird von unseren Kundinnen und Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Neue Verordnung für F-Gase & ozonabbauende Stoffe

Inkl. der neuen Codierungen & Bedingungen nach dem TARIC/EZT-Online bei der Zollanmeldung

Nach den Vorgaben der Europäischen Union sind die Beschränkungen der sog. „Ozon VO“ sowie der „F-Gase VO (Verordnung über fluorierte Treibhausgase)“ beim Import aus Drittländern bzw. beim Export aus der EU zu beachten.

 

  • Neu! Im Live-Webinar werden auch die aktuellen Änderungen der EU-VO vom 11.03.2025 sowie die neue TARIC-Maßnahmeart 726 und die verschiedenen neuen EZT-Codierungen behandelt.

 

Einführer und Ausführer sind verpflichtet, das Vorliegen einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz oder eines Ausnahmetatbestandes, der von der Lizenzpflicht befreit, durch Angabe von Genehmigungs- bzw. Negativcodierungen anzumelden. Die Anmeldung von Genehmigungs- oder Negativcodierungen erfordert umfangreiche Prüfungen der Ozon-Verordnung bzw. der F-Gase-Verordnung. Dabei kann es vorkommen, dass im Falle des Imports oder Exports unter Umständen bis zu 7 unterschiedliche Codierungen in der Import- oder Ausfuhranmeldung anzumelden sind.

 

Im Falle fehlender Codierungen haben die Zollbehörden die rechtlichen Möglichkeiten vom Einführer/Ausführer weitere Angaben zu verlangen, um die Zulässigkeit einer Sendung prüfen zu können. Mit dem EZT online stellt die deutsche Zollverwaltung dabei allen Wirtschaftsbeteiligten ein hervorragendes Hilfsmittel zur Ermittlung möglicher Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen und damit verbundener Codierungen zur Verfügung.

 

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Nichtpräferenzieller Ursprung in der Praxis 2026

Von der handelspolitischen Bedeutung bis zum volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ)

Im internationalen Handel spielt der nichtpräferenzielle (handelspolitische) Ursprung eine zunehmend wichtige Rolle, da er Grundlage für die Anwendung zahlreicher handelspolitischer Maßnahmen ist. Die Bestimmung und Dokumentation des Ursprungs ist somit wichtiger Eckpfeiler einer reibungslosen Exportabwicklung.

 

Unser 180-minütiges Live-Webinar stellt zunächst die unterschiedlichen Ursprungsarten vor und fokussiert sich anschließend auf den nichtpräferenziellen Ursprung. Es vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse zu den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln, Nachweisen und Dokumenten. Dabei lernen Sie auch, wie das Ursprungszeugnis (UZ) als zentrale Urkunde für den nichtpräferenziellen Ursprung korrekt beantragt und genutzt wird.

 

Die Teilnehmer/-innen erhalten zahlreiche Tipps zur praktischen Umsetzung und werden in die Lage versetzt, handelspolitische Ursprungsfragen richtig zu bewerten sowie Ursprungszeugnisse rechtssicher zu beantragen.

 

Das Online-Seminar eignet sich sowohl für Einsteiger als auch für Mitarbeitende, die ihr Wissen aktualisieren, überprüfen und auffrischen möchten.

 

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Passive Veredelung kompakt & aktuell 2026

Zollrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausfuhr & (Wieder-)Einfuhr von Waren

Typische Auslagerungen gewisser vor- oder nachgelagerter Arbeiten an einem Produkt setzen grenzüberschreitende Warenbewegungen (Aus- & Einfuhren) voraus. Häufig fallen bei der (Wieder-)Einfuhr von Waren Zölle an. Doch das muss nicht sein!

 

Werden Waren zur „Veredelung“ in Drittländer versandt – mit dem Ziel, sie anschließend wieder zurückzuholen – kann die Passive Veredelung in Betracht kommen. Das „Besondere Verfahren“ der Passiven Veredelung ermöglicht den Importeuren, Zölle zu vermeiden und so gezielt Einsparungen bei der (Wieder-)Einfuhr zu erzielen. Richtig angewandt reduziert die Passive Veredelung die Zollkosten und damit die Produktionskosten nachhaltig.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erhalten Sie, neben den aktuell notwendigen Rechtsgrundlagen, einen praxisbezogenen Überblick sowohl über die zu beachtenden Vorschriften bei der Beantragung der Bewilligung zur Passiven Veredelung als auch bei der späteren Anwendung und Durchführung des Zollverfahrens.

 

Neben der Überführung und Beendigung der Passiven Veredelung mittels ATLAS lernen die Teilnehmer*innen die bedeutsamen Anschreibungen der Mengenbuchführung kennen, deren Kenntnis und korrekte Anwendung vor allem zur Vermeidung typischer Fehler führt, die bei einer möglichen Prüfung durch den Zoll festgestellt werden könnten.

 

Nach erfolgreicher Schulungsteilnahme können die Teilnehmer*innen die betriebsinternen Prozesse analysieren, neu bewerten und entsprechend optimieren.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Ergänzend empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Spezial-Webinars:

Aktive Veredelung kompakt & aktuell 2025“.

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Passive Veredelung kompakt & aktuell 2026

Zollrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausfuhr & (Wieder-)Einfuhr von Waren

Typische Auslagerungen gewisser vor- oder nachgelagerter Arbeiten an einem Produkt setzen grenzüberschreitende Warenbewegungen (Aus- & Einfuhren) voraus. Häufig fallen bei der (Wieder-)Einfuhr von Waren Zölle an. Doch das muss nicht sein!

 

Werden Waren zur „Veredelung“ in Drittländer versandt – mit dem Ziel, sie anschließend wieder zurückzuholen – kann die Passive Veredelung in Betracht kommen. Das „Besondere Verfahren“ der Passiven Veredelung ermöglicht den Importeuren, Zölle zu vermeiden und so gezielt Einsparungen bei der (Wieder-)Einfuhr zu erzielen. Richtig angewandt reduziert die Passive Veredelung die Zollkosten und damit die Produktionskosten nachhaltig.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erhalten Sie, neben den aktuell notwendigen Rechtsgrundlagen, einen praxisbezogenen Überblick sowohl über die zu beachtenden Vorschriften bei der Beantragung der Bewilligung zur Passiven Veredelung als auch bei der späteren Anwendung und Durchführung des Zollverfahrens.

 

Neben der Überführung und Beendigung der Passiven Veredelung mittels ATLAS lernen die Teilnehmer*innen die bedeutsamen Anschreibungen der Mengenbuchführung kennen, deren Kenntnis und korrekte Anwendung vor allem zur Vermeidung typischer Fehler führt, die bei einer möglichen Prüfung durch den Zoll festgestellt werden könnten.

 

Nach erfolgreicher Schulungsteilnahme können die Teilnehmer*innen die betriebsinternen Prozesse analysieren, neu bewerten und entsprechend optimieren.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Ergänzend empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Spezial-Webinars:

Aktive Veredelung kompakt & aktuell 2025“.

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Praktischer Einsatz von KI-Tools (ChatGPT & Gemini) im Zoll & Außenhandel

Erfolgreiche Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) bei der täglichen Arbeit

Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie bereits heute bei der Bewältigung zahlreicher Aufgaben in der Zoll- & Exportabwicklung unterstützen.

 

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in unserem 180-minütigen Spezial-Webinar ganz genau zeigen, wie (?) und für welche Aufgaben (?) Sie die beiden KI-Tools (ChatGPT von Open AI & Gemini von Google), spätestens nach dieser Schulung, bestmöglich einsetzen können. Anhand praktischer Prompts (Eingaben) werden die KI-Möglichkeiten im Zollbereich sichtbar.

 

Unser Fachreferent geht im Online-Seminar u. a. auf folgende Fragestellungen ein:

 

  • Wie kann man die KI von ChatGPT & Gemini im täglichen Zoll- & Außenhandelsgeschäft sinnvoll nutzen? Hierbei werden die nachfolgenden Themen beleuchtet:

    • Typische Fragen zu den Zollverfahren (Einfuhr, Ausfuhr & besondere Verfahren)

    • Unterstützung bei der Tarifierung

    • Präferenzkalkulation: Hilfe bei der Ursprungsermittlung

    • Hilfe bei exportkontrollrechtlichen Fragen

    • Unterstützung im „Tagesgeschäft“

    • Erstellung von Arbeitsanweisungen & Präsentationen

    • Erleichterung in der Kommunikation (intern & extern)

  • Kann man Außenhandelswissen mit Hilfe der KI verlässlich erweitern?

  • Zeigen die KI-Tools tatsächlich Lösungen auf, effektiver zu arbeiten und welches Tool ist besser?

  • Wie sieht es mit rechtsverbindlichen Auskünften aus?

  • Ersetzt die Technologie erfahrene Zöllner/innen bzw. Mitarbeiter/innen?

  • Erleichtert der Einsatz von KI-Tools die tägliche Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten & Behörden?

  • Welche Risiken bestehen bei dem Einsatz von KI-Tools?

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Praktischer Einsatz von KI-Tools (ChatGPT & Gemini) im Zoll & Außenhandel

Erfolgreiche Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) bei der täglichen Arbeit

Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie bereits heute bei der Bewältigung zahlreicher Aufgaben in der Zoll- & Exportabwicklung unterstützen.

 

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in unserem 180-minütigen Spezial-Webinar ganz genau zeigen, wie (?) und für welche Aufgaben (?) Sie die beiden KI-Tools (ChatGPT von Open AI & Gemini von Google), spätestens nach dieser Schulung, bestmöglich einsetzen können. Anhand praktischer Prompts (Eingaben) werden die KI-Möglichkeiten im Zollbereich sichtbar.

 

Unser Fachreferent geht im Online-Seminar u. a. auf folgende Fragestellungen ein:

 

  • Wie kann man die KI von ChatGPT & Gemini im täglichen Zoll- & Außenhandelsgeschäft sinnvoll nutzen? Hierbei werden die nachfolgenden Themen beleuchtet:

    • Typische Fragen zu den Zollverfahren (Einfuhr, Ausfuhr & besondere Verfahren)

    • Unterstützung bei der Tarifierung

    • Präferenzkalkulation: Hilfe bei der Ursprungsermittlung

    • Hilfe bei exportkontrollrechtlichen Fragen

    • Unterstützung im „Tagesgeschäft“

    • Erstellung von Arbeitsanweisungen & Präsentationen

    • Erleichterung in der Kommunikation (intern & extern)

  • Kann man Außenhandelswissen mit Hilfe der KI verlässlich erweitern?

  • Zeigen die KI-Tools tatsächlich Lösungen auf, effektiver zu arbeiten und welches Tool ist besser?

  • Wie sieht es mit rechtsverbindlichen Auskünften aus?

  • Ersetzt die Technologie erfahrene Zöllner/innen bzw. Mitarbeiter/innen?

  • Erleichtert der Einsatz von KI-Tools die tägliche Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten & Behörden?

  • Welche Risiken bestehen bei dem Einsatz von KI-Tools?

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Praktischer Einsatz von KI-Tools (ChatGPT & Gemini) im Zoll & Außenhandel

Erfolgreiche Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) bei der täglichen Arbeit

Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie bereits heute bei der Bewältigung zahlreicher Aufgaben in der Zoll- & Exportabwicklung unterstützen.

 

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in unserem 180-minütigen Spezial-Webinar ganz genau zeigen, wie (?) und für welche Aufgaben (?) Sie die beiden KI-Tools (ChatGPT von Open AI & Gemini von Google), spätestens nach dieser Schulung, bestmöglich einsetzen können. Anhand praktischer Prompts (Eingaben) werden die KI-Möglichkeiten im Zollbereich sichtbar.

 

Unser Fachreferent geht im Online-Seminar u. a. auf folgende Fragestellungen ein:

 

  • Wie kann man die KI von ChatGPT & Gemini im täglichen Zoll- & Außenhandelsgeschäft sinnvoll nutzen? Hierbei werden die nachfolgenden Themen beleuchtet:

    • Typische Fragen zu den Zollverfahren (Einfuhr, Ausfuhr & besondere Verfahren)

    • Unterstützung bei der Tarifierung

    • Präferenzkalkulation: Hilfe bei der Ursprungsermittlung

    • Hilfe bei exportkontrollrechtlichen Fragen

    • Unterstützung im „Tagesgeschäft“

    • Erstellung von Arbeitsanweisungen & Präsentationen

    • Erleichterung in der Kommunikation (intern & extern)

  • Kann man Außenhandelswissen mit Hilfe der KI verlässlich erweitern?

  • Zeigen die KI-Tools tatsächlich Lösungen auf, effektiver zu arbeiten und welches Tool ist besser?

  • Wie sieht es mit rechtsverbindlichen Auskünften aus?

  • Ersetzt die Technologie erfahrene Zöllner/innen bzw. Mitarbeiter/innen?

  • Erleichtert der Einsatz von KI-Tools die tägliche Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten & Behörden?

  • Welche Risiken bestehen bei dem Einsatz von KI-Tools?

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Erfolgreiche Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) bei der täglichen Arbeit

Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie bereits heute bei der Bewältigung zahlreicher Aufgaben in der Zoll- & Exportabwicklung unterstützen.

 

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in unserem 180-minütigen Spezial-Webinar ganz genau zeigen, wie (?) und für welche Aufgaben (?) Sie die beiden KI-Tools (ChatGPT von Open AI & Gemini von Google), spätestens nach dieser Schulung, bestmöglich einsetzen können. Anhand praktischer Prompts (Eingaben) werden die KI-Möglichkeiten im Zollbereich sichtbar.

 

Unser Fachreferent geht im Online-Seminar u. a. auf folgende Fragestellungen ein:

 

  • Wie kann man die KI von ChatGPT & Gemini im täglichen Zoll- & Außenhandelsgeschäft sinnvoll nutzen? Hierbei werden die nachfolgenden Themen beleuchtet:

    • Typische Fragen zu den Zollverfahren (Einfuhr, Ausfuhr & besondere Verfahren)

    • Unterstützung bei der Tarifierung

    • Präferenzkalkulation: Hilfe bei der Ursprungsermittlung

    • Hilfe bei exportkontrollrechtlichen Fragen

    • Unterstützung im „Tagesgeschäft“

    • Erstellung von Arbeitsanweisungen & Präsentationen

    • Erleichterung in der Kommunikation (intern & extern)

  • Kann man Außenhandelswissen mit Hilfe der KI verlässlich erweitern?

  • Zeigen die KI-Tools tatsächlich Lösungen auf, effektiver zu arbeiten und welches Tool ist besser?

  • Wie sieht es mit rechtsverbindlichen Auskünften aus?

  • Ersetzt die Technologie erfahrene Zöllner/innen bzw. Mitarbeiter/innen?

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  • Welche Risiken bestehen bei dem Einsatz von KI-Tools?

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Praxisbeispiel Güterklassifizierung – Durchführung einer beispielhaften Güterklassifizierung

Die Güterklassifizierung ist der Schlüssel zu rechtssicheren Exporten, internationalen Projekten und reibungslosen Geschäftsabläufen. Der exportkontrollrechtliche Status von Waren, Software und Technologien entscheidet über Genehmigungsfreiheit, Genehmigungspflicht, Genehmigungsart oder Verbote – und damit unmittelbar über Zeit, Kosten und Compliance-Sicherheit. Gerade Dual-Use-, Rüstungs- und Embargogüter stehen im Fokus der Überwachungsbehörden; Fehler führen schnell zu Lieferstopps, Zollverzögerungen oder Reputationsschäden.

 

In unserem Live-Webinar lernen Sie die Systematik und Logik der EU-Güterliste, der deutschen Ausfuhrliste sowie von Embargos kompakt und verständlich kennen. Behandelt werden unter anderem die Bestandteileregelung, die Einstufung von Zubehör sowie die Interpretation technischer Beschreibungen und unbestimmter Rechtsbegriffe wie „besonders konstruiert“. Anhand konkreter Übungsfälle wenden Sie die vermittelte Vorgehensweise eigenständig an. Die Lösungen werden anschließend gemeinsam besprochen.

 

Der Fachreferent zeigt, wie Sie Güter praxisnah und rechtssicher klassifizieren, Risiken vermeiden und Entscheidungen fundiert treffen. Das Ergebnis: Mehr Handlungssicherheit, weniger Verzögerungen und eine nachhaltige Stärkung Ihrer Exportkontroll-Compliance.

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Praxisbeispiel Güterklassifizierung – Durchführung einer beispielhaften Güterklassifizierung

Die Güterklassifizierung ist der Schlüssel zu rechtssicheren Exporten, internationalen Projekten und reibungslosen Geschäftsabläufen. Der exportkontrollrechtliche Status von Waren, Software und Technologien entscheidet über Genehmigungsfreiheit, Genehmigungspflicht, Genehmigungsart oder Verbote – und damit unmittelbar über Zeit, Kosten und Compliance-Sicherheit. Gerade Dual-Use-, Rüstungs- und Embargogüter stehen im Fokus der Überwachungsbehörden; Fehler führen schnell zu Lieferstopps, Zollverzögerungen oder Reputationsschäden.

 

In unserem Live-Webinar lernen Sie die Systematik und Logik der EU-Güterliste, der deutschen Ausfuhrliste sowie von Embargos kompakt und verständlich kennen. Behandelt werden unter anderem die Bestandteileregelung, die Einstufung von Zubehör sowie die Interpretation technischer Beschreibungen und unbestimmter Rechtsbegriffe wie „besonders konstruiert“. Anhand konkreter Übungsfälle wenden Sie die vermittelte Vorgehensweise eigenständig an. Die Lösungen werden anschließend gemeinsam besprochen.

 

Der Fachreferent zeigt, wie Sie Güter praxisnah und rechtssicher klassifizieren, Risiken vermeiden und Entscheidungen fundiert treffen. Das Ergebnis: Mehr Handlungssicherheit, weniger Verzögerungen und eine nachhaltige Stärkung Ihrer Exportkontroll-Compliance.

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Praxisbeispiel Güterklassifizierung – Durchführung einer beispielhaften Güterklassifizierung

Die Güterklassifizierung ist der Schlüssel zu rechtssicheren Exporten, internationalen Projekten und reibungslosen Geschäftsabläufen. Der exportkontrollrechtliche Status von Waren, Software und Technologien entscheidet über Genehmigungsfreiheit, Genehmigungspflicht, Genehmigungsart oder Verbote – und damit unmittelbar über Zeit, Kosten und Compliance-Sicherheit. Gerade Dual-Use-, Rüstungs- und Embargogüter stehen im Fokus der Überwachungsbehörden; Fehler führen schnell zu Lieferstopps, Zollverzögerungen oder Reputationsschäden.

 

In unserem Live-Webinar lernen Sie die Systematik und Logik der EU-Güterliste, der deutschen Ausfuhrliste sowie von Embargos kompakt und verständlich kennen. Behandelt werden unter anderem die Bestandteileregelung, die Einstufung von Zubehör sowie die Interpretation technischer Beschreibungen und unbestimmter Rechtsbegriffe wie „besonders konstruiert“. Anhand konkreter Übungsfälle wenden Sie die vermittelte Vorgehensweise eigenständig an. Die Lösungen werden anschließend gemeinsam besprochen.

 

Der Fachreferent zeigt, wie Sie Güter praxisnah und rechtssicher klassifizieren, Risiken vermeiden und Entscheidungen fundiert treffen. Das Ergebnis: Mehr Handlungssicherheit, weniger Verzögerungen und eine nachhaltige Stärkung Ihrer Exportkontroll-Compliance.

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Praxisbeispiel Präferenzkalkulation – Durchführung einer beispielhaften Präferenzkalkulation

Alle (Ursprungs-)Präferenzabkommen sehen vor, dass auch Erzeugnisse als Ursprungswaren der ‎Europäischen Union (EU) gelten und damit Zollvorteile ‎in Anspruch genommen werden können, die unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft (VoU) hergestellt worden sind.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass die Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft einer ausreichenden ‎Be- oder Verarbeitung in der EU unterzogen worden sind.‎ Um die ausreichende ‎Be- oder Verarbeitung nachweisen zu können, bedarf es häufig einer Präferenzkalkulation.

 

Durch eine Vielzahl unterschiedlicher Präferenzregelungen, Listenbedingungen (Positionswechsel, Wertklauseln) und Sonderregeln in Bezug auf Freihandelsabkommen (z. B. CETA und JEFTA) fällt die Präferenzkalkulation selbst erfahrenen Praktikern nicht immer leicht.

 

Anhand einer konkreten Beispielkalkulation werden in unserem 120-minütigen Online-Seminar die wichtigsten Grundlagen für die selbständige Durchführung einer Präferenzkalkulation vermittelt. Berücksichtigt werden hierbei die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Gesetzeslage.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Praxisbeispiel Präferenzkalkulation – Durchführung einer beispielhaften Präferenzkalkulation

Alle (Ursprungs-)Präferenzabkommen sehen vor, dass auch Erzeugnisse als Ursprungswaren der ‎Europäischen Union (EU) gelten und damit Zollvorteile ‎in Anspruch genommen werden können, die unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft (VoU) hergestellt worden sind.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass die Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft einer ausreichenden ‎Be- oder Verarbeitung in der EU unterzogen worden sind.‎ Um die ausreichende ‎Be- oder Verarbeitung nachweisen zu können, bedarf es häufig einer Präferenzkalkulation.

 

Durch eine Vielzahl unterschiedlicher Präferenzregelungen, Listenbedingungen (Positionswechsel, Wertklauseln) und Sonderregeln in Bezug auf Freihandelsabkommen (z. B. CETA und JEFTA) fällt die Präferenzkalkulation selbst erfahrenen Praktikern nicht immer leicht.

 

Anhand einer konkreten Beispielkalkulation werden in unserem 120-minütigen Online-Seminar die wichtigsten Grundlagen für die selbständige Durchführung einer Präferenzkalkulation vermittelt. Berücksichtigt werden hierbei die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Gesetzeslage.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Revised Rules der Pan-Euro-Med-Zone – Der neue Standard ab 2026

Mehr Flexibilität, weniger Aufwand – so profitieren Sie von den neuen Ursprungsregeln

2025 optional, ab 2026 verpflichtend.

Für den Handel mit vielen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone gelten seit dem 1. Januar 2025 die überarbeiteten Ursprungsregeln („Revised Rules“) – bislang noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Wahlfreiheit; die „Revised Rules“ gelten dann als verbindlicher Standard für die gesamte Zone.

 

Die Wahl zwischen C- und R-Status in der Ländermatrix beeinflusst direkt, wie Ursprungsnachweise (z. B. Lieferantenerklärungen, Ursprungserklärungen, EUR.1) erstellt werden – und wie die Präferenzkalkulation ausfällt. Besonders relevant ist das etwa für den Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen (EWR), Färöer, Jordanien, Westjordanland und Gazastreifen, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Moldawien und Georgien.

 

Die neuen „Revised Rules“ bringen spürbare Erleichterungen: höhere Toleranzgrenzen (15 %), Wegfall des Draw-Back-Verbots für viele Waren, einfachere Listenbedingungen und neue Spielräume bei der Kalkulation – etwa durch Durchschnittswerte. Auch die Dokumentation der Kumulierung wird einfacher: EUR-MED-Nachweise entfallen, erstmals ist sogar die Rechtsgrundlage für eine elektronische EUR.1 geschaffen worden.

 

In nur 120 Minuten fit für die neuen PEM-Regeln.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Präferenzprozesse rechtssicher anpassen und effizient gestalten – kompakt und praxisnah in unserem aktuellen Online-Seminar.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen & geklärt werden.

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Revised Rules der Pan-Euro-Med-Zone – Der neue Standard ab 2026

Mehr Flexibilität, weniger Aufwand – so profitieren Sie von den neuen Ursprungsregeln

2025 optional, ab 2026 verpflichtend.

Für den Handel mit vielen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone gelten seit dem 1. Januar 2025 die überarbeiteten Ursprungsregeln („Revised Rules“) – bislang noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Wahlfreiheit; die „Revised Rules“ gelten dann als verbindlicher Standard für die gesamte Zone.

 

Die Wahl zwischen C- und R-Status in der Ländermatrix beeinflusst direkt, wie Ursprungsnachweise (z. B. Lieferantenerklärungen, Ursprungserklärungen, EUR.1) erstellt werden – und wie die Präferenzkalkulation ausfällt. Besonders relevant ist das etwa für den Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen (EWR), Färöer, Jordanien, Westjordanland und Gazastreifen, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Moldawien und Georgien.

 

Die neuen „Revised Rules“ bringen spürbare Erleichterungen: höhere Toleranzgrenzen (15 %), Wegfall des Draw-Back-Verbots für viele Waren, einfachere Listenbedingungen und neue Spielräume bei der Kalkulation – etwa durch Durchschnittswerte. Auch die Dokumentation der Kumulierung wird einfacher: EUR-MED-Nachweise entfallen, erstmals ist sogar die Rechtsgrundlage für eine elektronische EUR.1 geschaffen worden.

 

In nur 120 Minuten fit für die neuen PEM-Regeln.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Präferenzprozesse rechtssicher anpassen und effizient gestalten – kompakt und praxisnah in unserem aktuellen Online-Seminar.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen & geklärt werden.

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Risikoanalyse im Bereich Zoll & Exportkontrolle aktuell 2026

Im Tagesgeschäft überwiegt schnell die Routine, sodass es nicht selten vorkommt, dass man sich erst mit der Ankündigung einer Außenprüfung durch den Zoll wieder detaillierter mit den Zoll- & Exportkontrollprozessen im Unternehmen beschäftigt.

 

Ob AEO, Inhaber von vereinfachten Verfahren (Bewilligungen) oder als Beteiligter – sie alle müssen bestimmte Verpflichtungen einhalten. Daher ist man gut damit beraten, entsprechende Prozesse zu installieren, die die Schwachpunkte der eigenen Zoll- & Exportkontrollabläufe frühzeitig erkennen und Ihnen zu jeder Zeit einen aussagekräftigen Überblick verschaffen.

 

Mit einer bedarfsgerechten Risikoanalyse können Sie Prozesse effizient gestalten! Eine Risikoanalyse hilft dabei, Schwachpunkte und Fehler im Bereich Zoll & Exportkontrolle aufzudecken, intern korrekt zu adressieren und zukünftig zu vermeiden.

 

Unser halbtägiges Online-Seminar informiert Sie über Risikoindikatoren, typische Schwachpunkte und behandelt rein praktische Fragestellungen zur betrieblichen Umsetzung einer Risikoanalyse im Bereich Zoll & Exportkontrolle.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Russland- & Belarus-Sanktionen – Update 2026

Am 23. Oktober hat der Rat der EU das 19. Sanktionspaket gegen Russland in Form der Änderungsverordnung (EU) 2025/2033 veröffentlicht. Es wird tagesaktuell in unserem aktuellen Live-Webinar am 29.01.2026 erläutert.

 

Folgende Neuerungen sind beschlossen worden:

 

Russlandembargoverordnung (EU) 833/2014

 

Änderungen des 19. Sanktionspakets:

 

  • Importstopp für LNG ab April 2026, Altverträge bleiben bis Ende 2026 ausgenommen

  • Rosneft und Gazprom Neft werden vollständig sanktioniert

  • Aufnahme von weiteren 117 der „Schattenflotte“, Hafenzugangsverbote und umfangreiche Sanktionen für Schiffsdienstleistungen

  • Aufnahme von weiteren Sanktionslistenadressaten in Russland, China, Thailand, Indien und den UAE

  • Stablecoin-Verbot für eine rubelgebundene Kryptowährung

  • Neue Finanzsanktionen gegen 5 russische und ausländische Banken, Einschränkungen für die Zahlungssysteme „Mir“ und „SPFS“

  • Erweiterte Ausfuhrverbote für zahlreiche Rohstoffe, Metalle und Industrieprodukte

  • Einfuhrverbote für alle acyclischen Kohlenwasserstoffe

  • Untersagung von Tourismusleistungen für Russland

  • Verschärfung von Reisebeschränkungen für russische Diplomaten

 

Änderungen des 18. Sanktionspakets:

 

  • Weitere Exportbeschränkungen für Güter nach Anhang VII der Russlandembargoverordnung:

    • sechs chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Festkörpertreibstoffen verwendet werden,

    • zwei Arten von CNC-Werkzeugmaschinen,

  • Weitere Ausfuhrverbote nach Anhang XXIII für bestimmte Maschinen und Geräte, Chemikalien, bestimmte Metalle wie raffiniertes Kupfer und Waren aus Kupfer, Aluminium und Waren aus Aluminium sowie Waren aus Stahl und Kunststoffen,

  • Auflistung von 26 Einrichtungen gemäß Anhang IV,

  • Verbot, Erdölerzeugnisse zu kaufen und in das Unionszollgebiet einzuführen, die in einem Drittland aus russischem Rohöl gewonnen wurden. Dazu werden neue Leitlinien zu Nachweispflichten und Ausnahmen veröffentlicht,

  • Einführung eines Transaktionsverbots für die Wiederaufnahme oder Errichtung von Erdgaslieferungen über die Pipelines Nord Stream 1 und 2 sowie deren Betrieb, Wartung oder Nutzung oder Kauf von Erdgas, das durch diese Leitungen transportiert wurde,

  • Aufnahme von 105 weiteren Schiffen der sogenannten russischen „Schattenflotte“ von Öl exportierenden Schiffen, die zur Umgehung einer westlichen Ölpreisobergrenze verwendet werden sowie Verbot für Hafenzugang und im Zusammenhang stehende Dienstleistungen,

  • Aufnahme von 22 weiteren Banken in die Sanktionsliste,

  • Die EU-Kommission hat erstmalig vier russische Unternehmen in die Sanktionsliste aufgenommen, in die der russische Direktinvestitionsfonds investiert hat. Diese Maßnahme verbietet es EU-Wirtschaftsbeteiligten, Transaktionen mit dem russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF) durchzuführen, ebenso mit seinen Tochtergesellschaften, bestimmten börsennotierten Einrichtungen, in die der RDIF investiert hat, und Finanzinstituten, die sie unterstützen.

  • Änderung der Ölpreisobergrenze von 60 USD auf 47,6 USD. EU-Betreibern ist es verboten, russisches Öl zu transportieren, das zu einem Preis oberhalb dieser Grenze angeboten wird.

  • Sanktionierung von 14 Personen und 41 Entitäten. In den Listen sind Unternehmen aufgeführt, die Schattenflottenschiffe betreiben oder verwalten. Darüber hinaus werden zwei Händler von russischem Rohöl, ein Großkunde der Schattenflotte, eine Raffinerie in Indien und ein Kapitän, ein Schattenflottenschiff, ein Betreiber eines Flaggenregisters und ein Unternehmen im russischen LNG-Sektor gelistet.

  • Aufnahme von zusätzlichen Verfahrensgarantien gegen Schadenersatzansprüche und Schiedsverfahren, die von russischen Gläubigern eingeleitet werden.

 

Belarusembargoverordnung (EU) 765/2006:

 

  • Anpassung der belarussischen sektoralen Maßnahmen,

  • Aufnahme einer „Catch-all“-Bestimmung für „advanced technologies“,

  • Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Technologien nach Anhang Va, Anhang XVIII, Anhang XIVa und Anhang XIX,

  • Aufnahme eines belarussischen Unternehmens in Anhang V,

  • vollständiges Transaktionsverbot für vier belarussische Banken,

  • Maßnahmen zum Schutz der Mitgliedstaaten vor Investor-Staat-Schiedsverfahren,

  • Aufnahme von 8 Entitäten in die Sanktionsliste.

 

________________________________________________________________________________________________________________

 

In der Rückschau besprechen wir wesentliche Schwerpunkte der letzten Sanktionspakete, die sich für viele Unternehmen in der Praxis und auf dem Radar der Behörden als hochrelevant herausgestellt haben, u. a.:

 

  • Verschärfung der Ausfuhrverbote in Art. 3k Anhang XXIII: Mikrowellen- und Antennenverstärker, Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge, bestimmte Industrieprodukte, Chemikalien, seltene Erden, Kunststoffe, Fahrzeugteile und Maschinen, Manganerze u. a.

  • Verbot für EU-Banken mit Aktivitäten außerhalb Russlands, das System SPFS (Übermittlung von Finanzmitteilungen – Äquivalent zu SWIFT) zu nutzen

  • Möglichkeit zur Listung nichtrussischer Drittlandsbanken, die an ein solches System angeschlossen sind

  • Verschärfung des Art. 12g, um Umgehung von Sanktionen zu verhindern, unter anderem durch Kontrolle ausländischer Tochtergesellschaften von EU-Wirtschaftsbeteiligten

  • Transaktionsverbot für Unternehmen, die vor russischen Gerichten eine Vollstreckung in Vermögenswerte erzielt haben, die in Russland gelegen sind, aber einer EU-Person gehören

  • Aufnahme einer Selbstanzeigemöglichkeit

  • Aufnahme einer Bemühenspflicht für Wirtschaftsteilnehmer aus der Union, um zu gewährleisten, dass außerhalb der Union niedergelassene Personen, die sich in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle befinden, nicht an Tätigkeiten teilnehmen, mit denen die restriktiven Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 untergraben werden

  • Erweiterung des Umgehungsverbots in Art. 12 auf Fälle, in denen der Wirtschaftsbeteiligte eine Umgehung von restriktiven Maßnahmen „für möglich hält“ und dies billigend in Kauf nimmt

  • Erweiterung der Sanktionsliste

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Überblick über alle Sanktionen der EU gegen Russland und Belarus zum aktuellen Stand. Es werden die neuen Änderungsverordnungen analysiert und verständlich erläutert.

 

Alle Ausführungen in diesem Live-Webinar können, aufgrund der dynamischen Entwicklung der Situation, nur eine Momentaufnahme abbilden.

 

Die Weblinks zu den aktuellen EU-Verordnungen finden Sie hier:

 

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Russland-Sanktionen – Update für Importeure

Aktuelle Auswirkungen auf Materialbeschaffung & Zollprozesse

Die Russland-Sanktionen werden stetig verschärft – zuletzt durch das 19. EU-Sanktionspaket. Für Importeure ergeben sich daraus erweiterte Handelsverbote, neue Finanzrestriktionen und strengere Compliance-Pflichten.

 

Unternehmen, die weiterhin Waren importieren oder indirekte Berührungspunkte zu Russland haben, müssen ihre Prozesse eng an die aktuellen Vorgaben anpassen. Erforderlich sind konsequente Due Diligence, belastbare interne Prüfmechanismen und ein rechtssicheres Sanktions- und Zoll-Compliance-System.

 

In unserem 60-minütigen Online-Seminar geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten neuen Vorgaben, betroffene Güterlisten, Auswirkungen auf die Materialbeschaffung sowie zentrale Anforderungen an die Zollanmeldung. Ergänzt wird dies durch aktuelle Praxisfälle.

 

Kernfragen, die wir klären:

 

  • Worauf müssen Importeure bei der Wareneinfuhr aktuell besonders achten?

  • Welche Artikel und Güterlisten sind betroffen?

  • Welche Punkte sind bei der Zollanmeldung entscheidend?

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Russland-Sanktionen – Update für Importeure

Aktuelle Auswirkungen auf Materialbeschaffung & Zollprozesse

Die Russland-Sanktionen werden stetig verschärft – zuletzt durch das 19. EU-Sanktionspaket. Für Importeure ergeben sich daraus erweiterte Handelsverbote, neue Finanzrestriktionen und strengere Compliance-Pflichten.

 

Unternehmen, die weiterhin Waren importieren oder indirekte Berührungspunkte zu Russland haben, müssen ihre Prozesse eng an die aktuellen Vorgaben anpassen. Erforderlich sind konsequente Due Diligence, belastbare interne Prüfmechanismen und ein rechtssicheres Sanktions- und Zoll-Compliance-System.

 

In unserem 60-minütigen Online-Seminar geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten neuen Vorgaben, betroffene Güterlisten, Auswirkungen auf die Materialbeschaffung sowie zentrale Anforderungen an die Zollanmeldung. Ergänzt wird dies durch aktuelle Praxisfälle.

 

Kernfragen, die wir klären:

 

  • Worauf müssen Importeure bei der Wareneinfuhr aktuell besonders achten?

  • Welche Artikel und Güterlisten sind betroffen?

  • Welche Punkte sind bei der Zollanmeldung entscheidend?

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Sanktionslistenprüfung aktuell 2026

Die Sanktionslistenprüfung gehört innerhalb der Exportkontrolle zu einer der elementaren Aufgaben der Exportunternehmen. Sanktionierten Personen, Organisationen oder Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Eine Nichtbeachtung ist strafbar und wird als Embargoverstoß behandelt.

 

Für die Praxis bedeutet dies, dass grundsätzlich jeder Geschäftskontakt auf Übereinstimmung mit den in den Sanktionslisten genannten Personen, Organisationen und Unternehmen geprüft werden muss.

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar wird den Teilnehmer*innen Schritt für Schritt erklärt, wie und wo die Sanktionslistenprüfung zu erfolgen hat, warum die Prüfung für das eigene Unternehmen so wichtig ist und wie mit einem „Treffer“ richtig umgegangen wird.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Sanktionslistenprüfung aktuell 2026

Die Sanktionslistenprüfung gehört innerhalb der Exportkontrolle zu einer der elementaren Aufgaben der Exportunternehmen. Sanktionierten Personen, Organisationen oder Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Eine Nichtbeachtung ist strafbar und wird als Embargoverstoß behandelt.

 

Für die Praxis bedeutet dies, dass grundsätzlich jeder Geschäftskontakt auf Übereinstimmung mit den in den Sanktionslisten genannten Personen, Organisationen und Unternehmen geprüft werden muss.

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar wird den Teilnehmer*innen Schritt für Schritt erklärt, wie und wo die Sanktionslistenprüfung zu erfolgen hat, warum die Prüfung für das eigene Unternehmen so wichtig ist und wie mit einem „Treffer“ richtig umgegangen wird.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Sanktionslistenprüfung aktuell 2026

Die Sanktionslistenprüfung gehört innerhalb der Exportkontrolle zu einer der elementaren Aufgaben der Exportunternehmen. Sanktionierten Personen, Organisationen oder Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Eine Nichtbeachtung ist strafbar und wird als Embargoverstoß behandelt.

 

Für die Praxis bedeutet dies, dass grundsätzlich jeder Geschäftskontakt auf Übereinstimmung mit den in den Sanktionslisten genannten Personen, Organisationen und Unternehmen geprüft werden muss.

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar wird den Teilnehmer*innen Schritt für Schritt erklärt, wie und wo die Sanktionslistenprüfung zu erfolgen hat, warum die Prüfung für das eigene Unternehmen so wichtig ist und wie mit einem „Treffer“ richtig umgegangen wird.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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SAP® Global Trade Services (GTS), edition for SAP® HANA – I. Grundlagen

Fundiertes SAP GTS-Praxiswissen

Mit SAP® Global Trade Services (GTS) können Unternehmen die Abwicklung von Außenhandelsprozessen standardisiert und sicher umsetzen. Die korrekte Handhabe der Software ist aufgrund der sich ständig ändernden Außenhandelsentwicklungen jedoch selbst für erfahrene Praktiker eine Herausforderung.

 

In unserer fünfteiligen SAP® GTS-Schulungsreihe erhalten Sie das notwendige Wissen zur selbstständigen und sicheren Abwicklung von Außenhandelsvorgängen mit SAP® GTS. Dabei wird explizit auf das im Herbst 2021 erschienene strategische Produkt, SAP® GTS, edition for SAP® HANA, eingegangen. SAP® GTS, edition for SAP® HANA ist der Nachfolger von SAP® GTS 11.0, welches Ende 2025 aus der Wartung läuft. Das neue Produkt setzt auf FIORI-Apps und enthält einige Neuerungen und Verbesserungen, die in der Abbildung der Außenhandelsprozesse signifikantes Potential bieten.

 

In unserem halbtägigen Spezial-Seminar „I. Grundlagen“ erhalten Sie einen Überblick über die Architektur und die Integration mit Vorsystemen wie SAP® ECC oder SAP® S/4 HANA. Wir zeigen Ihnen, welche Stammdaten benötigt werden, um Außenhandelsprozesse vollumfänglich und fehlerfrei abzubilden. Im Rahmen der Stammdaten werden zentrale Themen wie Tarifierung und Klassifizierung sowie deren Einbindung in Außenhandelsprozesse eingehend erläutert. Ebenfalls wird die Bewegungsdaten-Replikation zwischen den Vorsystemen und SAP® GTS thematisiert, um fundierte Entscheidungen für einen sicheren und effizienten Außenhandel treffen zu können.

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SAP® Global Trade Services (GTS), edition for SAP® HANA – II. Compliance Management: Sanktionslistenprüfung

Fundiertes SAP GTS-Praxiswissen

Mit SAP® Global Trade Services (GTS) können Unternehmen die Abwicklung von Außenhandelsprozessen standardisiert und sicher umsetzen. Die korrekte Handhabe der Software ist aufgrund der sich ständig ändernden Außenhandelsentwicklungen jedoch selbst für erfahrene Praktiker eine Herausforderung.

 

In unserer fünfteiligen SAP® GTS-Schulungsreihe erhalten Sie das notwendige Wissen zur selbstständigen und sicheren Abwicklung von Außenhandelsvorgängen mit SAP® GTS. Dabei wird explizit auf das im Herbst 2021 erschienene strategische Produkt, SAP® GTS, edition for SAP® HANA, eingegangen. SAP® GTS, edition for SAP® HANA ist der Nachfolger von SAP® GTS 11.0, welches Ende 2025 aus der Wartung läuft. Das neue Produkt setzt auf FIORI-Apps und enthält einige Neuerungen und Verbesserungen, die in der Abbildung der Außenhandelsprozesse signifikantes Potential bieten.

 

In unserem halbtägigen Spezial-Seminar „II. Compliance Management: Sanktionslistenprüfung werden die genauen Abläufe und Prozesse der Sanktionslistenprüfung (SPL – Sanctioned Party List) im SAP® GTS betrachtet. Sie lernen die Programmfunktionsweise einer SPL-Prüfung kennen und beschäftigen sich mit den dazugehörigen korrekten Einstellungen im System. Bei der personenbezogenen Boykottlistenprüfung werden u. a. Sanktionen gegen gelistete Personen, Organisationen und Firmen geprüft. Es wird aufgezeigt, wie die personenbezogenen Prüfungen in Ihre bestehenden Einkaufs- und Vertriebsprozesse in Vorsystemen eingebunden und wie dadurch Verstöße und deren einschneidende Konsequenzen vermieden werden können, um eine sichere und rechtskonforme Abwicklung Ihrer Außenhandelsprozesse zu gewährleisten. Des Weiteren werden die Freigabemöglichkeiten gesperrter Geschäftspartner*innen und Belege beispielhaft dargelegt.

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SAP® Global Trade Services (GTS), edition for SAP® HANA – III. Compliance Management: Produktprüfung

Fundiertes SAP GTS-Praxiswissen

Mit SAP® Global Trade Services (GTS) können Unternehmen die Abwicklung von Außenhandelsprozessen standardisiert und sicher umsetzen. Die korrekte Handhabe der Software ist aufgrund der sich ständig ändernden Außenhandelsentwicklungen jedoch selbst für erfahrene Praktiker eine Herausforderung.

 

In unserer fünfteiligen SAP® GTS-Schulungsreihe erhalten Sie das notwendige Wissen zur selbstständigen und sicheren Abwicklung von Außenhandelsvorgängen mit SAP® GTS. Dabei wird explizit auf das im Herbst 2021 erschienene strategische Produkt, SAP® GTS, edition for SAP® HANA, eingegangen. SAP® GTS, edition for SAP® HANA ist der Nachfolger von SAP® GTS 11.0, welches Ende 2025 aus der Wartung läuft. Das neue Produkt setzt auf FIORI-Apps und enthält einige Neuerungen und Verbesserungen, die in der Abbildung der Außenhandelsprozesse signifikantes Potential bieten.

 

In unserem halbtägigen Spezial-Seminar „III. Compliance Management: Produktprüfung“ wird die Materialstammprüfung betrachtet. Die Teilnehmer*innen lernen die verschiedenen Möglichkeiten der produktbezogenen Prüfung kennen und beschäftigen sich mit den Einstellungen zur Produktprüfung (Dual-Use-Goods) entsprechend der rechtlichen Vorgaben. Dabei werden sowohl nationale als auch internationale gesetzliche Vorgaben und die Klassifizierung der Materialstämme behandelt. Weiterhin werden die Anlage von Ausfuhrgenehmigungen, die Integration in Vertriebsbelege des Vorsystems sowie die Freigabe dieser Belege beispielhaft dargestellt. Die Flexibilität des Baukasten-Systems der gesetzlichen Grundlagen in SAP® GTS sowie deren Praxisnutzen für international agierende Unternehmen sind ebenfalls Teil dieser Veranstaltung.

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SAP® Global Trade Services (GTS), edition for SAP® HANA – IV. Zollabwicklung

Fundiertes SAP GTS-Praxiswissen

Mit SAP® Global Trade Services (GTS) können Unternehmen die Abwicklung von Außenhandelsprozessen standardisiert und sicher umsetzen. Die korrekte Handhabe der Software ist aufgrund der sich ständig ändernden Außenhandelsentwicklungen jedoch selbst für erfahrene Praktiker eine Herausforderung.

 

In unserer fünfteiligen SAP® GTS-Schulungsreihe erhalten Sie das notwendige Wissen zur selbstständigen und sicheren Abwicklung von Außenhandelsvorgängen mit SAP® GTS. Dabei wird explizit auf das im Herbst 2021 erschienene strategische Produkt, SAP® GTS, edition for SAP® HANA, eingegangen. SAP® GTS, edition for SAP® HANA ist der Nachfolger von SAP® GTS 11.0, welches Ende 2025 aus der Wartung läuft. Das neue Produkt setzt auf FIORI-Apps und enthält einige Neuerungen und Verbesserungen, die in der Abbildung der Außenhandelsprozesse signifikantes Potential bieten.

 

In unserem halbtägigen Spezial-Seminar „IV. Zollabwicklung“ werden Verkaufsbelege angelegt, beispielhafte Lieferungen und Fakturierungen durchgeführt und Zollanmeldungen im normalen sowie im vereinfachten Verfahren gemeinsam erstellt. Es wird auf die Bearbeitung der Export-Zollanmeldung in SAP® GTS unter Nutzung des Datenvorschlags eingegangen, der zu einer signifikanten Automatisierung und Fehlerreduzierung genutzt werden kann. Der Prozess wird durch das Versenden der Zollanmeldung über den EDI-Konverter an den Zoll und eine Verarbeitung der vom Zoll zurückgemeldeten Nachrichten an GTS abgeschlossen.

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SAP® Global Trade Services (GTS), edition for SAP® HANA – V. Präferenzabwicklung

Fundiertes SAP GTS-Praxiswissen

Mit SAP® Global Trade Services (GTS) können Unternehmen die Abwicklung von Außenhandelsprozessen standardisiert und sicher umsetzen. Die korrekte Handhabe der Software ist aufgrund der sich ständig ändernden Außenhandelsentwicklungen jedoch selbst für erfahrene Praktiker eine Herausforderung.

 

In unserer fünfteiligen SAP® GTS-Schulungsreihe erhalten Sie das notwendige Wissen zur selbstständigen und sicheren Abwicklung von Außenhandelsvorgängen mit SAP® GTS. Dabei wird explizit auf das im Herbst 2021 erschienene strategische Produkt, SAP® GTS, edition for SAP® HANA, eingegangen. SAP® GTS, edition for SAP® HANA ist der Nachfolger von SAP® GTS 11.0, welches Ende 2025 aus der Wartung läuft. Das neue Produkt setzt auf FIORI-Apps und enthält einige Neuerungen und Verbesserungen, die in der Abbildung der Außenhandelsprozesse signifikantes Potential bieten.

 

In unserem halbtägigen Spezial-Seminar „V. Präferenzabwicklung“ werden alle Bereiche der Präferenzabwicklung gemeinsam durchlaufen. Die Integration in Vorsysteme bezüglich der Überleitung von Präferenz-Stammdaten, Präferenzkennzeichen-Ermittlung und Aufbau der Arbeitsvorräte für Langzeit-Lieferantenerklärungen sind wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung. Musterhaft werden Langzeit-Lieferantenerklärungen (L-LLE) angefordert, Produkte kalkuliert und kundenseitige Langzeit-Lieferantenerklärungen (K-LLE) ausgestellt. Außerdem werden den Teilnehmer*innen die Möglichkeiten zur Anforderung von Dokumenten durch interaktive PDF- und/oder Portallösungen vorgestellt. Die Präferenzabwicklung ist der Teilbereich in SAP® GTS, edition for SAP® HANA, der die größten und vielversprechendsten Änderungen im Vergleich zu SAP® GTS 11.0 erfahren hat, weshalb es umso wichtiger ist, diese neuen Funktionen zu kennen und bestmöglich umzusetzen.

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Software unter Exportkontrolle 2026

Software, Geräte & AI exportkontrollrechtlich korrekt behandeln

Die Kontrolle von Softwareexporten hat sich in den letzten Jahren zu einem der komplexesten Themen im Außenwirtschaftsrecht entwickelt. Digitale Güter wie Software, Quellcode oder Cloud-Dienste unterliegen in vielen Fällen denselben restriktiven Regelungen wie physische Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau ist im Rahmen eingebetteter Software und Steuerung von dieser Exportkontrolle betroffen. Dabei sorgen vor allem die unklaren Begriffsdefinitionen, die Extraterritorialität des US-Rechts sowie neue EU-Verordnungen und nationale Genehmigungspflichten für erhebliche Unsicherheiten in der Praxis.

 

Ziel des Seminars ist es, Ihnen ein tiefgehendes Verständnis für die geltenden Exportkontrollvorschriften bei Software zu vermitteln – inklusive aktueller Entwicklungen auf EU-Ebene, im deutschen Recht sowie im US-Exportkontroll- und Sanktionsrecht.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Sonderfälle der Ausfuhranmeldung 2026

Die korrekte Erstellung von Zollanmeldungen ist selbst für Export-Praktiker*innen nicht immer einfach. Sonderfälle (Reparatur- oder Veredelungsverkehre), die Möglichkeit der Nachträglichen sowie der Unvollständigen Ausfuhranmeldung erschweren die fehlerfreie Ausstellung zusätzlich.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar lernen Sie die entsprechenden Sonderfälle und Verfahren anhand praktischer Beispiele genau kennen. Sie erfahren u. a., welche Geschäftsart welches Ausfuhrverfahren nach sich zieht, wann nachträgliche Ausfuhranmeldungen möglich sind, welche Angaben unvollständige Ausfuhranmeldungen (uAM) enthalten müssen und wie mit Reparatur- oder Veredelungsverkehren umzugehen ist.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Sonderfälle der Ausfuhranmeldung 2026

Die korrekte Erstellung von Zollanmeldungen ist selbst für Export-Praktiker*innen nicht immer einfach. Sonderfälle (Reparatur- oder Veredelungsverkehre), die Möglichkeit der Nachträglichen sowie der Unvollständigen Ausfuhranmeldung erschweren die fehlerfreie Ausstellung zusätzlich.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar lernen Sie die entsprechenden Sonderfälle und Verfahren anhand praktischer Beispiele genau kennen. Sie erfahren u. a., welche Geschäftsart welches Ausfuhrverfahren nach sich zieht, wann nachträgliche Ausfuhranmeldungen möglich sind, welche Angaben unvollständige Ausfuhranmeldungen (uAM) enthalten müssen und wie mit Reparatur- oder Veredelungsverkehren umzugehen ist.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Spezialfälle der Intrastat-Meldungen 2026

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet.

 

Vor allem im Bereich der Warenbewertung & Auskunftspflicht sowie bei der korrekten Behandlung spezieller Geschäftsvorgänge & bei dem Umgang mit Sonderfällen, kommt es immer wieder zu Unsicherheiten und speziellen Fragen.

 

Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften & Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.

 

In unserem 180-minütigen Online-Seminar erklärt die Fachreferentin anhand von Praxisbeispielen und Musterlösungen, wie mit den oben angesprochenen Sonderfällen im Rahmen der verpflichtenden Meldungen korrekt umzugehen ist. Außerdem erhalten die Teilnehmer/innen einen Überblick zu den aktuellen Änderungen/Neuerungen und deren praktische Auswirkungen auf den Meldevorgang.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Stammdaten-Management im Zoll & Außenhandel 2026

Zoll-Stammdaten optimal managen, pflegen & ermitteln

Spätestens mit dem Unionszollkodex (UZK) wurde der Fokus auf die elektronische Zollanmeldung und die geplante zentrale Zollabwicklung gelegt. Damit spielt das Stammdatenmanagement im Bereich Zoll & Exportkontrolle eine entscheidende Rolle, da die Anmeldedaten aus den ERP- und Zollsoftwaresystemen zumeist automatisch „gezogen“ werden.

 

Immer wieder kommt es im Bereich der Stammdaten zu falschen oder fehlerhaften Eintragungen oder Datenübernahmen und damit am Ende zu Verstößen. Um dies zu verhindern, erfahren Sie in unserem Online-Seminar anhand praktischer Beispiele,

 

  • wie ein effizientes Stammdaten- & Datenänderungsmanagement aufgebaut werden kann,

  • welche relevanten Stammdaten (Zolltarifnummern, Materialstammdaten, handelspolitische Daten, u.v.m.) gepflegt werden müssen,

  • wie mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten umzugehen ist,

  • wie Änderungsläufe optimal organisiert werden können und

  • welche Konsequenzen bei falscher Handhabung drohen und wie typische Fehler in diesem Zusammenhang verhindert werden können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten in der Exportkontrolle 2026 – Praxiswissen

Nahezu täglich eröffnen die Hauptzollämter oder Staatsanwaltschaften in Deutschland Ermittlungsverfahren gegen Wirtschaftsbeteiligte wegen (vermeintlichen) Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht. Bereits ein Anfangsverdacht reicht dazu aus. Die Regelungen des Strafrechts im Bereich der EU-Sanktionen werden mit der neuen Richtlinie (EU) 2024/1226, die bis zum 20.05.2024 umzusetzen war, drastisch verschärft. Das BMWE hat bereits reagiert und am 14.08.2025 einen neuen Referentenentwurf zum Sanktionsstrafrecht vorgestellt, deren Inhalte in unserem aktuellen Live-Webinar erläutert und mit den Teilnehmern diskutiert werden.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen einen kompakten Überblick über die Grundzüge des Straf- & Ordnungswidrigkeitenrechts an den Schnittstellen zur Exportkontrolle. Mit dem notwendigen Wissen werden Sie vorbereitet, falls es Ihr Unternehmen einmal „treffen“ sollte.

 

Im Live-Webinar werden u. a. folgende Fragen geklärt:

 

  • Neu! Referentenentwurf zur Novelle von AWG und AWV: Inhalte und Verschärfungen, Verbotshandlungen (Verfügungsverbote, Dienstleistungen, Meldepflichten Sanktionsadressaten, Verstoß gegen Jedermannspflichten, Umgehungstatbestände, Transaktionsverbote, drastische Anhebung der Geldstrafen und Bußgeldhöhen)

  • Verschärfung von Verbandsgeldbußen

  • Auswirkung auf die Selbstanzeigemöglichkeit

  • Wo liegen die praktischen Fallstricke der Exportkontrolle, aus denen sich häufig Verstöße ergeben?

  • Aktuelle Rechtsfälle

  • Was sind die wesentlichen Inhalte des Straf- & Ordnungswidrigkeitenrechts, die man mit Blick auf die Exportkontrolle kennen sollte?

  • Welche Strafen, Bußgelder oder Nebenfolgen können die Behörden verhängen?

  • Welche Risiken ergeben sich aus einer Außenwirtschaftsprüfung und wann sollte man eine Selbstanzeige auf den Weg bringen?

  • Wie sollten sich mein Unternehmen und ich mich als Mitarbeitender bei einem Ermittlungsverfahren oder einer Durchsuchung verhalten?

 

Dazu werden Fallbeispiele aus der anwaltlichen Praxis und aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung besprochen und Handlungsempfehlungen diskutiert.

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Technologietransfer in der Exportkontrolle aktuell 2026

Die Beachtung exportkontrollrelevanter Vorschriften zum Technologietransfer gewinnt für Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Zeitenwende immer mehr an Bedeutung. Dies macht nicht zuletzt die Einführung neuer technologiebezogener Exportkontrollen in Europa sowie die „Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit“ sowie die Verschärfung des deutschen Sanktionsstrafrechts in Bezug auf technische Unterstützung mehr als deutlich.

 

Die illegale Weitergabe von exportkontrollrelevantem Know-how (kontrollierte Technologie) kann negative Folgen für in Deutschland ansässige Unternehmen oder Forschungseinrichtungen aber auch für die innere Sicherheit Deutschlands und das friedvolle Zusammenleben der Weltgemeinschaft haben. Gelangt bestimmtes Know-how in die „falschen Hände“, wird der Wissensempfänger mitunter in die Lage versetzt, „kontrollierte Güter“ in unbegrenzter Stückzahl eigenständig herzustellen und missbräuchlich zu verwenden. Das Fehlverhalten des Unternehmens, welches das Know-how illegal weitergegeben oder technische Unterstützung geleistet hat, kann behördlich und medial sanktioniert werden. Der Widerruf oder die Nichterteilung von Genehmigungen sowie der Ausschluss von exportkontroll- oder zollrechtlicher Vereinfachungen können den Bestand des Unternehmens oder der Forschungseinrichtung ernsthaft gefährden. Die richtige Anwendung von bestehenden Exportkontrollbestimmungen zum Technologietransfer und das Verstehen neu initiierter Exportkontrollen der EU-Kommission und einzelner EU-Staaten ist entscheidend dafür, ob

 

  • Technologiebezogene Verbote rechtzeitig erkannt werden,

  • Technologiebezogene Genehmigungs- und Meldepflichten gegenüber dem BAFA und Behörden anderer EU-Staaten zu beachten sind,

  • Vereinfachungen bei der Beantragung von Genehmigungen beim BAFA möglich sind,

  • bestimmte Personen aus Geschäfts- oder Forschungsaktivitäten auszuschließen sind,

  • Beschränkungen beim Einsatz von Auslandspersonal im Inland zu beachten sind,

  • Zugriffe auf bestimmte Datenbanken spezifisch beschränkt werden müssen,

  • der Zugang zu Fertigungsstätten und Laboren zu beschränken ist,

  • das Überlassen von Gütern und deren Handhabung zu beschränken ist,

  • Lizenzverträge für die Weitergabe kontrollierter Technologie eine Genehmigung des BAFA oder Behörden anderer EU-Staaten voraussetzen oder die Weitergabe sogar verboten ist,

  • Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland oder Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland exportkontrollrechtlich relevant sein kann,

  • (Kriegs)verbrechen Dritter begünstigt werden,

  • Menschenrechtsverletzungen ungewollt gefördert werden,

  • Sanktionen gegen das betroffene Unternehmen, die Forschungseinrichtung, dessen Geschäftsleitung, Kanzler, Präsident, Vereinsvorstand oder Mitarbeitende möglich sind.

 

Unser Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen deutschen und EU-Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten & sicheren Umgang mit exportkontrollrelevantem Technologietransfer einschließlich technischer Unterstützung notwendig sind.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen zur Technologiekontrolle und geht hierbei auf die einschlägigen Genehmigungs- & Verbotstatbestände ein. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Zeitenwände neu in Kraft getretene technologiebezogene Exportkontrollen in Europa und geplante weitere Maßnahmen der EU-Kommission werden dargestellt. Darüber hinaus wird die praktische Vorgehensweise bei der Bestimmung kontrollierter Technologie dargestellt (Klassifizierung). Übungsfälle und Hinweise zur unternehmensinternen Umsetzung von Technologiekontrollen sowie mögliche Sanktionen bei Verstößen runden unser Live-Webinar ab.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Auf Anfrage wird, insbesondere Forschungseinrichtungen, „INHOUSE“ ein passendes Seminar für das Verwaltungs- als auch für das Wissenschaftspersonal angeboten (Stichwort: Academia). Anfragen richten Sie bitte direkt an: inhouse@tangens-akademie.de.

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TRACES NT

Einfuhr von Tieren & Pflanzen, tierischer & pflanzlicher Erzeugnisse und Nebenprodukte via TRACES NT

Jeder Unternehmer, der Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte, Pflanzen bzw. Pflanzenerzeugnisse in die EU einführen möchte, muss die Produkte zum Zeitpunkt des Eingangs in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle zu einer Grenzkontrolle bereitstellen. Zur Vorbereitung der Grenzkontrolle sowie auch zur Anmeldung der Warensendung an der Grenzkontrollstelle müssen Unternehmer die entsprechende Sendung in TRACES NT mittels Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) zur Kontrolle ankündigen.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen einen Überblick darüber, um was es sich bei TRACES NT handelt, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Meldungen basieren und wie Unternehmen einen Zugang zu dem System erhalten können.

 

Im Live-Webinar wird auch erläutert, mit welchen GGEDs entsprechende Warengruppen zur Grenzkontrolle anzumelden sind, wie diese abläuft und wie TRACES NT bedient werden muss, um erfolgreich ein GGED für eine zur Einfuhr vorgesehene Warensendung zu erstellen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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TRACES NT

Einfuhr von Tieren & Pflanzen, tierischer & pflanzlicher Erzeugnisse und Nebenprodukte via TRACES NT

Jeder Unternehmer, der Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte, Pflanzen bzw. Pflanzenerzeugnisse in die EU einführen möchte, muss die Produkte zum Zeitpunkt des Eingangs in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle zu einer Grenzkontrolle bereitstellen. Zur Vorbereitung der Grenzkontrolle sowie auch zur Anmeldung der Warensendung an der Grenzkontrollstelle müssen Unternehmer die entsprechende Sendung in TRACES NT mittels Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) zur Kontrolle ankündigen.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen einen Überblick darüber, um was es sich bei TRACES NT handelt, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Meldungen basieren und wie Unternehmen einen Zugang zu dem System erhalten können.

 

Im Live-Webinar wird auch erläutert, mit welchen GGEDs entsprechende Warengruppen zur Grenzkontrolle anzumelden sind, wie diese abläuft und wie TRACES NT bedient werden muss, um erfolgreich ein GGED für eine zur Einfuhr vorgesehene Warensendung zu erstellen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Transportrecht aktuell 2026

Bei Warenbewegungen kommt es nicht selten zu Schäden oder Verlust des Transportguts. Auch während einer Beförderung können verschiedenste Beförderungshindernisse auftreten. Hinzu kommt, dass es mehrere internationale Übereinkommen & eine unübersichtliche Rechtsprechung im Transportrecht gibt.

 

Für alle Beteiligten an einem Transportgeschäft ist es wichtig, die Risiken und die sich daraus ergebenden Haftungsfragen zu erkennen, um in den betreffenden Situationen rechtlich vorteilhafte Entscheidungen treffen zu können.

 

Zu den relevanten Themen, die in der jüngeren Rechtsprechung behandelt wurden, gehören u. a.:

 

  • Haftbarhaltung, CMR, MÜ, CIM, Beschädigungen von Waren z. B. Tiefkühlware, Schwerlastgut, Kontamination von Lebensmitteln, Beschädigungen bei der Verladung, unzureichende Ladungssicherung, Diebstahl, Gefahrgut Schnittstellenkontrollen, Beschädigung von Umzugsgut, Verpackungsfragen, fehlende Zuverlässigkeit der Fahrer, Hemmung der kurzen Verjährungsfrist […]

 

In unserem 180-minütigen Online-Seminar erhalten Sie einen kompakten und praxisorientierten Überblick zur gesamten Thematik des Transportrechts. Neben wichtigen rechtlichen Basics lernen Sie den korrekten Umgang mit den Haftungsrisiken und deren besondere Fallstricke kennen. Anhand wertvoller Praxistipps erhalten Sie nicht nur Kenntnis über die aktuelle Rechtsprechung zum Transportrecht, sondern erfahren, wie Sie Haftungsrisiken minimieren und rechtliche Situationen besser bewerten können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden. Hierfür benötigen die Teilnehmenden eine Kamera und ein Mikrofon.

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Umgehung von Sanktionen & Umleitung von Gütern vermeiden

Durch die Sanktionen der EU gegen Russland (RU) und die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten (u. a. IRAN) sind die Themen „Umgehung von Sanktionen“ und „ungewollte Umleitung von Gütern“ stark in den Fokus gerückt.

 

In russischen Waffen, die in den umkämpften Gebieten in der Ukraine gefunden werden, finden sich zahlreiche westliche Güter, die Russland laut den Sanktionen der EU eigentlich nicht mehr haben dürfte. Die Vermutung liegt nahe, dass die Sanktionen umgangen oder dass Güter nachträglich umgeleitet werden.

 

Während Unternehmen, die Sanktionen umgehen, einen Schwarzmarkt bedienen und sich strafbar machen, laufen Unternehmen, deren Güter nachträglich ungewollt umgeleitet bzw. re-exportiert werden, Gefahr, sich dem Vorwurf der Umgehung von Sanktionen auszusetzen. Solche Vorwürfe sind teuer und wirken sich negativ auf das Image eines Unternehmens aus.

 

In unserem Live-Webinar erklärt der Fachreferent, welche konkreten Konstellationen risikobehaftet sind und wie Sie die Umgehung von Sanktionen und die Umleitung von Gütern möglichst vermeiden können. Außerdem erfahren Sie, welche Strafen im Zusammenhang mit Umgehungstatbeständen & -geschäften drohen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft kompakt 2026

Umsatzsteuerpraxis im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Im Unterschied zu allen anderen Steuerarten hat die Umsatzsteuer einen großen internationalen Bezug. Auch ohne ausländische Betriebsstätte kann es zu steuerlichen Verpflichtungen kommen. Unter gewissen Umständen ist eine steuerliche Registrierung im Ausland erforderlich. Zusätzliche Kosten entstehen, weil ggf. ein ausländischer Steuerberater zu beauftragen ist. Auch das Zusammenspiel mit ausländischen Tochter- oder Schwestergesellschaften führt zu besonderen Fragestellungen. Schlimmstenfalls kann es auch im Inland zu strafrechtlichen Konsequenzen gemäß § 370 Absatz. 6 der Abgabenordnung kommen.

 

In kompakter Form vermittelt unser Online-Seminar das für die Praxis notwendige umsatzsteuerliche Grundwissen. Die Teilnehmenden lernen, das aktuelle Umsatzsteuerrecht so anzuwenden, dass Probleme vermieden oder begrenzt werden können. Die Darstellung der Inhalte erfolgt anwendungsbezogen anhand praktischer Fallgestaltungen.

 

Damit stellt das Online-Seminar allen Praktikern die wesentlichen Inhalte des Umsatzsteuerrechts dar, sowohl für den internationalen Warenverkehr als auch für die grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

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Umsatzsteuer International – Dienstleistungen 2026

Praxisrelevante Vorgänge steuerlich sicher beurteilen

Insbesondere im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen sowohl im Inland als auch im Ausland zu kennen und korrekt zu berücksichtigen. Dies gilt nicht nur für die leistenden Unternehmer selbst, sondern auch für die Empfänger der sonstigen Leistungen.

 

Auch ohne ausländische Betriebsstätte kann es zu steuerlichen Verpflichtungen kommen, ggf. ist eine steuerliche Registrierung im Ausland erforderlich. Zusätzliche Kosten bei Beauftragung eines ausländischen Steuerberaters können entstehen und das Zusammenspiel mit ausländischen Tochter- oder Schwestergesellschaften führt regemäßig zu besonderen Fragestellungen.

 

Unser 5-stündiges Online-Seminar vermittelt ein umfangreiches Praxiswissen über die umsatzsteuerlichen Konsequenzen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs.

 

Schwerpunkte des Live-Webinars sind:

 

  • B2B-Umsätze: Ortsbestimmungen & Reverse-Charge-Verfahren,

  • B2C-Umsätze: Steuerliche Besonderheiten & Herausforderungen im Zuge der Digitalisierung,

  • Aktuelle Entwicklungen & praxisrelevante Fallbeispiele.

 

Die interaktive Vermittlung der steuerlichen Anforderungen im internationalen Dienstleistungsverkehr ermöglicht eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis.

 

TANGENS-Plus: Ihre Fragen aus der Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Umsatzsteuer International – Komplexe Lieferketten 2026

Reihengeschäfte – Dreiecksgeschäfte – Verbringen – Konsignationslager

Grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle – insbesondere Reihengeschäfte – gewinnen zunehmend an Bedeutung. In der Praxis werden sie jedoch häufig nicht korrekt erkannt, wodurch die speziellen Anforderungen an die Zuordnung der Warenbewegung oft unbeachtet bleiben.

 

Dabei führen Vertragsgestaltungen der komplexen Lieferungen und Lagerungen zu umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen, die im Ausland mit Registrierungspflichten und steuerlichen Pflichten verbunden sein können. Unterbleiben notwendige Registrierungen, drohen hohe Bußgelder. Zudem müssen fehlerhafte Rechnungen mit erheblichem Aufwand korrigiert werden. In unserem Online-Seminar erfahren Sie anhand zahlreicher Praxisbeispiele, welche Rolle dabei die Transportveranlassung spielt und wie Sie typische Fehler vermeiden.

 

In diesem Live-Webinar erhalten Sie:

 

  • Einen praxisorientierten und umfassenden Überblick über die aktuellen Herausforderungen der internationalen Umsatzsteuer

  • Konkrete Handlungsempfehlungen zur Einhaltung der relevanten Vorschriften

  • Sicherheit im umsatzsteuerlichen Umgang mit komplexen Lieferketten und internationalen Geschäftsvorfällen

 

Mit dem neu erworbenen Wissen stärken Sie Ihre Position als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner im Bereich der Umsatzsteuer und minimieren steuerliche Risiken.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Umsatzsteuer International – Reihengeschäfte & Dreiecksgeschäfte 2026

Praxiswissen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung & Rechtsunsicherheit

Im internationalen Warenverkehr lassen viele Unternehmen ihre Produkte direkt vom Lieferanten an den Endkunden oder an eine vom Kunden bestimmte Adresse liefern – ohne selbst als Zwischenstation aufzutreten. Diese grenzüberschreitenden Reihengeschäfte sind logistisch verhältnismäßig einfach abzuwickeln. Im Gegensatz dazu ist deren umsatzsteuerliche Behandlung aber äußerst kompliziert.

 

In der Praxis werden umsatzsteuerliche Aspekte bei Transportwegen, Lieferkonditionen oder der Einbindung mehrerer Unternehmer oft vernachlässigt – dabei kann die Umsatzsteuer schnell zum Kostenfaktor werden, wenn sie bei der Geschäftsanbahnung nicht korrekt berücksichtigt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte trotz Vorgaben der MwStSystRL seit 2020 in den Mitgliedstaaten uneinheitlich geregelt sind – mit Folgen wie Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung und Rechtsunsicherheit.

 

In unserem zweitägigen Online-Seminar (2 x 180 Minuten) werden fallgestützt zahlreiche Möglichkeiten nationaler und grenzüberschreitender Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte erläutert und für die Praxis aufbereitet. Sie erhalten wertvolle Informationen zu den Nachweispflichten und Anforderungen an Ausfuhrdokumente.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Umsatzsteuer International – Reihengeschäfte & Dreiecksgeschäfte 2026

Praxiswissen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung & Rechtsunsicherheit

Im internationalen Warenverkehr lassen viele Unternehmen ihre Produkte direkt vom Lieferanten an den Endkunden oder an eine vom Kunden bestimmte Adresse liefern – ohne selbst als Zwischenstation aufzutreten. Diese grenzüberschreitenden Reihengeschäfte sind logistisch verhältnismäßig einfach abzuwickeln. Im Gegensatz dazu ist deren umsatzsteuerliche Behandlung aber äußerst kompliziert.

 

In der Praxis werden umsatzsteuerliche Aspekte bei Transportwegen, Lieferkonditionen oder der Einbindung mehrerer Unternehmer oft vernachlässigt – dabei kann die Umsatzsteuer schnell zum Kostenfaktor werden, wenn sie bei der Geschäftsanbahnung nicht korrekt berücksichtigt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte trotz Vorgaben der MwStSystRL seit 2020 in den Mitgliedstaaten uneinheitlich geregelt sind – mit Folgen wie Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung und Rechtsunsicherheit.

 

In unserem zweitägigen Online-Seminar (2 x 180 Minuten) werden fallgestützt zahlreiche Möglichkeiten nationaler und grenzüberschreitender Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte erläutert und für die Praxis aufbereitet. Sie erhalten wertvolle Informationen zu den Nachweispflichten und Anforderungen an Ausfuhrdokumente.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Umsatzsteuer International – Warenverkehr 2026

Grenzüberschreitende Lieferungen sicher beurteilen & Neuerungen kennen

Unabhängig von der Branche erstrecken sich die umsatzsteuerlichen Herausforderungen selten auf reine Inlandssachverhalte, sondern betreffen regelmäßig den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Neben einer Vielzahl nationaler steuerlicher Regelungen ist es entscheidend, auch die sich im Ausland ergebenden steuerlichen Konsequenzen zu kennen.

 

Unser 5-stündiges Online-Seminar vermittelt einen umfangreichen Überblick über die umsatzsteuerlichen Konsequenzen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

 

Nach Auffrischung der grundlegenden Kenntnisse zu:

 

  • Ortsbestimmungen,

  • innergemeinschaftlichen Lieferungen,

  • Ausfuhrlieferungen & dem innergemeinschaftlichen Verbringen,

 

werden die aktuellen Änderungen in der Umsatzsteuer behandelt, insbesondere:

 

  • „Quick Fixes“ zu Reihengeschäften, Belegnachweisen & Konsignationslagern,

  • Mehrwertsteuer-Digitalpaket im Hinblick auf sog. innergemeinschaftliche Fernverkäufe,

  • One-Stop-Shop-Verfahren,

  • E-Rechnungen (national und international).

 

Die interaktive Vermittlung der steuerlichen Anforderungen im internationalen Warenverkehr ermöglicht eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis.

 

TANGENS-Plus: Ihre Fragen aus der Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Unterlagencodierungen & Verweise mit Hilfe des EZT-Online aktuell 2026

Die richtige Angabe von Unterlagencodierungen und Verweisen in Ausfuhr- und Einfuhrzollanmeldungen ist Grundlage für die Erfüllung von Zollanmeldepflichten im- und exportierender Unternehmen. Multilaterale Abkommen, wie beispielsweise zur Abschwächung des Klimawandels sowie exportkontrollrechtliche Maßnahmen und deren komplizierte Umsetzung in der EU, machen das Finden der korrekten Codierungen und Verweise zunehmend zu einer Herausforderung.

 

Fehler bei der Angabe von Unterlagencodierungen und Verweisen in elektronischen Zollanmeldungen können nicht nur zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen, sondern auch straf- und bußgeldrechtliche sowie betriebswirtschaftliche negative Folgen haben. Zutreffende Unterlagencodierungen und Verweise sind unabdingbar, um den Zollbehörden transaktionsbezogen u. a. folgende Hinweise zu geben:

 

  • ob Verbote und Beschränkungen zutreffen oder nicht zutreffen,

  • ob notwendige Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen beim Zollanmelder vorliegen,

  • ob notwendige Zertifikate für die Ein- und Ausfuhr beim Zollanmelder vorliegen,

  • ob Zollabfertigungen aufgrund geringer Risiken im Rahmen vereinfachter Verfahren schneller und ohne Zollbeschau möglich sind,

  • ob klima- und umweltrechtliche Aspekte vor der Ein- und Ausfuhr von Waren geprüft worden sind und etwaige Auflagen der EU-Kommission diesbezüglich beachtet werden,

  • wie hoch das CO2-Äquivalent bestimmter Gase und Gasgemische ist,

  • wie hoch das CO2-Äquivalent dieser Gase ist, die sich in Geräten und Apparaten befinden (z. B. Kryoanlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagenmodulen für Automobile oder Luftfahrzeuge, Asthmaspray, Stromübertragungseinrichtungen)

  • ob bestimmte Befreiungen oder Vereinfachungen von vorgenannten Formalitäten anwendbar sind und vom Ein- oder Ausführer in Anspruch genommen werden.

 

Unser Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit dem EZT-Online und dem TARIC in Bezug auf Codierungen (Unterlagencodierungen und Verweise) notwendig sind. Insbesondere wird auf die neuesten klimaschutzrelevanten Entwicklungen von Unterlagencodierungen eingegangen.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen anhand von Unterlagencodierungen und Verweise und stellt die Vorgehensweise bei der selbstständigen Ermittlung von Unterlagencodierungen und Verweisen dar. Hierbei wird u. a. auf Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter und Embargobestimmungen sowie Verbote und Beschränkungen aus dem Bereich Klima-, Umwelt und Seuchenschutz eingegangen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Update – Zertifizierungen & Bewilligungen im Außenhandel 2026

Übersicht aller Zertifizierungen, Bewilligungen & deren Vorteile im Außenhandelsgeschäft sowie Ausblick auf zu erwartende Änderungen

Die Zollabwicklung für im Außenhandel tätige Unternehmen (Einfuhr/Ausfuhr/besondere Verfahren) kann durch eine Vielzahl an Bewilligungen & Zertifizierungen optimiert werden, die teils zu einer Abgabenreduktion und/oder Verfahrensvereinfachungen führen.

 

Diese Bewilligungen & Zertifizierungen werden regelmäßig beim örtlich zuständigen Hauptzollamt (HZA) beantragt und setzen oftmals ein komplexes Antragsverfahren voraus:

 

Das Qualitätsmerkmal im Europäischen Zollrecht: Die Bewilligung als AEO

Anträge & Bewilligungen im allgemeinen Zollrecht

Vereinfachte Zollanmeldung/Zugelassener Ausführer (ZA)

Zugelassener Versender (ZV) & Zugelassener Empfänger (ZE)

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Geplant! Zertifizierung im EU-Zollrecht: Trust & Check Trader

NEU! Zugelassener CBAM-Anmelder

Bewilligungen im Außenwirtschaftsrecht durch das BAFA

 

Unser 180-minütiges Online-Update verschafft Ihnen einen aktuellen und praxisorientierten Überblick über die neuesten Entwicklungen und entscheidenden Unterschiede sowie Vorteile der einzelnen zollrechtlichen Bewilligungen & Zertifizierungen.

 

Anhand praktischer Beispiele werden der optimale Antragsprozess (Best practice) und typische Fehler bei der Beantragung der unterschiedlichen Bewilligungen & Zertifizierungen aufgezeigt. Ein besonderes Augenmerkt liegt auf der Erhaltung der erteilten Bewilligungen & Zertifizierungen (Monitoring).

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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US-(Re-)Exportkontrollrecht Basics & kompakt 2026

Grundlagenwissen des US-(Re-)Exportkontrollrechts für europäische Exporteure

Die (Re-)Exportkontrollregelungen der USA finden global Anwendung und betreffen beispielsweise alle Unternehmen, die US-Waren oder Technologien reexportieren oder Güter unter dem Einsatz amerikanischer Software oder Technologie herstellen. Weitere Anwendungsfälle ergeben sich z. B. daraus, dass US-Personen involviert sind oder Lieferungen an bestimmte Kunden und/oder bestimmte Länder erfolgen sollen.

 

Verstöße gegen die US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen (Export Administration Regulations - EAR) können u. a. mit hohen Bußgeldern, einem Eintrag auf einer US-Sanktionsliste oder dem generellen Handelsverbot von US-Produkten geahndet werden.

 

Damit es erst gar nicht dazu kommt, lernen Sie in unserem Online-Seminar die wichtigsten Grundlagen der US-Ausfuhrbestimmungen kennen. Anhand von Praxisbeispielen wird Ihnen die Systematik des US-(Re-)Exportkontrollrechts ausführlich und verständlich erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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US-(Re-)Exportkontrollrecht für Fortgeschrittene 2026

US-(Re-)Exportkontrolle; Exportkontrolle; USA (US); Embargo; Sanktionslisten; Sanktionslistenprüfung

Angesichts der internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen sind viele deutsche Unternehmen auf US-Lieferanten sowie Produkte und Bauteile aus den USA angewiesen. Damit verbunden ist die regelmäßige Auseinandersetzung mit den US-Exportkontrollvorschriften. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der nationalen Sicherheit der USA und beinhalten umfassende Regelungen, die auch Reexporte von US-Gütern aus dem Ausland – beispielsweise aus Deutschland – erfassen.

 

Auch Unternehmen außerhalb der USA kommen daher nicht umhin, sich mit den US-(Re-)Exportbestimmungen vertraut zu machen und diese in ihrer Geschäftspraxis zu berücksichtigen.

 

Bei Verstößen gegen US-Vorschriften drohen Unternehmen empfindliche Strafen seitens der US-Behörden.

 

In unserem Seminar „US-(Re-)Exportkontrollrecht für Fortgeschrittene 2026“ vermittelt der Fachreferent praxisnah, wie Sie das US-(Re-)Exportkontrollrecht richtig bewerten und anwenden. Ziel ist es, Ihnen einen vertieften Einblick in spezielle Regelungsbereiche zu geben und aufzuzeigen, worauf Sie achten müssen, um Ihr Unternehmen vor Verstößen und möglichen Sanktionen zu schützen.

Der Fokus liegt dabei auf den Vorschriften, die insbesondere für Nicht-US-Unternehmen relevant sind.

 

Behandelt werden u.a.:

 

  • Systematik und Grundbegriffe des US-(Re-)Exportkontrollrechts

  • Anwendbarkeit der Export Administration Regulations (EAR)

  • Technologietransfer

  • Deemed (Re-)Exports

  • Prohibitions und License Exceptions

  • De-minimis-Regel

  • Second Incorporation Principle

  • Foreign Direct Product Rule

  • Einfluss der OFAC Regulations auf U.S. (Re-) Exporte

  • Antragsverfahren

  • Internal (Export) Compliance Program (ICP)

  • Die Organisation der U.S.-(Re-) Exportkontrolle

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unseren Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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US-(Re-)Exportrecht Update 2026

Aktuelle Entwicklungen & Rechtsfälle in der Praxis

Für exportorientierte Unternehmen ist es unerlässlich, sich auch mit dem US-Exportrecht auseinanderzusetzen. Insbesondere gilt dies für die Produktion, wenn US-Komponenten verwendet werden. Die extraterritoriale Wirkung des US-Rechts, also die internationale Anwendung in anderen Ländern, führt zu erheblichen Risiken.

 

US-Exportrecht findet Anwendung, wenn ausländische Rechtsträger als sog. „US-Person“ angesehen werden. Hierfür gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte. Aber auch die Nutzung von US-Komponenten führt ab einer bestimmten Schwelle (de minimis-Regel) dazu, dass ausländische Güter dem US-Exportrecht unterliegen.

 

Unser 180-minütiges Online-Seminar vermittelt aktuelle Informationen für die Beurteilung von Sachverhalten mit US-Bezug und die Anpassung der firmeninternen Export-Compliance (ECP/ICP). Es werden Exportverstöße mit Auslandsbezug besprochen, die zu Vergleichen mit den US-Behörden BIS und OFAC geführt haben. Damit sollen akute Risiken zukünftig besser beurteilt und typische Fehler vermieden werden können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

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US-Zölle Update 2026

Aktueller Stand der Entwicklungen, Überblick & Strategie – was deutsche Unternehmen beim Warenhandel mit den USA jetzt wissen müssen!

Die Trump-Regierung hat 2025 umfassende Änderungen im US-Zollrecht umgesetzt, die direkte Auswirkungen auf europäische Exporteure haben. Neben dem sektorübergreifenden Zusatzzoll von bis zu 15 % oder dem höheren US-MFN-Basiszoll für Produkte aus der EU wurden weitere Maßnahmen bestätigt:

 

  • Metalle: Die seit März 2025 geltenden 50 %igen 232-Zusatzzölle auf Stahl, Aluminium und deren Produkte wurden am 19. August 2025 auf 407 weitere Produkte ausgeweitet. Dies wirft insbesondere Fragen zur Zollwertermittlung und zur Herkunft des Metallanteils auf. Seit dem 1. August 2025 wird zudem auf Kupferanteile bestimmter halbfertiger Produkte sowie intensiver Kupferderivate ein 50 %iger Zoll erhoben.

 

  • Autos, leichte Nutzfahrzeuge und bestimmte Autoteile, Mittel- und Schwergewichtsfahrzeuge (MHDVs) sowie deren Teile: Die seit April und Mai 2025 erhobenen 25-prozentigen Zusatzzölle auf EU-Waren wurden im Rahmen des EU-US-Abkommens durch neue 15-prozentige Zölle ersetzt. Seit 1. November 2025 erheben die USA zusätzliche Abgaben auf mittel- und schwergewichtige Lkw, zentrale Lkw-Teile und Busse. Grundlage ist Proklamation 10984. Die Aufschläge betragen 25 Prozent auf mittel- und schwergewichtige Lkw, 25 Prozent auf wesentliche Komponenten wie Motoren, Getriebe, Achsen und Chassis sowie 10 Prozent auf Busse.

 

  • Holz & Schnittholz: Seit dem 14. Oktober 2025 gelten zusätzliche Zölle von 10 % bis 25 % auf Holz, Schnittholz und Holzprodukte, einschließlich Holzmöbel, Küchenschränke und deren Einzelteile.

 

  • IEEPA-Zölle: Daneben gelten sogenannte „IEEPA“-Zölle, die je nach Ursprungsland in unterschiedlichen Sätzen anzuwenden sind.

 

  • „301-China“-Zölle: Diese Zölle betreffen insbesondere deutsche Unternehmen, die Waren aus China beziehen und in die USA exportieren. Die Sätze können kurzfristig angepasst werden.

 

  • Zollfreiheit für strategische Produkte: Seit dem 1. September 2025 gilt für bestimmte strategische Waren eine Nullzollregelung. Dazu zählen unter anderem Flugzeuge und Flugzeugkomponenten, ausgewählte Chemikalien, Generika, Ausrüstungen für die Halbleiterproduktion, natürliche Ressourcen sowie kritische Rohstoffe. Seit dem 13. November fallen auch bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht mehr unter die gegenseitigen Zölle nach Executive Order 14257 in der aktuellen Fassung.

 

Für EU-Ursprungswaren gilt weiter der 15-Prozent-Deckel aus der EU-USA-Zollregelung. Jedoch muss der Ursprung zweifelsfrei belegt werden. Jede Lücke kann dazu führen, dass der Importeur in den USA den vollen Zollsatz zahlen muss.

 

Kritisch wird es, sobald Nicht-EU-Materialanteile hoch sind oder die Dokumentation nicht sauber steht. Das trifft vor allem Produkte mit globalen Lieferketten, z.B in der Automobilbrache oder der Holz- und Metallindustrie.

 

In unserem 180-minütigen Live-Webinar US-Zölle Update 2026“ erhalten Sie einen tagesaktuellen Überblick über alle derzeit geltenden US-Zölle sowie die EU-Gegenmaßnahmen. Sie erfahren, welche konkreten Auswirkungen die neuen Regelungen auf Ihre Produkte und Lieferketten haben und erhalten praxisnahe Handlungsempfehlungen für Einkauf (Import), Verkauf (Export), Zollabwicklung und strategische Unternehmensentscheidungen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) 2026

Eine durch die Zollbehörden🛃 der EU erteilte verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung) gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware in den gemeinsamen Zolltarif der EU einzureihen ist. Seit mehreren Jahren erfolgt die Antragstellung ausschließlich elektronisch.

 

Das Einholen einer verbindlichen Zolltarifauskunft lohnt sich immer dann, sofern Sie bei der Tarifierung Ihrer Produkte unsicher sind!

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar wird neben den Rechtsgrundlagen , den Zuständigkeiten , Kosten , Fristen , Vorteilen und der Gültigkeit , Schritt für Schritt der elektronische Antrag auf eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) erklärt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) 2026

Eine durch die Zollbehörden🛃 der EU erteilte verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung) gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware in den gemeinsamen Zolltarif der EU einzureihen ist. Seit mehreren Jahren erfolgt die Antragstellung ausschließlich elektronisch.

 

Das Einholen einer verbindlichen Zolltarifauskunft lohnt sich immer dann, sofern Sie bei der Tarifierung Ihrer Produkte unsicher sind!

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar wird neben den Rechtsgrundlagen , den Zuständigkeiten , Kosten , Fristen , Vorteilen und der Gültigkeit , Schritt für Schritt der elektronische Antrag auf eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) erklärt.

 

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Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Anforderungen der neuen EU-Zwangsarbeitsverordnung rechtssicher umsetzen

Die neue EU-Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation FLR) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Dabei wurde sich an den bereits bestehenden Regelungen der USA, dem „Uyghur Forced Labor Prevention Act“ (UFLPA) orientiert.

 

Im Zuge des „Omnibus Simplification“-Pakets wird zwar über Vereinfachungen beraten, eine Abschaffung ist jedoch nicht vorgesehen. Klar ist: Ab dem 14. Dezember 2027 gilt ein generelles Verbot der Einfuhr, Ausfuhr, des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von Produkten aus Zwangsarbeit in der EU. Betroffen sind alle Produkte, Branchen, Länder, Lieferanten und Unternehmen – unabhängig von Größe oder Sitz.

 

Unternehmen müssen sich deshalb schon jetzt mit den neuen Pflichten auseinandersetzen. Die FLR verlangt, dass innerhalb von 36 Monaten eine lückenlose Rückverfolgung der Lieferketten gewährleistet und eigenständige Risikobewertungen durchgeführt werden. Nationale und europäische Behörden können bei Verdachtsfällen Untersuchungen einleiten. Verstöße führen zu Beschlagnahmungen, Bußgeldern, Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteilen. Das Verbot gilt unabhängig vom Warenwert und betrifft weit mehr als nur Importe aus China.

 

In unserem 120-minütigen Live-Webinar erfahren Sie, welche praktischen Folgen die FLR für Ihre Lieferketten hat und welche Maßnahmen jetzt umgesetzt werden sollten – von Risikoanalysen über Monitoring bis hin zu konkreten Compliance-Anforderungen. Unser Fachreferent zeigt außerdem, welche Sanktionen drohen und wie Sie Ihr Unternehmen wirksam davor schützen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Verbote & Beschränkungen im Außenhandel 2026

Ermittlung der korrekten Unterlagencodierung für Ausfuhr- & Einfuhranmeldungen mit Hilfe des EZT-Online

Beim Export aus der Europäischen Union in Drittländer sowie beim Import aus Drittländern in die EU sind neben den sog. nicht-wirtschaftlichen Verboten und Beschränkungen (z. B. Ozonverordnung, Verordnung über die Ein- & Ausfuhr gefährlicher Chemikalien, F-Gase VO) auch außenwirtschaftsrechtliche Einschränkungen, die sich aus unionsrechtlichen (EG-Dual-Use-Verordnung, Anti-Folter-Verordnung, Embargo-Verordnungen) und nationalen Vorschriften (AWG, AWV) ergeben können, zu beachten.

 

Das bedeutet, dass sich Importeure und Exporteure, in Abhängigkeit von der importierten oder exportierten Warenart, mit ganz unterschiedlichen, teilweise recht „exotischen“ Regelungen im Bereich des europäischen oder nationalen Rechts auseinandersetzen müssen.

 

Mit dem Elektronischen Zolltarif (EZT online) stellt die deutsche Zollverwaltung allen Wirtschaftsbeteiligten ein hervorragendes Hilfsmittel zur Überprüfung möglicher Verbote und Beschränkungen zur Verfügung. Durch die Anmeldung entsprechender Codierungen, die der EZT online vorgibt, muss bzw. sollte dann in der Zollanmeldung eine Erklärung über das Ergebnis der Prüfung abgegeben werden; z. B. Negativcodierung Y901 oder Genehmigungscodierung X061.

 

Fehlende oder falsche Codierungen in einer Zollanmeldung haben das Potenzial die Zollabwicklung erheblich zu verzögern. Darüber hinaus können Verstöße im schlimmsten Fall in einem Straf- oder Bußgeldverfahren oder in der Aussetzung bzw. einem Widerruf der Bewilligung enden.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar werden anhand mehrerer praktischer Fallbeispiele wichtige Verbote und Beschränkungen erläutert und das Prinzip der Codierung mit Hilfe des EZT-Online erklärt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt werden, Restriktionen und die zutreffenden Codes selbstständig zu ermitteln, um zukünftig Fehler bei der Ein- & Ausfuhr zu vermeiden.

 

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Verbote & Beschränkungen im Außenhandel 2026

Ermittlung der korrekten Unterlagencodierung für Ausfuhr- & Einfuhranmeldungen mit Hilfe des EZT-Online

Beim Export aus der Europäischen Union in Drittländer sowie beim Import aus Drittländern in die EU sind neben den sog. nicht-wirtschaftlichen Verboten und Beschränkungen (z. B. Ozonverordnung, Verordnung über die Ein- & Ausfuhr gefährlicher Chemikalien, F-Gase VO) auch außenwirtschaftsrechtliche Einschränkungen, die sich aus unionsrechtlichen (EG-Dual-Use-Verordnung, Anti-Folter-Verordnung, Embargo-Verordnungen) und nationalen Vorschriften (AWG, AWV) ergeben können, zu beachten.

 

Das bedeutet, dass sich Importeure und Exporteure, in Abhängigkeit von der importierten oder exportierten Warenart, mit ganz unterschiedlichen, teilweise recht „exotischen“ Regelungen im Bereich des europäischen oder nationalen Rechts auseinandersetzen müssen.

 

Mit dem Elektronischen Zolltarif (EZT online) stellt die deutsche Zollverwaltung allen Wirtschaftsbeteiligten ein hervorragendes Hilfsmittel zur Überprüfung möglicher Verbote und Beschränkungen zur Verfügung. Durch die Anmeldung entsprechender Codierungen, die der EZT online vorgibt, muss bzw. sollte dann in der Zollanmeldung eine Erklärung über das Ergebnis der Prüfung abgegeben werden; z. B. Negativcodierung Y901 oder Genehmigungscodierung X061.

 

Fehlende oder falsche Codierungen in einer Zollanmeldung haben das Potenzial die Zollabwicklung erheblich zu verzögern. Darüber hinaus können Verstöße im schlimmsten Fall in einem Straf- oder Bußgeldverfahren oder in der Aussetzung bzw. einem Widerruf der Bewilligung enden.

 

In unserem 150-minütigen Online-Seminar werden anhand mehrerer praktischer Fallbeispiele wichtige Verbote und Beschränkungen erläutert und das Prinzip der Codierung mit Hilfe des EZT-Online erklärt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt werden, Restriktionen und die zutreffenden Codes selbstständig zu ermitteln, um zukünftig Fehler bei der Ein- & Ausfuhr zu vermeiden.

 

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Versandverfahren NCTS aktuell 2026

Im Unionsversandverfahren T1 können unverzollte Nichtunionswaren in der EU befördert werden, ohne dass Zölle oder Steuern erhoben werden. Die Verzollung der Waren erfolgt am Bestimmungsort, z. B. an der zuständigen Zollstelle des Empfängers.

 

Im gemeinsamen Versandverfahren oder dem Versandverfahren mit Carnet TIR können Waren aber auch ohne Grenzverzollung direkt in viele Länder außerhalb der EU (z. B. Türkei, Schweiz, Großbritannien, Serbien, etc.) befördert werden oder aus diesen Ländern importiert werden, ohne an der Grenze lästigen und zeitaufwendigen Formalitäten zu unterliegen.

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Vorschriften und den Anwendungsbereich der verschiedenen Versandverfahren sowie deren praktische Handhabung. Anhand von Praxisbeispielen werden die einzelnen Verfahrensschritte, Vereinfachungen und Risiken ausführlich erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

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Warenursprung & Präferenzen (WuP) aktuell 2026 – Basics

Die Europäische Union hat zahlreiche Freihandelsabkommen sowie sonstige Präferenzmaßnahmen verabschiedet, die einen zollbegünstigten Handel ermöglichen. Zur Realisierung entsprechender Zollvorteile müssen Im- und Exporteure die einschlägigen Regeln und Nachweise kennen und umsetzen.

 

In unserem 180-minütigen Online-Seminar lernen die Teilnehmer*innen die Grundlagen für die Ausstellung und Anerkennung von Präferenznachweisen kennen. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie mit den in den jeweiligen Präferenzabkommen definierten Listenbedingungen zur Ursprungsermittlung umzugehen ist, wie eine ordnungsgemäße Dokumentation zu erfolgen hat und welche Vereinfachungen genutzt werden können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Warenursprung & Präferenzen (WuP) kompakt & aktuell 2026

Praxisseminar einschließlich Änderungen durch den Unionszollkodex (UZK)

Zollpräferenzen sind ein wichtiges Mittel zur Absatzförderung beim Export. Die Europäische Union unterhält mit vielen Staaten Handelsabkommen, in deren Rahmen Waren mit Ursprung in der Europäischen Union im Bestimmungsland zollermäßigt oder sogar zollfrei eingeführt werden können. Die hierdurch erzielten finanziellen Vorteile erleichtern den Marktzugang, festigen bestehende Märkte und nehmen damit im strategischen Marketing eine wichtige Rolle ein.

 

In unserem Online-Seminar werden die präferenziellen Ursprungsregeln ausführlich erläutert. Der Fachreferent gibt einen detaillierten Überblick über alle derzeit bestehenden Handelsregelungen der EU und geht dabei auf aktuelle Abkommen ein, z. B. das CETA-Abkommen mit Kanada (CA), das JEFTA-Abkommen mit Japan (JP), das TCA-Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) und die veränderten Regeln des Regionalen Übereinkommens der Pan-Euro-Med-Präferenzursprungsregeln.

 

Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen werden die Ursprungsregeln als Grundlage für die betriebliche Präferenzkalkulation erläutert.

 

Der Nachweis der Ursprungseigenschaft wird im Export durch sogenannte Präferenznachweise erbracht. Für die Lieferung an Kunden innerhalb der EU erfolgt der Ursprungsnachweis durch Lieferantenerklärungen. Die Teilnehmer/innen lernen die verschiedenen Arten von Ursprungsnachweisen und Lieferantenerklärungen kennen. Der Fachreferent gibt wichtige Hinweise zur Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungserklärungen (externer Handel) sowie von Lieferantenerklärungen (interner EU-Handel).

 

Außerdem werden die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln behandelt. Handelspolitische Maßnahmen gegenüber Waren mit anderem nicht-präferenziellen Ursprung erschweren häufig den Marktzugang eigener heimischer Produkte zu fremden Märkten. Für die Anwendung solcher handelspolitischen Maßnahmen sind der nicht-präferenzielle Ursprung und die Ausstellung von Ursprungszeugnissen von wesentlicher Bedeutung.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Warenursprung & Präferenzen – Update für Fortgeschrittene 2026

Zollpräferenzen als Kosten- & Wettbewerbsvorteile nutzen

Durch die korrekte Einhaltung von Präferenzvorschriften und die ordnungsgemäße Dokumentation von Präferenznachweisen können Ausfuhren aus der EU zollermäßigt oder sogar zollfrei in bestimmte Drittländer (Partnerländer der EU) exportiert werden. Beim Import von Präferenzursprungswaren aus diesen Ländern, wird oftmals ebenfalls eine Zollfreiheit gewährt. Diese Handelsvorzüge können deutschen Unternehmen einen großen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

 

In unserem Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick und ein Update zu allen Freihandelsabkommen der Europäischen Union (mit über 75 Ländern) und der dazugehörigen aktuellen Regelungen für den zollbegünstigten Export (mit Präferenzursprung EU) sowie den zollbegünstigten Import von Waren (mit Präferenznachweis EUR.1, EUR-MED, A.TR., Ursprungserklärung oder Erklärung zum Ursprung). Sie erfahren, wie, wann und in welcher Form die erforderlichen Präferenznachweise erstellt und revisionssicher dokumentiert werden müssen und welche vereinfachten Verfahren (Ermächtigter Ausführer/Registrierter Ausführer) hierfür genutzt werden können.

 

TANGENS-Plus: Ihre Praxisfälle und aktuellen Probleme können im Rahmen des Live-Online-Seminars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Warenverkehrsbescheinigung A.TR. und EUR.1/EUR-MED korrekt handhaben 2026

Gut vorbereitet mit Antrag und Unterlagen zum Zollamt

Warenverkehrsbescheinigungen dienen im Rahmen von Zollunionen bzw. Freihandelsabkommen der EU als Präferenznachweis, um dem Kunden eine zollreduzierte oder sogar zollfreie Einfuhr zu ermöglichen. Diese Dokumente sind anlässlich der Ausfuhr beim Zollamt zu beantragen.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar lernen Sie in kompakter Form, welche Warenverkehrsbescheinigung zutreffend ist und wie das Antragsverfahren einschließlich aller erforderlichen Unterlagen erfolgreich durchgeführt werden kann.

 

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Warenverkehrsbescheinigung A.TR. und EUR.1/EUR-MED korrekt handhaben 2026

Gut vorbereitet mit Antrag und Unterlagen zum Zollamt

Warenverkehrsbescheinigungen dienen im Rahmen von Zollunionen bzw. Freihandelsabkommen der EU als Präferenznachweis, um dem Kunden eine zollreduzierte oder sogar zollfreie Einfuhr zu ermöglichen. Diese Dokumente sind anlässlich der Ausfuhr beim Zollamt zu beantragen.

 

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Zertifizierte Zoll- & Exportfachkraft (TANGENS©)

Grundlagen, wichtige Vorschriften & praktische Abwicklung von Aus- & Einfuhren

Alle Mitarbeiter/innen, die bereits mit den verschiedensten Aufgabenstellungen rund um die Themen Export, Import & Zoll befasst sind, oder zukünftig ganz neu in diesen Bereichen arbeiten sollen, benötigen ein besonders solides Grundlagenwissen.

 

In unserem Online-Zertifikatslehrgang erwerben Sie in 5 Tagen die wichtigsten Fähigkeiten und das nötige Fachwissen, was Sie für die tägliche Arbeit im Bereich der Zoll-, Außenhandels-, Export- & Importabteilung benötigen.

 

Durch die Teilnahme an unserem 5-tägigen Zertifikatslehrgang mit anschließender Abschluss-Prüfung (Online) erhalten Sie einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen entsprechender Kompetenzen im Bereich Zoll & Außenhandel, u. a. gegenüber Ihrem Arbeitgeber und/oder der Zollbehörde.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Probleme und Fragestellungen aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Online-Wochenkurses selbstverständlich mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Zertifizierung: In unserer abschließenden 60-minütigen Online-Prüfung am letzten Schulungstag erwarten Sie Multiple-Choice- und Freitextfragen. Dank der intensiven Vorbereitung durch unseren erfahrenen Fachreferenten sind Sie bestens gewappnet, Ihr Wissen erfolgreich unter Beweis zu stellen. Die begleitenden Unterlagen, Merkblätter und Arbeitshilfen unterstützen Sie auch nach dem Kurs im Arbeitsalltag.

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Zertifizierte Zoll- & Exportfachkraft (TANGENS©)

Grundlagen, wichtige Vorschriften & praktische Abwicklung von Aus- & Einfuhren

Alle Mitarbeiter/innen, die bereits mit den verschiedensten Aufgabenstellungen rund um die Themen Export, Import & Zoll befasst sind, oder zukünftig ganz neu in diesen Bereichen arbeiten sollen, benötigen ein besonders solides Grundlagenwissen.

 

In unserem Online-Zertifikatslehrgang erwerben Sie in 5 Tagen die wichtigsten Fähigkeiten und das nötige Fachwissen, was Sie für die tägliche Arbeit im Bereich der Zoll-, Außenhandels-, Export- & Importabteilung benötigen.

 

Durch die Teilnahme an unserem 5-tägigen Zertifikatslehrgang mit anschließender Abschluss-Prüfung (Online) erhalten Sie einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen entsprechender Kompetenzen im Bereich Zoll & Außenhandel, u. a. gegenüber Ihrem Arbeitgeber und/oder der Zollbehörde.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Probleme und Fragestellungen aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Online-Wochenkurses selbstverständlich mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Zertifizierung: In unserer abschließenden 60-minütigen Online-Prüfung am letzten Schulungstag erwarten Sie Multiple-Choice- und Freitextfragen. Dank der intensiven Vorbereitung durch unseren erfahrenen Fachreferenten sind Sie bestens gewappnet, Ihr Wissen erfolgreich unter Beweis zu stellen. Die begleitenden Unterlagen, Merkblätter und Arbeitshilfen unterstützen Sie auch nach dem Kurs im Arbeitsalltag.

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Zoll & (Einfuhr-)Umsatzsteuer aktuell 2026

Zoll und Umsatzsteuer sind beim Export & Import besonders stark miteinander verzahnt. Hierbei sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die durch den rasant steigenden Online-Handel zusätzlich an Brisanz gewinnen.

 

So stellt sich beim EXPORT die Frage, wer Ausführer im zollrechtlichen, außenwirtschaftsrechtlichen und umsatzsteuerlichen Sinn ist? Wie verhält es sich im Fall von Reihen- oder Dreiecksgeschäften oder der Einschaltung eines Subunternehmers? Welche Rolle spielen die unterschiedlichen Lieferbedingungen/Incoterms®? Ist das exportierende Unternehmen auch zur umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung berechtigt? Welche Alternativnachweise sieht das Gesetz neben dem Ausgangsvermerk vor und welche Konsequenzen haben fehlende Nachweise? Was passiert im sog. „Follow-Up-Verfahren“?

 

Auch beim IMPORT aus Drittländern beinhalten die zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zahlreiche Fallstricke. Wer ist Abgabenschuldner? Wie ist die Rechtslage zum Vorsteuerabzug aus der Einfuhrumsatzsteuer? Wie werden Zollwert und Einfuhrumsatzsteuerwert berechnet? Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Lieferbedingungen/Incoterms® und welche Probleme bereiten „DDP“-Lieferungen? Können mittels des Verfahrens „42“ Verzollungen in anderen Mitgliedstaaten mit anschließender steuerbefreiender innergemeinschaftlicher Lieferung vorgenommen werden?

 

Neben der korrekten zoll- & einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Abwicklung von Export- und Importgeschäften im Waren- und Rückwarenverkehr wird in diesem Spezial-Webinar auch die Abwicklung von Reparaturen beleuchtet.

 

Außerdem sind die Regelungen zu Versandhandelslieferungen aus dem Drittland in die EU (IOSS – Import-One-Stop-Shop) und der Blick auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen zu grenzüberschreitenden Lieferungen im EU-Binnenmarkt (aus MOSS wird OSS – One-Stop-Shop) Gegenstand des Webinars.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen & geklärt werden.

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Zoll & Export für Einsteiger 2026

Kompaktes Zollwissen für eine korrekte Abwicklung von Exporten & Importen

Die rechtskonforme Abwicklung von Export- und Importgeschäften setzt fundierte Kenntnisse der nationalen sowie internationalen Zoll- & Außenwirtschaftsregelungen voraus. Insbesondere Einsteiger/innen müssen zunächst die grundlegenden zollrechtlichen Zusammenhänge verstehen, um diese in der Praxis sicher und regelkonform anwenden zu können. Verstöße können neben Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen auch zum Entzug zollrechtlicher Bewilligungen führen.

 

Unser zweitägiges Online-Seminar Zoll & Export für Einsteiger 2026 vermittelt systematisch alle relevanten Zollvorschriften, die für korrekte Export- & Importverzollungen erforderlich sind. Die komplexen Sachverhalte werden in anschaulicher und verständlicher Form anhand einer Vielzahl praktischer Übungen & Beispiele (EU & Drittland) erläutert.

 

Das Seminar wendet sich an alle Mitarbeiter/innen mit wenigen oder geringen Vorkenntnissen, die ihre Fachkompetenz im Bereich Export, Import & Zoll gezielt aufbauen und auf eine solide Basis stellen möchten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Seminars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Zoll & Export für Einsteiger 2026

Kompaktes Zollwissen für eine korrekte Abwicklung von Exporten & Importen

Die rechtskonforme Abwicklung von Export- und Importgeschäften setzt fundierte Kenntnisse der nationalen sowie internationalen Zoll- & Außenwirtschaftsregelungen voraus. Insbesondere Einsteiger/innen müssen zunächst die grundlegenden zollrechtlichen Zusammenhänge verstehen, um diese in der Praxis sicher und regelkonform anwenden zu können. Verstöße können neben Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen auch zum Entzug zollrechtlicher Bewilligungen führen.

 

Unser zweitägiges Online-Seminar Zoll & Export für Einsteiger 2026 vermittelt systematisch alle relevanten Zollvorschriften, die für korrekte Export- & Importverzollungen erforderlich sind. Die komplexen Sachverhalte werden in anschaulicher und verständlicher Form anhand einer Vielzahl praktischer Übungen & Beispiele (EU & Drittland) erläutert.

 

Das Seminar wendet sich an alle Mitarbeiter/innen mit wenigen oder geringen Vorkenntnissen, die ihre Fachkompetenz im Bereich Export, Import & Zoll gezielt aufbauen und auf eine solide Basis stellen möchten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Seminars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Zoll & Export Update zum Jahreswechsel 2025/2026

Aktuelle Änderungen in der Export-, Import-, Zoll- & Versandabteilung

Zum Jahreswechsel 2025/2026 stehen wieder tiefgreifende Änderungen im internationalen Warenverkehr mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Mitarbeiter/innen aus den Abteilungen Export(-kontrolle), Import, Zoll, Logistik und Versand an:

 

  • Das Zollrecht nach dem UZK: alle Änderungen bei der Ausfuhr & Einfuhr

  • Die neue EU-Zollrechtsreform – aktuelle Entwicklungen!

  • Status Freihandelsabkommen (u. a. Mercosur) & Ausblick auf neue Abkommen

  • Update Warenursprung & Präferenzen (WuP) aktuell 2026, neue elektronische Lieferantenerklärung ab 2027?

  • Außenwirtschaftsrecht 2026 –was bedeutet der „Paradigmenwechsel“ im AWR? AWG-Strafrechtsverschärfung, Aktuelle Änderungsverordnung zur AWV und neue nationale Dual-Use-Güter, Sanktionsdurchsetzungsgesetz, neue Allgemeine Genehmigungen (AGGen)

  • Embargorecht 2026: Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen der Embargoverordnungen, insbesondere des Russland- & Iranembargos – Schwerpunkt aktuelle Rechtsfälle aus der Praxis

  • US-Re-Exportkontrollrecht 2026: aktuelle Verschärfungen & Update 2026

  • Chinesisches Exportkontrollgesetz: aktuelle Änderungen & Erfahrungen

  • Neue handelspolitische Maßnahmen & Sanktionen

  • Neue US-Zölle & aktuelle Gegenmaßnahmen der EU

  • Kapital- & Zahlungsmeldepflichten 2026: Update Intrastat-Meldepflichten & Auswirkungen

  • Änderungen bei den AWV-Meldepflichten

  • ESG 2026: CBAM, Lieferkettengesetz, Entwaldungsfreie Lieferkette, Neue EU-Zwangsarbeitsverordnung – wo stehen wir?

  • CRMA: European Critical Raw Materials Act Maßnahmenpaket der EU

  • General Product Safety Regulation-GPSR

  • Umsatzsteuer & Zoll 2026

  • Update Zollrecht in Drittländern 2026

  • Aktueller Funktionsumfang des EU-Trader Portals

  • Das neue KI-Gesetz: Grundzüge und neue Compliance Pflichten

  • KI-Einsatz im Außenhandel 2026 – Anwendungsbeispiele & Erfahrungen

  • Viele weitere aktuelle Themen & Entwicklungen […]

 

Die Teilnehmer/innen unseres Online-Seminars werden in die Lage versetzt, die für ihre Unternehmensbereiche zu erwartenden Änderungen vorzubereiten und notwendige Anpassungen entsprechend optimal umzusetzen. Mit dem jährlichen Besuch dieser Veranstaltung sorgen Sie für eine stetige Aktualisierung und Aufrechterhaltung Ihres Wissenstandes und erhalten einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen entsprechender Kompetenzen, u. a. gegenüber der Zollbehörde.

 

Gleich drei erfahrene Fachreferenten geben Auskunft über die wichtigsten Änderungen!

 

Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Sebastian Wiegand (ehem. Betriebsprüfer beim Zoll),

Herr Rechtsanwalt, M.A. (BWL) Kay Höft (RA Schwerpunkt: Außenwirtschaftsrecht) &

Frau Dipl.-Finanzwirtin (FH) Friederike Lehner (Finanzverwaltung NRW).

 

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden!

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Zoll & Export Update zum Jahreswechsel 2025/2026

Aktuelle Änderungen in der Export-, Import-, Zoll- & Versandabteilung

Zum Jahreswechsel 2025/2026 stehen wieder tiefgreifende Änderungen im internationalen Warenverkehr mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Mitarbeiter/innen aus den Abteilungen Export(-kontrolle), Import, Zoll, Logistik und Versand an:

 

  • Das Zollrecht nach dem UZK: alle Änderungen bei der Ausfuhr & Einfuhr

  • Die neue EU-Zollrechtsreform – aktuelle Entwicklungen!

  • Status Freihandelsabkommen (u. a. Mercosur) & Ausblick auf neue Abkommen

  • Update Warenursprung & Präferenzen (WuP) aktuell 2026, neue elektronische Lieferantenerklärung ab 2027?

  • Außenwirtschaftsrecht 2026 –was bedeutet der „Paradigmenwechsel“ im AWR? AWG-Strafrechtsverschärfung, Aktuelle Änderungsverordnung zur AWV und neue nationale Dual-Use-Güter, Sanktionsdurchsetzungsgesetz, neue Allgemeine Genehmigungen (AGGen)

  • Embargorecht 2026: Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen der Embargoverordnungen, insbesondere des Russland- & Iranembargos – Schwerpunkt aktuelle Rechtsfälle aus der Praxis

  • US-Re-Exportkontrollrecht 2026: aktuelle Verschärfungen & Update 2026

  • Chinesisches Exportkontrollgesetz: aktuelle Änderungen & Erfahrungen

  • Neue handelspolitische Maßnahmen & Sanktionen

  • Neue US-Zölle & aktuelle Gegenmaßnahmen der EU

  • Kapital- & Zahlungsmeldepflichten 2026: Update Intrastat-Meldepflichten & Auswirkungen

  • Änderungen bei den AWV-Meldepflichten

  • ESG 2026: CBAM, Lieferkettengesetz, Entwaldungsfreie Lieferkette, Neue EU-Zwangsarbeitsverordnung – wo stehen wir?

  • CRMA: European Critical Raw Materials Act Maßnahmenpaket der EU

  • General Product Safety Regulation-GPSR

  • Umsatzsteuer & Zoll 2026

  • Update Zollrecht in Drittländern 2026

  • Aktueller Funktionsumfang des EU-Trader Portals

  • Das neue KI-Gesetz: Grundzüge und neue Compliance Pflichten

  • KI-Einsatz im Außenhandel 2026 – Anwendungsbeispiele & Erfahrungen

  • Viele weitere aktuelle Themen & Entwicklungen […]

 

Die Teilnehmer/innen unseres Online-Seminars werden in die Lage versetzt, die für ihre Unternehmensbereiche zu erwartenden Änderungen vorzubereiten und notwendige Anpassungen entsprechend optimal umzusetzen. Mit dem jährlichen Besuch dieser Veranstaltung sorgen Sie für eine stetige Aktualisierung und Aufrechterhaltung Ihres Wissenstandes und erhalten einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen entsprechender Kompetenzen, u. a. gegenüber der Zollbehörde.

 

Gleich drei erfahrene Fachreferenten geben Auskunft über die wichtigsten Änderungen!

 

Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Sebastian Wiegand (ehem. Betriebsprüfer beim Zoll),

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Frau Dipl.-Finanzwirtin (FH) Friederike Lehner (Finanzverwaltung NRW).

 

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden!

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Zoll & Export Update zum Jahreswechsel 2025/2026

Aktuelle Änderungen in der Export-, Import-, Zoll- & Versandabteilung

Zum Jahreswechsel 2025/2026 stehen wieder tiefgreifende Änderungen im internationalen Warenverkehr mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Mitarbeiter/innen aus den Abteilungen Export(-kontrolle), Import, Zoll, Logistik und Versand an:

 

  • Das Zollrecht nach dem UZK: alle Änderungen bei der Ausfuhr & Einfuhr

  • Die neue EU-Zollrechtsreform – aktuelle Entwicklungen!

  • Status Freihandelsabkommen (u. a. Mercosur) & Ausblick auf neue Abkommen

  • Update Warenursprung & Präferenzen (WuP) aktuell 2026, neue elektronische Lieferantenerklärung ab 2027?

  • Außenwirtschaftsrecht 2026 –was bedeutet der „Paradigmenwechsel“ im AWR? AWG-Strafrechtsverschärfung, Aktuelle Änderungsverordnung zur AWV und neue nationale Dual-Use-Güter, Sanktionsdurchsetzungsgesetz, neue Allgemeine Genehmigungen (AGGen)

  • Embargorecht 2026: Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen der Embargoverordnungen, insbesondere des Russland- & Iranembargos – Schwerpunkt aktuelle Rechtsfälle aus der Praxis

  • US-Re-Exportkontrollrecht 2026: aktuelle Verschärfungen & Update 2026

  • Chinesisches Exportkontrollgesetz: aktuelle Änderungen & Erfahrungen

  • Neue handelspolitische Maßnahmen & Sanktionen

  • Neue US-Zölle & aktuelle Gegenmaßnahmen der EU

  • Kapital- & Zahlungsmeldepflichten 2026: Update Intrastat-Meldepflichten & Auswirkungen

  • Änderungen bei den AWV-Meldepflichten

  • ESG 2026: CBAM, Lieferkettengesetz, Entwaldungsfreie Lieferkette, Neue EU-Zwangsarbeitsverordnung – wo stehen wir?

  • CRMA: European Critical Raw Materials Act Maßnahmenpaket der EU

  • General Product Safety Regulation-GPSR

  • Umsatzsteuer & Zoll 2026

  • Update Zollrecht in Drittländern 2026

  • Aktueller Funktionsumfang des EU-Trader Portals

  • Das neue KI-Gesetz: Grundzüge und neue Compliance Pflichten

  • KI-Einsatz im Außenhandel 2026 – Anwendungsbeispiele & Erfahrungen

  • Viele weitere aktuelle Themen & Entwicklungen […]

 

Die Teilnehmer/innen unseres Online-Seminars werden in die Lage versetzt, die für ihre Unternehmensbereiche zu erwartenden Änderungen vorzubereiten und notwendige Anpassungen entsprechend optimal umzusetzen. Mit dem jährlichen Besuch dieser Veranstaltung sorgen Sie für eine stetige Aktualisierung und Aufrechterhaltung Ihres Wissenstandes und erhalten einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen entsprechender Kompetenzen, u. a. gegenüber der Zollbehörde.

 

Gleich drei erfahrene Fachreferenten geben Auskunft über die wichtigsten Änderungen!

 

Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Sebastian Wiegand (ehem. Betriebsprüfer beim Zoll),

Herr Rechtsanwalt, M.A. (BWL) Kay Höft (RA Schwerpunkt: Außenwirtschaftsrecht) &

Frau Dipl.-Finanzwirtin (FH) Friederike Lehner (Finanzverwaltung NRW).

 

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden!

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Zoll & Exportkontrolle für Academia 2026

Wichtiges Grundlagenwissen im Bereich der Exportkontrolle für Forschungs- & Wissenschaftseinrichtungen

Die Beachtung zoll- & exportkontrollrelevanter Formalien zur Einfuhr von Waren (z. B. Forschungsausrüstung, Untersuchungsmaterial o. ä.) und zur Ausfuhr von Gütern (Waren, Software, Technologie) gewinnt für Forschungseinrichtungen zunehmend an Bedeutung.

 

Neben Transaktionen mit Dual-Use- oder Rüstungsgütern steht auch die Kontrolle von Emerging Technologies sowie die Weitergabe von Know-how und die Erbringung von Dienstleistungen im Fokus von Kontrollmaßnahmen durch den Zoll. Deklarationspflichten gegenüber Zollämtern sind seit dem Jahre 2021 auch auf Kleinstsendungen ausgeweitet worden, weshalb Forschungseinrichtungen in den Kontrollfokus des Zolls gelangt sind.

 

Entsprechend der geopolitischen Lage sind zudem neue Exportkontrollen, nicht zuletzt wegen des Kriegs in der Ukraine oder dem Beschuss von zivilen Schiffen im Roten Meer, in Kraft getreten. Diese betreffen den grenzüberschreitenden Warenverkehr, die Weitergabe von Technologie, den Zahlungsverkehr, den Einsatz von Gastforschenden im Inland und die Beschaffung von Waren mit Ursprung in Embargoländern (z. B. fossile Rohstoffe, bestimmte Diamanten oder Aluminiumerzeugnisse).

 

Unser Fachreferent geht auf bestehende Zollanmeldepflichten im wissenschaftlichen Geschäftsreiseverkehr ein und stellt deren praktische Bedeutung und den Zusammenhang zur Exportkontrolle dar. Urteile von deutschen Gerichten zu Zoll- und Exportkontrollvergehen im Flugreiseverkehr werden beispielhaft vorgestellt. Im Webinar werden einige exportkontrollrechtliche Genehmigungstatbestände für den Export, das Vorgehen bei der Güterklassifizierung (inkl. Technologie) und Besonderheiten des Technologietransfers dargestellt. Zudem werden Impulse zur praktischen Umsetzung zoll- und exportkontrollrelevanter Verpflichtungen aus der Perspektive von Forschungseinrichtungen gegeben.

 

Das Webinar vermittelt auf Grundlage der aktuellen deutschen und EU-Gesetzeslage Basiskenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit zoll- und exportkontrollrelevanten Formalien für Forschungseinrichtungen notwendig sind. Ein Ausblick auf weitere regelungsbedürftige Themen bei grenzüberschreitenden Transaktionen von Forschungseinrichtungen rundet das Webinar ab.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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ZOLL Glühwein© 2026 (Online)

Am 18. Dezember 2026 von 11:00 bis 12:00 Uhr laden wir Sie erneut herzlich zum virtuellen ZOLL Glühwein© 2026 ein.

 

Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei!

 

Bei echtem Heißgetränk und virtuellem Kaminfeuer lassen unsere Fachreferenten das Zoll- & Exportjahr 2026 Revue passieren. Freuen Sie sich auf spannende Anekdoten und kuriose Rechtsfälle aus dem Außenwirtschaftsrecht, die man so garantiert nicht jeden Tag hört!

 

Schnappen Sie sich einen Glühwein, Kaffee oder Tee und machen Sie es sich gemütlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der wahrscheinlich letzten Zoll-Veranstaltung des Jahres 2026!

 

Da die Zahl der Teilnehmenden wie immer begrenzt ist, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.

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Zoll- & Exportabwicklung mit der Schweiz kompakt & aktuell 2026

Korrekte Abwicklung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit der Schweiz

Für die deutsche Exportwirtschaft liegt der Schweizer Markt in der Rangfolge der wichtigsten Absatzmärkte nach wie vor unter den ersten 10 Plätzen. Die Position Deutschlands als erster Handelspartner der Schweizer Wirtschaft bleibt auch 2026 unangefochten.

 

Da die Schweiz jedoch kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, sind bei Waren- und Dienstleistungsverkehren mit der Schweiz spezifische, zollrechtliche Bestimmungen zu beachten.

 

In unserem halbtägigen Online-Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Besonderheiten der Export- & Importabwicklung mit der Schweiz, insbesondere auch für den kombinierten Warenversand in Verbindung mit einer Dienstleistung (z. B. Montage) oder auch Veredelungen. Außerdem werden die verschiedenen Export- & Importdokumente mit der Schweiz erklärt, vor allem die Abwicklung von kostenlosen Sendungen wie Materialbeistellungen, Muster und Berufsausrüstungen.

 

Anhand einer Checkliste wird die korrekte Ausfuhr von Waren & Dienstleistungen in die Schweiz überprüft.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

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Zoll- & Exportabwicklung mit Großbritannien (UK) 2026

Korrekte Import- & Exportabwicklung mit dem Vereinigten Königreich (UK)

Seit 31. Januar 2020 ist Großbritannien aus der EU ausgetreten.

 

Unternehmen, die Waren reibungslos aus dem Vereinigten Königreich (UK) beziehen oder dieselben aus der EU nach Großbritannien liefern wollen, sollten über ein solides Grundlagenwissen im Bereich der Zollabwicklung zwischen der EU & UK verfügen.

 

In unserem Online-Seminar werden Sie die wichtigsten zollrechtlichen Kernthemen der

 

  • Wareneinfuhr (Import) aus dem Vereinigten Königreich in die EU,
    wie die Überführung in die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, die Abgabe einer Importzollanmeldung, die verschiedenen Zollverfahren, Verbote & Beschränkungen sowie die möglichen präferenzrechtlichen Regelungen nach dem Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) und der

 

  • Warenausfuhr (Export) aus der EU in das Vereinigte Königreich,
    wie die Überführung in das Ausfuhrverfahren, Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke, die Grundlagen der Exportkontrolle, präferenzrechtliche Regelungen nach dem Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) sowie die „Nordirland-Problematik“ erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Zollabwicklung von Reparatur-, Garantie- & Ersatzteillieferungen aktuell 2026

Praktische Zollabwicklung abseits der Standardlieferungen

Warenbewegungen abseits der Standardlieferungen stellen immer eine Besonderheit dar, da sie nicht im Rahmen der gewohnten Prozesse abgewickelt werden.

 

Reparatur-, Garantie- & Ersatzteillieferungen erfordern eine besondere Aufmerksamkeit, um zoll- und exportkontrollrechtliche Fehler zu vermeiden.

 

Ziel unseres Online-Seminars ist es, besonders praxisbezogen die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, die Sie zur richtigen Zollabwicklung derartiger "Sonderfälle" im Tagesgeschäft benötigen. Dabei wird sowohl auf die (Wieder-)Einfuhr als auch (Wieder-)Ausfuhr/Versand von Waren und Teilen zur Reparatur eingegangen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Zollabwicklung von Reparatur-, Garantie- & Ersatzteillieferungen aktuell 2026

Praktische Zollabwicklung abseits der Standardlieferungen

Warenbewegungen abseits der Standardlieferungen stellen immer eine Besonderheit dar, da sie nicht im Rahmen der gewohnten Prozesse abgewickelt werden.

 

Reparatur-, Garantie- & Ersatzteillieferungen erfordern eine besondere Aufmerksamkeit, um zoll- und exportkontrollrechtliche Fehler zu vermeiden.

 

Ziel unseres Online-Seminars ist es, besonders praxisbezogen die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, die Sie zur richtigen Zollabwicklung derartiger "Sonderfälle" im Tagesgeschäft benötigen. Dabei wird sowohl auf die (Wieder-)Einfuhr als auch (Wieder-)Ausfuhr/Versand von Waren und Teilen zur Reparatur eingegangen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Zollbeauftragte & Zollverantwortliche im Unternehmen

Funktion, Aufgaben, Haftung, Rechte & Pflichten

Die Zollabwicklung spielt für international tätige Unternehmen eine wesentliche Rolle und betrifft verschiedene Unternehmensbereiche. Insbesondere größere Unternehmen unterhalten oftmals eine eigene Zollabteilung, in anderen Unternehmen sind zollrelevante Tätigkeiten bspw. in der Logistik, im Versand oder der Steuerabteilung angesiedelt. Unabhängig von der internen Organisation kommt der Zollabwicklung eine große Bedeutung zu, da Fehler in der strategischen oder operativen Abwicklung gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

 

Um eine zollrechtskonforme und effiziente Außenhandelsabwicklung zu ermöglichen, wird in vielen Unternehmen eine verantwortliche Person für die zollrechtlichen Angelegenheiten benannt, oftmals Zollbeauftragter oder Zollmanager genannt. Diese Funktion ist allerdings gesetzlich nicht geregelt, sodass die konkrete Ausgestaltung des Rollenbilds von den individuellen Anforderungen des Unternehmens abhängt. So ist es möglich, dass der Zollbeauftragte in der operativen Zollabwicklung mitwirkt oder sich, wie es gerade in größeren Unternehmen gängige Praxis ist, auf strategische Aspekte der Zollabwicklung fokussiert und dem Management als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Insbesondere die Kommunikation mit der Zollbehörde liegt jedoch zumeist im Aufgabenbereich des Zollbeauftragten.

 

Gerade in Zeiten zunehmender regulatorischer Anforderungen und internationaler Handelsverflechtungen ist es essenziell, dass Zollbeauftragte über fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, der möglichen Risiken sowie der praktischen Umsetzung verfügen. Viele Unternehmen stellen jedoch fest, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Rolle übernehmen, häufig ohne ausreichende Vorbereitung mit den komplexen Anforderungen konfrontiert werden. Unser Online-Seminar vermittelt deshalb das notwendige Fachwissen, um Zollprozesse sicher und rechtskonform zu steuern und den Aufgaben eines Zollbeauftragten kompetent nachkommen zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden. Die Teilnehmenden können bis 14 Tage vor Schulungsbeginn Fragen zur Thematik einreichen (info@tangens-akademie.de). Diese werden als Beispiele bei den praktischen Übungen & Erläuterungen beachtet.

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Zolllager, Zolllagerverfahren & vorübergehende Verwahrung aktuell 2026

Besonderheiten, Risiken, Einsparpotenziale, Beantragung & korrekte Abwicklung von Zoll- & Verwahrungslagern im Unternehmen

Die effiziente Lagerung von Waren spielt im internationalen Warenverkehr eine große Rolle. Dies nicht nur im Hinblick auf die Minimierung von Lagerkosten, sondern auch zur zollrechtlichen Optimierung der gesamten Lieferkette, insbesondere zur Minimierung der Zollabgabenlast.

 

Das Zollrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten der Lagerung von Waren zur Einfuhrabgabenminimierung sowie zur Nutzung von Suspensiveffekten und der Optimierung weiterer einfuhrbasierter Maßnahmen, z. B. im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Unser Online-Seminar behandelt dabei nicht nur das klassische Zolllager, sondern auch die Lagerung im Rahmen der vorrübergehenden Verwahrung und thematisiert die praktischen Herausforderungen der jeweiligen Lagerung. Die Voraussetzungen der Bewilligungen, das entsprechende Antragsverfahren und die praktische Abwicklung inkl. zulässiger Lagerbehandlungen stellen einen Schwerpunkt der Veranstaltung dar.

 

Ein besonderes Augenmerk soll weiterhin auf die zollrechtlich ordnungsgemäße Abwicklung dieser Verfahren mit ihren Voraussetzungen und Praxisherausforderungen gelegt werden. Dazu zählen auch das Verfahren bei Unregelmäßigkeiten und die Optimierung des Verfahrens, bspw. durch die Steuerung der Sicherheitsleistung.

 

In unserem Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen einen kompakten & praxisorientierten Überblick über die Grundsätze der Lagerung von Waren im Zollrecht. Vom Verwahrungslager bis zur Umsetzung und Betrieb eines Zolllagers besprechen wir die Möglichkeiten der Lagerung von Waren und die praktischen Herausforderungen in diesem Bereich des Zollrechts.

 

Unter anderem werden folgende Inhalte behandelt:

 

  • Wirtschaftlicher Hintergrund der Lagerung von Waren im internationalen Warenverkehr

  • Das Verwahrungslager mit

    • rechtlichen Grundlagen,

    • Bewilligungsvoraussetzungen und praktischer Antragstellung,

    • Sicherheitsleistungen,

    • Lagerbehandlungen,

    • praktische Abwicklung

  • Das Zolllager mit

    • rechtlichen Grundlagen,

    • Bewilligungsvoraussetzungen,

    • Sicherheitsleistungen,

    • Fragen zum Lagerbuch,

    • Lagerbehandlungen,

    • Abwicklung in der Praxis

  • Fälle aus der Betriebsprüfung

  • Organisation des Lagers und Umsetzung in einem Tax Compliance Management System

  • Ausblick auf die EU-Zollreform

 

TANGENS-Plus: Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen des Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen & geklärt werden.

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Zollrecht aktuell 2026

Aktuelle Rechtsänderungen, neue Pflichten & Auswirkungen auf die Praxis

Für die ordnungsgemäße Abwicklung von Export- & Importgeschäften mit Ländern außerhalb der Europäischen Union (Drittländern), müssen Unternehmen ihre Mitarbeitenden stets auf dem neusten Wissensstand halten, da sich in den Bereichen des präferenziellen Ursprungs-, Außenwirtschafts- & des Zollrechts permanent Änderungen ergeben.

 

Dies nicht zuletzt aufgrund der geplanten Reform des Unionszollkodex (EU-Zollreform) und der Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)” und die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) sind einige Beispiele hierfür.

 

Auf welche Maßnahmen der Verwaltung und auf welche gesetzlichen Reformen sich die Unternehmen in den nächsten Jahren einstellen müssen, wird Ihnen neben allen wichtigen Updates und Neuerungen in unserem Online-Seminar detailliert vorgestellt. Compliance, d. h. die Regelkonformität, gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung.

 

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Zollrecht aktuell 2026

Aktuelle Rechtsänderungen, neue Pflichten & Auswirkungen auf die Praxis

Für die ordnungsgemäße Abwicklung von Export- & Importgeschäften mit Ländern außerhalb der Europäischen Union (Drittländern), müssen Unternehmen ihre Mitarbeitenden stets auf dem neusten Wissensstand halten, da sich in den Bereichen des präferenziellen Ursprungs-, Außenwirtschafts- & des Zollrechts permanent Änderungen ergeben.

 

Dies nicht zuletzt aufgrund der geplanten Reform des Unionszollkodex (EU-Zollreform) und der Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)” und die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) sind einige Beispiele hierfür.

 

Auf welche Maßnahmen der Verwaltung und auf welche gesetzlichen Reformen sich die Unternehmen in den nächsten Jahren einstellen müssen, wird Ihnen neben allen wichtigen Updates und Neuerungen in unserem Online-Seminar detailliert vorgestellt. Compliance, d. h. die Regelkonformität, gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung.

 

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Zollrecht Basics & kompakt 2026

Grundlagen der Export- & Importabwicklung im Überblick

Die Abwicklung von Export- und Importgeschäften erfordert Kenntnisse über eine Vielzahl komplexer zoll- & außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften.

 

Gerade für Neueinsteiger ist es oft nicht einfach, alle Bestimmungen und Regelungen sofort zu überschauen und richtig anzuwenden. Dabei ist zollrechtliches Grundlagenwissen auch in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern (Brokern, Spediteuren) oder bei der Kommunikation mit der Zollverwaltung unentbehrlich.

 

Unser Online-Seminar Zollrecht Basics & kompakt 2026 vermittelt aktuell und praxisorientiert einen guten Überblick über alle wichtigen Themen zur rechtlich-korrekten Abwicklung von Export- & Importgeschäften.

 

Dabei werden u. a. die für die Aus- & Einfuhr relevanten Bestimmungen aus dem Unionszollkodex (UZK) vorgestellt. Weiterhin erfolgt ein Einblick in das Warenursprungs- und Präferenzrecht.

 

Neben bestimmten inhaltlichen Anforderungen an Ausfuhr- & Einfuhranmeldungen werden auch Vereinfachungsmöglichkeiten aufgezeigt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Zollrecht Basics & kompakt 2026

Grundlagen der Export- & Importabwicklung im Überblick

Die Abwicklung von Export- und Importgeschäften erfordert Kenntnisse über eine Vielzahl komplexer zoll- & außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften.

 

Gerade für Neueinsteiger ist es oft nicht einfach, alle Bestimmungen und Regelungen sofort zu überschauen und richtig anzuwenden. Dabei ist zollrechtliches Grundlagenwissen auch in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern (Brokern, Spediteuren) oder bei der Kommunikation mit der Zollverwaltung unentbehrlich.

 

Unser Online-Seminar Zollrecht Basics & kompakt 2026 vermittelt aktuell und praxisorientiert einen guten Überblick über alle wichtigen Themen zur rechtlich-korrekten Abwicklung von Export- & Importgeschäften.

 

Dabei werden u. a. die für die Aus- & Einfuhr relevanten Bestimmungen aus dem Unionszollkodex (UZK) vorgestellt. Weiterhin erfolgt ein Einblick in das Warenursprungs- und Präferenzrecht.

 

Neben bestimmten inhaltlichen Anforderungen an Ausfuhr- & Einfuhranmeldungen werden auch Vereinfachungsmöglichkeiten aufgezeigt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

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Zolltarif-Update 2026

Aktuelle Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab 01.01.2026

Eine korrekte Zolltarifnummer für Waren (Import & Export) bildet die zentrale Grundlage für alle Bereiche der Zollabwicklung.

 

Immer zum Jahreswechsel veröffentlicht die EU zahlreiche Änderungen im gemeinsamen Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur (KN)). Diese Änderungen müssen rechtzeitig erkannt und vor allem zeitnah im Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich auch innerhalb des Jahres wichtige Änderungen im Zolltarif(-recht).

 

Unser 180-minütiges Online-Seminar verschafft den Teilnehmern einen kompakten & praxisorientierten Überblick über alle aktuellen Änderungen & Neuerungen im Zolltarif(-recht) zum Jahreswechsel 2025/2026 und gibt zahlreiche nützliche Hinweise & Tipps für deren praktische Umsetzung im Unternehmen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Zolltarif-Update 2027

Aktuelle Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab 01.01.2026

Eine korrekte Zolltarifnummer für Waren (Import & Export) bildet die zentrale Grundlage für alle Bereiche der Zollabwicklung.

 

Immer zum Jahreswechsel veröffentlicht die EU zahlreiche Änderungen im gemeinsamen Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur (KN)). Diese Änderungen müssen rechtzeitig erkannt und vor allem zeitnah im Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich auch innerhalb des Jahres wichtige Änderungen im Zolltarif(-recht).

 

Unser 180-minütiges Online-Seminar verschafft den Teilnehmern einen kompakten & praxisorientierten Überblick über alle aktuellen Änderungen & Neuerungen im Zolltarif(-recht) zum Jahreswechsel 2025/2026 und gibt zahlreiche nützliche Hinweise & Tipps für deren praktische Umsetzung im Unternehmen.

 

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Zollwertermittlung in der betrieblichen Praxis 2026

Ermittlung des korrekten Zollwerts bei der Wareneinfuhr

Im Prozess der Wareneinfuhr werden für gewöhnlich Zollabgaben erhoben, deren Höhe grundlegend vom Zollwert der importierten Ware abhängig ist. In der betrieblichen Praxis ist die korrekte Zollwertermittlung allerdings komplizierter als oftmals gedacht und führt dementsprechend häufig zu Fehlern.

 

So wird bei Zollprüfungen regelmäßig festgestellt, dass Hinzurechnungsbeträge wie z. B. Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werkzeug- und Entwicklungskosten, Umschließungskosten, Lizenzgebühren oder Beförderungskosten nicht oder fehlerhaft angemeldet wurden. Dies kann zu nicht kalkulierten Nacherhebungen sowie Straf- und Bußgeldverfahren führen. Schwierig ist auch die Zollwertermittlung für Waren, die kostenlos geliefert werden, wie z. B. Muster- oder Reparatursendungen.

 

Auf der anderen Seite werden in vielen Fällen aber auch zu hohe Zollwerte angemeldet, weil z. B. Abzugsbeträge (wie z. B. Beförderungskosten in der EU, Einkaufsprovisionen, Rabatte und Skonti) nicht ermittelt oder nicht geltend gemacht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Zollwerte wegen Verlusten, Beschädigungen oder Schadhaftigkeit (auch nachträglich) zu reduzieren und Erstattungsanträge zu stellen.

 

Unser Online-Seminar vermittelt das notwendige Wissen, um den Zollwert der importierten Waren selbstständig und korrekt ermitteln zu können.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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Zusammenarbeit mit Brokern bei Ein- & Ausfuhren 2026

Auswahl eines geeigneten Brokers/Zollagenten, effiziente Zusammenarbeit & Kontrolle

Nicht immer haben Unternehmen die Zeit oder die notwendigen rechtlichen Kenntnisse zur selbstständigen zollrechtlichen Abwicklung von Ein- und Ausfuhrsendungen. Da bietet es sich an, die wertvollen Dienste von Brokern in Anspruch zu nehmen.

 

Dabei stellen sich u. a. folgende Fragen: Wer ist der richtige Broker für mich? Welche Aufgaben übernimmt ein Broker und wie verteilen sich die Verantwortlichkeiten? Kann ich meinem Broker blind vertrauen? Wie arbeite ich effektiv mit meinem Broker zusammen und was ist zu tun, wenn Fehler passieren?

 

Unser 120-minütiges Online-Seminar geht auf genau diese Fragen ein. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere wertvolle Hinweise zur effizienten Zusammenarbeit mit Brokern gegeben. Ergänzend wird ein Blick auf die aktuelle EU-Zollrechtsreform geworfen mit dem Fokus auf mögliche Auswirkungen in der Zusammenarbeit mit Brokern.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

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